BU-Rente bei Berufsunfähigkeit eines Studenten?

Der Sohn einer Bekannten hat nach Beendigung seiner Berufsausbildung angefangen zu studieren. Während des Studiums (im 3. Sem.) erlitt er einen Herzstillstand, dessen Folgen es ihm unmöglich machte, weiter zu studieren. Aufgrund seiner Ausbildung bekam er nach seiner Rehabilitation zunächst ALG 2, seit September 08 eine auf drei Jahre beschränkte Erwerbsunfähigkeitsrente der Deutschen Rentenversicherung.
Da für ihn noch als Schüler eine BU-Versicherung abgeschlossen wurde, bekommt er aufgrund der Sachlage nun auch eine BU-Rente. In dem entsprechenden Bescheid verwies die Versicherung allerdings darauf, dass bei Aufnahme einer mehr als halbschichtigen Arbeit bzw. bei Wiederaufnahme des Studiums die Leistungspflicht nicht mehr bestehen würde.
Da der Sohn intellektuell kein Schaden genommen hat, will er, so bald es seine Mobilität wieder zulässt (er hat als Folge des Herzstillstandes häufige Muskelzuckungen, so dass er gegenwärtig auf Hilfe und Begleitung angewiesen ist), sein Studium fortzusetzen (erst einmal probeweise, um die eigene Belastungsfähigkeit auszutesten). Nach Meinung der Versicherung würde in diesem Fall die Leistungspflicht enden, da die letzte Tätigkeit eben sein Studium war.
Im Versicherungsvertrag ist eine Klausel für Schüler und Studenten, die für diesen Personenkreis die Berufsunfähigkeit gleichsetzt mit der Unmöglichkeit der Teilnahme an Unterricht und Studium.
Ich vertrete hingegen die Rechtsauffassung, dass sein Status der Berufsunfähigkeit (zumindest für die nächsten drei Jahre) durch die Deutsche Rentenversicherung amtlich festgestellt wurde, also Arbeitsfähigkeit nicht vorliegt (es sei denn, er gesundet in diesem Zeitraum und kann wieder arbeiten) und somit auch die Leistungspflicht der Versicherung weiter besteht.
In den Versicherungsverträgen steht, dass man -sofern man nicht innerhalb von sechs Monaten rechtlich dagegen vorgeht- die Regelungs-vorschläge der Versicherung verbindlich anerkennt. Folglich muss bald reagiert werden, um evtl. Nachteile zu vermeiden. Für eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar!

Ich vertrete hingegen die Rechtsauffassung, dass sein Status

Dabei übersiehst Du, dass die DRV und die privaten Versicherungen nicht die gleichen Kritereine haben und auch nicht haben müssen. Für die private BU-Rente gelten ausschließlich die Bedingungen des entsprechenden Vertrages.

anerkennt. Folglich muss bald reagiert werden, um evtl.
Nachteile zu vermeiden. Für eine Einschätzung wäre ich sehr

Man könnte ja erstmal „zur Wahrung der Frist“ Einspruch einlegen und die Begründung später nachliefern.

Guten Tag holzmike,
das was Nordlicht zuerst geschrieben hat, ist richtig.
Durch das Vorhandensein des Privatvertrages hat sich der Nehmer
den Bedingungen dort unterworfen. Was eine DRV oder sonstwer
feststellt, ist unerheblich.
Aber: Verfallen Sie nicht der Illusion, durch Widerspruch das
Vertragswerk aufheben zu können oder aus einer - gegebenenfalls
wiederum qua Bedingungswerk oder Kulanz - vorübergehenden
Leistungsfortsetzung die Rechtmäßigkeit der Leistung während des
Studiums ableiten zu können. Da muß sehr viel mehr angeschoben werden.
Und so wie Sie die Dinge darstellen, wird das kaum geschehen.
Gruß
Günther