Hallo,
man darf doch eine BU-Rente bze. die Summe der Renten aus mehreren BU-Versicherungen nicht beliebig hoch abschließen. Wo ist die Obergrenze? 80 Prozent des Netto? Kommt das hin?
Und zählt eine gesetzliche Rente zu diesen 80 % dazu oder bezieht sich das nur auf die Rente aus den privaten BU-Versicherungen?
Hallo,
auch hallo,
man darf doch eine BU-Rente bze. die Summe der Renten aus
mehreren BU-Versicherungen nicht beliebig hoch abschließen. Wo
ist die Obergrenze? 80 Prozent des Netto? Kommt das hin?
Das hängt von den Aufnahmekriterien des jeweiligen Versicherers ab. Mein
Brötchengeber lässt max. 75% vom Netto zu. Bereits bestehende Verträge
werden bei Aufnahme i.d.R. abgefragt und sind angabepflichtig…
Und zählt eine gesetzliche Rente zu diesen 80 % dazu oder
bezieht sich das nur auf die Rente aus den privaten
BU-Versicherungen?
Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden i.d.R.
nicht erfragt; hier handelt es sich ja auch nicht um eine BU- sondern
um „Erwerbsminderungsrente“, das ist nicht gleichbedeutend. Durchaus
nachgefragt wird aber häufig mögliche BU-Rentenansprüche aus Betrieblicher Altersversorgung. Übrigens: zu dem Thema BU-Rente ist
dringend eine Beratung zu empfehlen.
Gruß Joerg Koenig
Hallo,
Mein
Brötchengeber lässt max. 75% vom Netto zu. Bereits bestehende
Verträge
werden bei Aufnahme i.d.R. abgefragt und sind
angabepflichtig…
Was hat denn dein Arbeitgeber damit zu tun? Oder arbeitest du bei einer Versicherung oder ist das gemeint?
Manchmal hilft ein Blick in die ViKa owT!
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Jo, da steht Versicherungskaufmann … aber der muss ja nicht bei einer Versicherung im Innendienst arbeiten? Dann hätte er die Versicherung sicherlich auch namentlich genannt.
Hallo,
Was hat denn dein Arbeitgeber damit zu tun? Oder arbeitest du
bei einer Versicherung oder ist das gemeint?
ich arbeite bei einer Versicherung…
derzeit im Innendienst.
Gruß J.K.