Sie haben alle Recht kann mich nicht besonders ausdrücken.Bin unsicher ob ich den Bescheid der Eu Rente die um zwei Jahre verlaengert wurde an meine BU Versicheung weiterleiten soll. Habe auf Rat meines Arztes Schwerbinderung gesteelt und habe jetzt 50 % erhalten…Weis nicht ob ich diesen Bescheid der Bu Versicherung auch übermitteln soll? Die Frage ist besonders wichtig weil im Beschei Funktioneinschrängung durch 1 Depressionen 2 WIRBELSAELE aufgefuehrt wurde. Die Bu Versicherung hate jedoch Wirbelsaeule aus geschlassen. Waere Dankbar um jeden Rat Gruss M.Moll
Sofern Sie eine Leistung aus der BU beanspruchen möchten, so müssen Sie den BU Versicherer informieren. Dieser stellt dann fest, ob Sie im Sinne der BU Bedingungen BU sind und die Rente erhalten. Bei der Festlegung bleibt auf Grund des Ausschlusses der Wirbelsäule diese aus der Berücksichtigung ausgeschlossen.
Wenn jedoch bereits Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde, dann ist man in der Regel auch berufsunfähig, denn wenn Sie keinem Erwerb mehr nach gehen können, dann können Sie mit Sicherheit auch keinem Beruf mehr nachgehen.
MfG
CKH
Hey,
kannst du da nicht einfach erstmal mit einem Befund dein Anspruch da geltend machen.
Und im Rentenbescheid steht garaniert nicht die Diagnose.
Sorry aber mehr kann ich dazu nicht beitragen
Hallo, Ich kann leider Ihre Frage nicht beantworten, da ich selbst noch nicht so weit bin.
MfG