Vor fünf Jahren war es noch möglich eine BUV abzuschließen, ohne gleich wegen jeder „Kleinigkeit“ hochgestuft zu werden. Gesundheitsfragen wurden zwar schon da bis aufs Detail erfragt, jedoch nicht so schnell abgelehnt oder der Betrag erhöht. Selbst bei Angabe der behandelnden Ärzte/Unterlagen.
Ich möchte kurz einen Fall schildern, bei dem es zwei Möglichekteine gibt, und hätte gerne euren Rat dazu.
Situation:
Versicherungsnehmer A interessiert sich für einen Versicherer aus Aachen im Tarif BUM,Eintrittsalter: 23 Jahre, EA 65, RH 1000 €, Berufsgruppe 1, jährlicher Tarifbeitrag: 567,24 €, nicht garantierter Zahlbetrag: 397,07 €.
Die Gesundheitsfragen im Antrag wurden wahrheitsgemäß wie folgt beantwortet:
Bei VN A traten während seiner Grundwehrdienstzeit leichte „Schmerzen“ im rechten Knie auf, die dort umgehend behandelt wurden (leichte "Strombehandlung zur Muskelregeneration/training und Verschreibung von Einlagen).
Die Schmerzen traten wohl aufgrund der ungewohnten Belastung auf.
Keine operativen Eingriffe, keine Folgeschmerzen.
Ein Zusatzfragebogen, der vom VG zugesandt, wurde ebenfalls ausgefüllt.
VN A rechnete nun mit keinen weiteren Beitrags- oder Vertragsanpassungen.
Die Antwort des VG:
Zitat:
(…)„Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Meinung des Arztes der versicherten Person von unserer Beurteilung abweicht. Diser Arzt erstellt individuell für seinen Patieten eine Diagnose. (…)
Die Versicherungsmedizin… muss jedoch für die gesamte Versicherungsdauer eine Langzeitdiagnose erstellen.“
Der VG beruft sich hierbei auf versicherungsmedizinische Ergebnisse, Statistiken, gleichartiger Erkrankungen etc. und bietet VN A folgende Vertrags-Anpassungen an:
- Keine Veränderung am Vertrag/Tarifbeitrag, jedoch werden „Erkrankungen und Funktionsstörungen des rechten Kniegelenks ausgeschlossen“ Wird der VN A dadurch BU, erhälte er praktisch nichts.
oder
- VN A erklärt sich mit folgenden Abweichungen vom Vertrag einverstanden:
- Der Beitrag zur BU-Police enthält einen Risikozuschlag
- eine garantierte Jahresrente von 12.000 € (bei 1000 € Bu-Rente wie im Antrag vereinabrt), jedoch mit erhöhtem: jährlichen Tarifbeitrag (760,24 €) und nicht grantierten Zahlbetrag (532,17 €)
- Die Anpassungsgarantie (damit meint der VG wohl die Nachversicherungsgarantie) ohne erneute Gesundheitsprüfung ist ausgeschlossen
Frage 1:
Die Steigerung des Zahlbetrages entspricht unglaubliche 33,75 %.
Von einem montlichen Zahbetrag laut Antrag(ca. 33 €) wird nun auf 44 € erhöht.
Bei Nachversicherugen (Heirat, Geburt etc.) würde jedesmal erneut die Gesundheit geprüpft und ggf. müsste die Erhöhung teuer bezahlt werden.
Das schreckt natürlich ab!
Wäre der VN A eher besser beraten, wenn er Variante 1 nimmt? Bei seiner Berufsgruppe (sitzt im Büro, keine Belastungen auf das knie) wäre doch eine Berufsunfähigkeit aufgrund des rechten Knies eher sehr unwahrscheinlich,
oder
sollte VN A sich doch für Variante 2 entscheiden und den höhren Beitrag zahlen?
Frage 2:
Ist der Zahlbetrag in Höhe von 532,17 € (jährliche Zahlungsweise) bezogen auf die versicherte Berufsgruppe(BG 1) eher teuer, oder noch günstig?
Wäre sehr nett schnell eine Antwort zu bekommen! danke!!