BU: restriktives Vorgehen

Vor fünf Jahren war es noch möglich eine BUV abzuschließen, ohne gleich wegen jeder „Kleinigkeit“ hochgestuft zu werden. Gesundheitsfragen wurden zwar schon da bis aufs Detail erfragt, jedoch nicht so schnell abgelehnt oder der Betrag erhöht. Selbst bei Angabe der behandelnden Ärzte/Unterlagen.

Ich möchte kurz einen Fall schildern, bei dem es zwei Möglichekteine gibt, und hätte gerne euren Rat dazu.

Situation:
Versicherungsnehmer A interessiert sich für einen Versicherer aus Aachen im Tarif BUM,Eintrittsalter: 23 Jahre, EA 65, RH 1000 €, Berufsgruppe 1, jährlicher Tarifbeitrag: 567,24 €, nicht garantierter Zahlbetrag: 397,07 €.

Die Gesundheitsfragen im Antrag wurden wahrheitsgemäß wie folgt beantwortet:
Bei VN A traten während seiner Grundwehrdienstzeit leichte „Schmerzen“ im rechten Knie auf, die dort umgehend behandelt wurden (leichte "Strombehandlung zur Muskelregeneration/training und Verschreibung von Einlagen).
Die Schmerzen traten wohl aufgrund der ungewohnten Belastung auf.
Keine operativen Eingriffe, keine Folgeschmerzen.
Ein Zusatzfragebogen, der vom VG zugesandt, wurde ebenfalls ausgefüllt.
VN A rechnete nun mit keinen weiteren Beitrags- oder Vertragsanpassungen.

Die Antwort des VG:

Zitat:
(…)„Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Meinung des Arztes der versicherten Person von unserer Beurteilung abweicht. Diser Arzt erstellt individuell für seinen Patieten eine Diagnose. (…)
Die Versicherungsmedizin… muss jedoch für die gesamte Versicherungsdauer eine Langzeitdiagnose erstellen.“

Der VG beruft sich hierbei auf versicherungsmedizinische Ergebnisse, Statistiken, gleichartiger Erkrankungen etc. und bietet VN A folgende Vertrags-Anpassungen an:

  1. Keine Veränderung am Vertrag/Tarifbeitrag, jedoch werden „Erkrankungen und Funktionsstörungen des rechten Kniegelenks ausgeschlossen“ Wird der VN A dadurch BU, erhälte er praktisch nichts.

oder

  1. VN A erklärt sich mit folgenden Abweichungen vom Vertrag einverstanden:
  • Der Beitrag zur BU-Police enthält einen Risikozuschlag
  • eine garantierte Jahresrente von 12.000 € (bei 1000 € Bu-Rente wie im Antrag vereinabrt), jedoch mit erhöhtem: jährlichen Tarifbeitrag (760,24 €) und nicht grantierten Zahlbetrag (532,17 €)
  • Die Anpassungsgarantie (damit meint der VG wohl die Nachversicherungsgarantie) ohne erneute Gesundheitsprüfung ist ausgeschlossen

Frage 1:

Die Steigerung des Zahlbetrages entspricht unglaubliche 33,75 %.
Von einem montlichen Zahbetrag laut Antrag(ca. 33 €) wird nun auf 44 € erhöht.
Bei Nachversicherugen (Heirat, Geburt etc.) würde jedesmal erneut die Gesundheit geprüpft und ggf. müsste die Erhöhung teuer bezahlt werden.

Das schreckt natürlich ab!

Wäre der VN A eher besser beraten, wenn er Variante 1 nimmt? Bei seiner Berufsgruppe (sitzt im Büro, keine Belastungen auf das knie) wäre doch eine Berufsunfähigkeit aufgrund des rechten Knies eher sehr unwahrscheinlich,

oder

sollte VN A sich doch für Variante 2 entscheiden und den höhren Beitrag zahlen?

Frage 2:
Ist der Zahlbetrag in Höhe von 532,17 € (jährliche Zahlungsweise) bezogen auf die versicherte Berufsgruppe(BG 1) eher teuer, oder noch günstig?

Wäre sehr nett schnell eine Antwort zu bekommen! danke!!

Hallo,
hier sehe ich nur eine Möglichkeit: zu einem Orthopäden gehen und sich ein ausführliches Attest erstellen lassen (Kosten: bis 100 Euro). Dieses Attest der Versicherung geben und um Neueunschätzung bitten.
Wenn die nicht wollen (habe ich selbst bei einem Kunden schon erlebt) eine andere Versicherung angehen. Ein weiteres bohren wäre sinnlos. Die Sachbearbeiter schalten dann auf stur.
Ein Verschweigen wäre alledings fatal und nicht anzuraten.
Grüße
Babalou

Hallo Kurambu,

ich würde als so junger Mensch grundsätzlich eher ein Angebot mit erträglichem Risikozuschlag als eines mit einem Ausschluß annehmen. Mag sein, daß eine BU aufgrund des rechten Knies für einen Büromenschen relativ unwahrscheinlich ist - aber weiß der VN, welche Tätigkeit er in 15 oder 20 Jahren ausüben wird?

Obwohl das Angebot trotz des Risikozuschlags nicht schlecht ist (manche Versicherer liegen bei einem Büroangestellten auch ohne Zuschlag in dieser Größenordnung oder darüber), würde ich trotzdem erst einmal prüfen, ob die eine oder andere Gesellschaft keinen oder nur einen geringeren Zuschlag ansetzen würde und dadurch vielleicht günstiger wird.

Ich sehe dabei auch kein Problem darin, daß der VN nun entsprechend seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht auf das vorliegende Angebot mit Risikozuschlag hinweisen muß!

Wenn das jetzige Angebot nur befristet gilt und der Versicherer zu keiner Verlängerung bereit ist, kann der VN sich den Versicherungsschutz ja durch die Angebotsannahme erst einmal sichern und die nächsten 12 Monate für intensive Vergleiche für eine BUV mit Beginn in 2006 nutzen.

Findet man in dieser Zeit ein günstigeres Angebot, kann die „alte BUV“ ja zum Ende des ersten Versicherungsjahres gekündigt und das günstigere Angebot angenommen werden. Findet man kein günstigeres Angebot, hat der VN mit der Annahme des AML-Angebots alles richtig gemacht!

Mit freundlichem Gruß

Gerd

eine andrere Möglichkeit
Hallo,
lass Dir mal ein Angebot von der Canadalife machen.
entweder „Schwere Krankeheiten“ (mit allen möglichen Ausbauarten).
Die Notlösung Grundfähigkeitsversicherung ist ja bei Dir noch nicht gegeben. Das ist für diejenigen, die keine BU mehr bekommen (z.B. Diabeteskranke)
Grüße
babalou

Hallo Kurambu,

ich würde als so junger Mensch grundsätzlich eher ein Angebot
mit erträglichem Risikozuschlag als eines mit einem Ausschluß
annehmen. Mag sein, daß eine BU aufgrund des rechten Knies für
einen Büromenschen relativ unwahrscheinlich ist - aber weiß
der VN, welche Tätigkeit er in 15 oder 20 Jahren ausüben wird?

Das leuchte auf jeden Fall ein, wobei ich aber erschrocken bin in welcher Höhe der VG gleich den Betrag anzieht.

Obwohl das Angebot trotz des Risikozuschlags nicht schlecht
ist (manche Versicherer liegen bei einem Büroangestellten auch
ohne Zuschlag in dieser Größenordnung oder darüber)

Das mag stimmen. Andere VG stehen selbst ohne dem Risikoaufschlag schon bei 430 € - 500 € Jahresbeitrag (A&M nach Risikozuschlag ist ja 532 €)

, würde ich
trotzdem erst einmal prüfen, ob die eine oder andere
Gesellschaft keinen oder nur einen geringeren Zuschlag
ansetzen würde und dadurch vielleicht günstiger wird.

Genau das ist mir auch schon durch den Kopf gegangen. Heute werde ich wohl mal die GENERALI anschreiben lassen. Wäre ja ein Wunder wenn du keinen, oder nur einen geringeren Zuschlag verlangen. der im Antrag benannte Jahresbetrag lag, soweit ich mich noch erinnern kann, bei 420 €.

Ich sehe dabei auch kein Problem darin, daß der VN nun
entsprechend seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht auf das
vorliegende Angebot mit Risikozuschlag hinweisen muß!

Wie? muss ich das beim Antrag bei einem anderen VG auch mit angeben. (das mich VG 1 nur mit Risikozuschlag wollte?) Haben die zur Not nicht ihre Wagnisliste?

Wenn das jetzige Angebot nur befristet gilt und der
Versicherer zu keiner Verlängerung bereit ist, kann der VN
sich den Versicherungsschutz ja durch die Angebotsannahme erst
einmal sichern und die nächsten 12 Monate für intensive
Vergleiche für eine BUV mit Beginn in 2006 nutzen.

Der Antrag, mit meiner Entscheidung, muss bis zum 5.7.05 eingereicht sein.

Findet man in dieser Zeit ein günstigeres Angebot, kann die
„alte BUV“ ja zum Ende des ersten Versicherungsjahres
gekündigt und das günstigere Angebot angenommen werden. Findet
man kein günstigeres Angebot, hat der VN mit der Annahme des
AML-Angebots alles richtig gemacht!

Mein Hintergrund ist auch eigentlich dieser. Z.Z. habe ich eine BU-Versicherung, jedoch mit Fondssparen. Jetzt wollte ich ein eine selbstständige BU reingehen, um den Differenzbetrag selber anlegen zu können. (das wäre der Hauptgrund)

Nur hatte ich zum Zeitpunkt des ersten Abschlusses nicht das mit dem Knie. Wenn die von der A&M (mit Risikozuschlag) jetzt monatlich 44 € kommt, meine alter aber bei 48 € angefangen hat (ist jetzt durch die Dynamik höher), dann lohnt der Wechsel eh nicht. Bei 33 € (ohne Risikozuschlag) wäre ich wohl eher eingestiegen. Dann heißt es wohl jetzt eher Bedingungen vergleichen und vielleicht doch bei dem alten Tarif bleiben. (ist bei der Nürnberger IBU2000C, also nicht der gerade neue, sondern der Tarif davor)

Schwierig schwierig, aber danke für die Antworten… vielleicht fällt euch ja noch was ein?!
kurambu

Gute Idee, wäre aber vielleicht sinnvoller vor dem gang zum Arzt den VG zu fragen? Wäre doch sonst umsonst rausgeschmissenes Geld?
Aber gute Idee… wenn das klappen könnte, wäre das wieder ein option mehr.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,
das Risiko musst Du schon eingehen. Der Sachbearbeiter wird grundsätzlich sagen:„brauchen sie nicht. Unsere Vorprüfung ist exstrem genau.“
Der ist höchstens sauer, weil Du seine entscheidung anzweifelst.
Sollte das Atest keinen Gesinnungswandel hervorrufen, versuche es bei einer anderen guten (gibt viele davon: AXA, AXA-Osbach, Volkswohlbund, CONDOR,…)und verwende gleich dieses Attest. Da gibt´s vermutlich keine Probleme mehr.
Erzähle dem Arzt aber den genauen Hergang, Grund des damaligen Arztbesuches (z.B. Überbelastung beim Bund). Er weiss dann schon, wie er das Attest gestalten muss.
Grüße
Babalou

(…)

Erzähle dem Arzt aber den genauen Hergang, Grund des damaligen
Arztbesuches (z.B. Überbelastung beim Bund). Er weiss dann
schon, wie er das Attest gestalten muss.
Grüße
Babalou

Guten Morgen und danke.
Mir wurde die genaue Diagnos beim Bund ja nie mitgeteilt, sodass ich dem VG alle mir vorhandenen Daten, Anschriften und Vollmachten erteilt habe alle dem VG offenstehenden Fragen beantwortet zu bekommen.
Nun musste ich gestern verblüfft feststellen, dass der VG sich nicht die Mühe gemacht hatte, die auch anzufordern, sondern allein aufgrund der am Antrag gegebenen Schilderung (und der auf einem Zusatzbogen) seinen Risikozuschlag erstellt hat.

Ich werde jetzt selber beim zuständigen Zentralarchiv des Bundes meine Daten anfordern, und dann diese dem VG nachlegen oder noch ein Attest anfordern. (wer weiß wie genau die beim Bund waren)
Letzten endes hat dann wohl der Kunde wieder die Arbeit… schönes Versicherungswirtschaft.

Früher dachte ich immer: „Die Versicherungen sind auf jeden Kunden scharf.“, aber heute machen die Leistungsfälle dem VG wohl so übel zu schaffen, dass sie nur noch „den Übermensch“ haben wollen, der noch nie ein Wehwehchen hatte.
Gruß
kurambu

Hallo karambu

Mir wurde die genaue Diagnos beim Bund ja nie mitgeteilt,
sodass ich dem VG alle mir vorhandenen Daten, Anschriften und
Vollmachten erteilt habe alle dem VG offenstehenden Fragen
beantwortet zu bekommen.
Nun musste ich gestern verblüfft feststellen, dass der VG sich
nicht die Mühe gemacht hatte, die auch anzufordern, sondern
allein aufgrund der am Antrag gegebenen Schilderung (und der
auf einem Zusatzbogen) seinen Risikozuschlag erstellt hat.

das hätte ich Dir gleich von Anfang an sagen können.
Meist machen sich die Sachbearbeiter nicht die Mühe und Kosten, beim Arzt anzufragen. Das machen sie nur, wenn die Vorerkrankung tatsächlich ernst sein könnte. Die haben eine Liste in der dann der Risikozuschlag für die Krankheit xy steht. Und danach gehen die vor.

Ich werde jetzt selber beim zuständigen Zentralarchiv des
Bundes meine Daten anfordern, und dann diese dem VG nachlegen
oder noch ein Attest anfordern. (wer weiß wie genau die beim
Bund waren)
Letzten endes hat dann wohl der Kunde wieder die Arbeit…
schönes Versicherungswirtschaft.

Leider teilweise wahr.

Früher dachte ich immer: „Die Versicherungen sind auf jeden
Kunden scharf.“, aber heute machen die Leistungsfälle dem VG
wohl so übel zu schaffen, dass sie nur noch „den Übermensch“
haben wollen, der noch nie ein Wehwehchen hatte.

Hier muss ich meine Brötchengeber verteidigen. Der Grund für diese Pingeligkeit sind die Versicherten. Sie versuchen auf Kosten der Solidargmeinschaft das maximale herauszuholen. Was meinst Du, wie da gelogen wird!
Versicherungsbetrug ist immer noch ein Kavaliersdelikt.
Wenn sie aber drin sind, dann schimpfen sie über diese „Verbrecher“, die bei der Aufnahme Vorerkrankungen verheimlichen und dadurch die Kosten in die Höhe treiben.
Grüße
Babalou