Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen sind sonderausgabenabzugsfähig.
Berufsunfähigkeitsrenten sind als zeitlich begrenzte Leibrenten nach § 55 EStDV zu versteuern. D.h. Nur der Ertragsanteil ist (glaub ich) Einkommenssteuerpflichtig und die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter.
Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen sind
sonderausgabenabzugsfähig.
GENAU!
Berufsunfähigkeitsrenten sind als zeitlich begrenzte
Leibrenten nach § 55 EStDV zu versteuern. D.h. Nur der
Ertragsanteil ist (glaub ich) Einkommenssteuerpflichtig und
die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter.
nicht direkt nach alter, sondern nach der restlaufzeit. da die öff.rechtl. BU meist ausläuft, sobald anspruch auf altersrente besteht, ist ja ein ende absehbar (deswegen berechnet sich der ertragsanteil gem. EStDV nach der restlaufzeit). anders, wenn es keine abgekürzte leibrente ist, weil du keine altersrente beziehen wirst und die BU rente schon als echte leibrente bis zum tode gezahlt wird … dann nach alter bei rentenbeginn!