BU und RV auszahlung nicht Steuerfrei !

Hallo ich habe gedacht eine

Berufsunfähigkeitsrente würde Steuerfreu ausgezahlt .

in meinem Steuerprogramm (Quicksteuer) habe ich nun gelesen,
Wenn ich die AUfwendungen absetze dann ist die Rente NICHT steuerfrei !

wer kennt sich da aus ?

in den letzten Jahren habe ich solche Versicherungen immer abgesetzt - soll ich das nun nicht mehr machen ??

Hallo SAM

Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen sind sonderausgabenabzugsfähig.

Berufsunfähigkeitsrenten sind als zeitlich begrenzte Leibrenten nach § 55 EStDV zu versteuern. D.h. Nur der Ertragsanteil ist (glaub ich) Einkommenssteuerpflichtig und die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter.

MfG Doxor

abgekürzte leibrente meist …
hi sam & doxor,

Beiträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen sind
sonderausgabenabzugsfähig.

GENAU!

Berufsunfähigkeitsrenten sind als zeitlich begrenzte
Leibrenten nach § 55 EStDV zu versteuern. D.h. Nur der
Ertragsanteil ist (glaub ich) Einkommenssteuerpflichtig und
die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter.

nicht direkt nach alter, sondern nach der restlaufzeit. da die öff.rechtl. BU meist ausläuft, sobald anspruch auf altersrente besteht, ist ja ein ende absehbar (deswegen berechnet sich der ertragsanteil gem. EStDV nach der restlaufzeit). anders, wenn es keine abgekürzte leibrente ist, weil du keine altersrente beziehen wirst und die BU rente schon als echte leibrente bis zum tode gezahlt wird … dann nach alter bei rentenbeginn!

gruss

showbee