Hallo zusammen,
ich habe gestern zusammen mit meinem Versicherungsvertreter (Nürnberger)
den Antrag für eine BU-Versicherung ausgefüllt. Für die Gesundheitsfragen habe ich mir von meinem
Hausarzt eine Liste mit den Diagnosen der letzten 5 Jahre geben lassen.
Beim Ausfüllen der Fragebögen haben wir dann alle Diagnosen angegeben, nur standen auf der
Liste nicht die genauen zeitlichen Angaben sondern nur das Jahr !
Ich habe dann nach bestem Wissen und Gewissen die Monate dazu angegeben, also z.B. 04/2008.
Ist der Monat, in dem die Krankheit auftrat entscheidend oder nur die Angabe, dass in diesem Jahr
eine solche Krankheit war ?
Außerdem hat bei der Eingabe das PC-Programm öfters mal „gesponnen“. Als ich heute vom Vertreter
eine EMail mit einer PDF-Datei des Antrags bekommen habe, bemerkte ich, dass alle Diagnosen,
die eingegeben wurde als das Programm nicht richtig funktionierte, fehlen !
Ich habe ihn daraufhin gleich angerufen und ihm das Problem geschildert. Er sagte dann, dass das
kein Problem sei und er gleich eine EMail hinterherschickt, in der er der Versicherung sagt, dass
wegen einem Softwarefehler Diagnosen fehlen.
Er meinte auch, dass die Versicherung ja eh nochmal alle Daten bei den Ärzten einholt
und sie dadurch ja die fehlenden Diagnosen erhalten.
Wenn die Versicherung die Daten selber beim Arzt einholt, gilt das dann für mich als „Verletzung
der Anzeigepflicht“, also kann die Versicherung dann im Leistungsfall wegen einer der fehlenden
Diagnosen (die sie dadurch sich selber beschaffen musste) aussteigen ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen !
Danke imVoraus für Eure Antworten !