ich arbeite seit kurzem als angestellter Zahnarzt und möchte mich gern gegen Berufsunfähigkeit absichern.
Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dieses Risiko abzudecken und aus den eingezahlten Beiträgen noch etwas zu machen, für den Fall, daß der Versicherungsfall, was ich natürlich hoffe, nicht eintritt ? So eine Art Beitragsrückvergütung. Gibt es das in dem Bereich ?
Ich glaube in der letzten oder vorletzten Stiftung Warentest Finanztest war ein seeehr hilfreicher Artikel zu dem Thema behandelt worden. (behandelt worden… lustig nicht?)
SALI: http://www.sali.de
Nürnberger: http://www.nuernberger.de/
Die SALI arbeitet nur mit Maklern zusammen, hat also keinen eigenen Ausßendienst, die Nürnberger mit eigenen und Maklern.
Grüße
Raimund
etwas wichtiger scheint mit zu sein, dass
Du einen vernünftigen Vertrag abschließt. Das heißt,
einen ohne Verweisklausel. Habe erst diese Woche einen
Fernsehbeitrag gesehen (Weiss jemand wo?), in dem auf die Gefahren der Verweisklausel hingewiesen wird. Versicherungen drücken sich, (in dem Fall wars die Generali), in dem sie immer neue Nachweise fordern (dort zog sich dass über 8 Jahre hin …).
Es gab lt. Sendung nur 2 Gesellschaften, bei denen die ganze Zahlung von den Vertragsbedingungen her relativ umproblematisch über die Bühne gehen müßte.
Auch die D.A.S., bzw. Victoria bietet eien solche Vertragsvariante. Nennt sich Erwerbssicherungsplan, keine direkte Beitragsrückgewehr sondern eine Auszahlung am Ende der Laufzeit, je nach Ausgestaltung des Vertrages etwas unter den eingezahlten Beiträgen bis weit drüber! EGAL ob eine BU-Rente gezahlt wurde. Die Beiträge sinken wärend der Laufzeit! Im durchschnitt kommt so ein Beitrag raus, der nur unwesentlich über denen einen „normalen“ BU liegt! Gern geb ich Dir noch weitere Informationen einfach mailen!
Gruß Thomas
Hallo, Winni,
bei modernen BU-Versicherungen gibt es fast keine „abstrakten“ Verweisklauseln mehr. Die Gesellschaften wollen ja bei M&M die 5 Sterne ergattern. Doch ganz ausgeschlossen haben sie alle den Verweis nicht. Es gibt im Vertragswerk bei (ich glaube) allen den Hinweis, dass wenn der Arbeitsplatz der Behinderung angepasst werden kann… Und je weiter die Technik fortschreitet, desto mehr Möglichkeiten gibt es, einem Schwerstbehinderten den Arbeitplatz so einzurichtwen, dass er weiterarbeiten kann. Das wird gerne bei Selbstständigen angewandt.
Doch wir wollen mal nicht so schwarz sehen. In fast allen Fällen wird anstandslos gezahlt, wenn diese abstrakte Verweisklausel ausgeschlossen ist.
Problematischer ist, dass die Gesellschaft sich oft ein Hintertürchen offenhalten, dass später die Zahlung wieder eingestellt werden darf. Da gibt es einen §, der heist in etwa so: wenn der Versicherte eine neue Beschäftigung antritt, die seiner gesellschaftlichen Stellung oder seinem Einkommen oder… entspricht… Wenn hier nur eines zutrifft, hören die das Zahlen auf. Es gibt aber Gesellschaften (z.B. die CONDOR) die schreiben statt oder: und. Das heist dann, es muss alles zutreffen, um die Zahlung einzustellen.
Noch ein Problem: es ist jemand privat tagegeldversichert. Diese Art der Versicherung zahlt nur bis zur Invalidisierung. Jetzt kann es passieren, dass die Tagegeldvwersicherung meint, jetzt sei der Versicherte BU und die BU-Versicherung ist da ganz anderer Ansicht. Pech für den Versicherten: er muss den Streit abwarten und bekommt keine Zahlungen. Dies kann mit einer passenden BUR abgesichert werdeen. Auch hier hat die CONDOR die Nase vorn: sie hat eine Arbeitsunfähigkeitsabsicherung. Soll heissen: die Zahlung setzt ein, wenn der Arzt den Versicherten arbeitsunfähig schreibt (nach 6 Monaten rückwirkend).
Grüße
Raimund
lohnt es sich als Auszubildender schon eine BU abzuschließen? Zumal die V. in der Ausbilddungszeit erst zahlen würde, wenn man Arbeitsunfähig ist und dieser Fall ist doch bei einem jungen Menschen von der Statistik her sehr unwahrscheinlich, meine ich.
Der einzige plausible Grund, der mir einfällt, jetzt schon eine BU abzuschließen wäre meiner meinung vielleicht der, das man bei einem früheren Eintrittsalter weniger Prämie zu zahlen braucht.
Was haltet ihr davon? sind meinen Vermutungen richtig?
Wenn man erst nach der Ausbildung eintritt, bezahlt man zwar etwas mehr, aber man ja ja immerhin die Prämien während der Ausbildungszeit gesparrt.
Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten fast alle Versicherer an. Auch die unten angeführte Verweisung sollte für dich als Zahnarzt kein Problem sein. Vernünftige Bedingungen gerade für Ärzte bietet z.b. auch die Deutsche Ärzteversicherung, wie die sonst im Vergleich sind kann dir Raimund besser sagen.
Die Vorstellung allerdings Du könntest die Beiträge durch Beitragsrückvergütung zurückbekommen ist UNSINN!
Das wird immer wieder von bösen Vertretern erzählt und von naiven Laien geglaubt. Deine Beiträge sind niemals weg! Du erhältst dafür Versicherungsschutz, also eine Gegenleistung. Jede weitere Leistung, also auch Beitragsrückvergütung, muß zusätzlich bezahlt werden.
Max
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lohnt es sich als Auszubildender schon eine BU abzuschließen?
Zumal die V. in der Ausbilddungszeit erst zahlen würde, wenn
man Arbeitsunfähig ist und dieser Fall ist doch bei einem
jungen Menschen von der Statistik her sehr unwahrscheinlich,
meine ich.
Sportunfall: einer meiner Kollegen (25)ist mit dem Gleitschirm abgeschmiert => berufsunfähig
Krankheit: ein weiterer Kollege (28) von mir hat plötzlich Hirnhautentzündung bekommen => BU
das Ganze hätte auch schon mit 20 passieren können…
Und da alle unter 40 Jahre sind, ist mit der staatlichen BU nicht mehr weit her…
Der einzige plausible Grund, der mir einfällt, jetzt schon
eine BU abzuschließen wäre meiner meinung vielleicht der, das
man bei einem früheren Eintrittsalter weniger Prämie zu zahlen
braucht.
Die Prämie ist natürlich geringer, aber Du zahlst einige Jahre mehr. Unter dem Aspekt der Kosten würde ich das Ganze auch nicht betrachten.
Komischerweise hat jeder genügend Geld, um sein Auto Vollkasko zu versichern und es werden auch noch viel zu viele KLV verkauft. Aber wenn’s um die Existenzsicherung geht, dann ist jede Mark zu viel ?
Wenn man erst nach der Ausbildung eintritt, bezahlt man zwar
etwas mehr, aber man ja ja immerhin die Prämien während der
Ausbildungszeit gesparrt.
Und wenn man während der Azubi-Zeit arbeitsunfähig wird, ist man sein Leben lang auf Sozi angewiesen…
… im Vergleich sind kann dir Raimund besser sagen.
Danke für die Blumnen! Werde mich mal schlau machen!
Die Vorstellung allerdings Du könntest die Beiträge durch
Beitragsrückvergütung zurückbekommen ist UNSINN!
Das wird immer wieder von bösen Vertretern erzählt und von
naiven Laien geglaubt. Deine Beiträge sind niemals weg! Du
erhältst dafür Versicherungsschutz, also eine Gegenleistung.
richtig!
Jede weitere Leistung, also auch Beitragsrückvergütung, muß
zusätzlich bezahlt werden.
Kann sich trotzdem rechnen. Es gibt Tarife, die den Beitrag in Fonds anlegen. Eine Teil der Gewinne geben sie an den Kunden nach der gewünschten Versicherungszeit zurück. So bekommt man z.B. bei der SALI nach ca. 25 Jahren bei Kündigung des Schutzes in etwa das wieder heraus, was man an Beiträgen bezahlt hat. Da die SALI eine sehr interessante Absicherung hat (25 schwere Krankheiten, EU, BU, Tagegeld…), ist es schon interessant, sich das mal anzusehen. Klar, der Beitrag ist etwas höher, als eine reine Risikoversicherung. Von nichts kommt nichts.
Grüße
Raimund