HAllo,
Hallo,
wie wärs mit einer BU innerhalb der betrieblichen
Altersvorsorge?
Ich hör zwar dann immer"oi oi oi das ist aber gar nicht
dolle…" aber prinzipiell spricht da nix gegen.
meines Erachtens spricht das neue Portabilitätsgesetz massiv dagegen. Da die Übertragung bei ArbG-Wechsel einem Neu-Abschluß in der eingeschlossenen BU gleichkommt. AN wird älter, evtl kränker … würde meines Erachtens zu keiner dauerhaften Absicherung der Erwerbskraft bis Ende des Arbeitslebens führen, sondern nach meinem bisherigen Kenntnisstand eher zu vielen unkalkulierbaren und kalkulierbaren Risiken und Problemen.
Man muss halt
nur die volle Besteuerung der BU-Rente im Leistungsfall
beachten und ein klitzeditzekleines bisschen mehr BU-Rente im
Vorfeld kalkulieren, hat im Gegenzug jedoch noch Steuer- und
Sozialabgabenersparnisse. Und wenn der Chef da eine
arbeitgeberfinanzierte BaV draus macht sogar noch die
Sozialabgabenersparniss bis über 2008 hinaus. Oder?
40 Euronen für ne 1.000€-BU-Rente find ich schon ziemlich viel
für einen 21jährigen, das liegt aber an der leider hohen
Berufsgruppe.
Übrigens würde ich auch die 1.000€/60 (oder bis 62 wegen neuem
Renteneintrittsalter!!) Variante bevorzugen weil einfach 500€
zu wenig sind.
Viele Grüße
Laber
Bin aber für Infos, Aufklärung, Denkanstöße usf. in der komplexen Welt der deutschen Überregulierung und mangelhafter Ausgestaltung von Gesetzen (vgl. Betriebsrentengesetz
sehr dankbar.
Gruß, Alexander
Leider hast du Recht…
Hallo,
wie wärs mit einer BU innerhalb der betrieblichen
Altersvorsorge?
Ich hör zwar dann immer"oi oi oi das ist aber gar nicht
dolle…" aber prinzipiell spricht da nix gegen.
meines Erachtens spricht das neue Portabilitätsgesetz massiv
dagegen. Da die Übertragung bei ArbG-Wechsel einem
Neu-Abschluß in der eingeschlossenen BU gleichkommt. AN wird
älter, evtl kränker … würde meines Erachtens zu keiner
dauerhaften Absicherung der Erwerbskraft bis Ende des
Arbeitslebens führen, sondern nach meinem bisherigen
Kenntnisstand eher zu vielen unkalkulierbaren und
kalkulierbaren Risiken und Problemen.
Man muss halt
nur die volle Besteuerung der BU-Rente im Leistungsfall
beachten und ein klitzeditzekleines bisschen mehr BU-Rente im
Vorfeld kalkulieren, hat im Gegenzug jedoch noch Steuer- und
Sozialabgabenersparnisse. Und wenn der Chef da eine
arbeitgeberfinanzierte BaV draus macht sogar noch die
Sozialabgabenersparniss bis über 2008 hinaus. Oder?
40 Euronen für ne 1.000€-BU-Rente find ich schon ziemlich viel
für einen 21jährigen, das liegt aber an der leider hohen
Berufsgruppe.
Übrigens würde ich auch die 1.000€/60 (oder bis 62 wegen neuem
Renteneintrittsalter!!) Variante bevorzugen weil einfach 500€
zu wenig sind.
Viele Grüße
Laber
Bin aber für Infos, Aufklärung, Denkanstöße usf. in der
komplexen Welt der deutschen Überregulierung und mangelhafter
Ausgestaltung von Gesetzen (vgl. Betriebsrentengesetz
sehr
dankbar.
Gruß, Alexander
Dieses sogenannte Portabilitätsgesetz garantiert im Streitfall nur eine Übertragung des bis dahin angesammelten Wertes in eine neue, andere betrieblche Altersvorsorge und nicht die Übertragung von Tarifdetails wie Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und dergleichen.
Soweit zur Theorie und Gesetzeslage.
Ind der Praxis habe ich aber noch nie derlei Probleme erlebt, selbst wenn ein Rahmenvertrag (der eigentlich auch nicht allzuviel aussagt) vorhanden ist, kann eine bestehende bav beim neuen Arbeitgeber übernommen werden. Das wäre ja ein toller Start ins neue Berufsleben, wenn der Chef sich an diesem Punkt aufhängt.
Das ist aber sicherlich ein Punkt der besprochen werden muss. Ich will auch nicht sagen, daß dieser Punkt unkritisch ist, jedoch haben viele Angestellte mit einer hohen Berufsgruppeneinstufung finanziell gar nicht die Möglichkeit, diese teure, aber unerläßliche Absicherung zu bezahlen. Aus meiner Erfahrung heraus ist es den meisten lieber, diesen Risiko einzugehen, als gänzlich auf den BU-Schutz zu verzichten.
Viele Grüße
Laber