Werden bei der Inanspruchnahme der priv. BU-Zusatzversicherung auch andere soziale Leistungen (Sozialrenten etc.) in Anrechnung gebracht und somit die BU-Versicherungsleistungen gekürzt. Wenn ja --> Welche?
- Bernst -
Werden bei der Inanspruchnahme der priv. BU-Zusatzversicherung auch andere soziale Leistungen (Sozialrenten etc.) in Anrechnung gebracht und somit die BU-Versicherungsleistungen gekürzt. Wenn ja --> Welche?
Es ist umgekehrt, bevor du etwas vom Staat erhälst wird zunächst geprüft welche Einkommen vorliegen.
Also gibt es natürlich z.B. kein HartzIV wenn eine BU-Rente bezogen wird.
Dies gilt aber nicht für alle Leistungen, ist also etwas komplizierter. Um welche geht es denn genau?
Hallo Granini,
es geht um die gesetzl. BU- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Ich denke, daß die auf die private Zusatzversicherung keinen Einfluß haben. Ist das richtig?
Hallo das ist meines Wissens richtig (bin nur zu 90% sicher).
Das sollte man aber nicht in die Berechnung seiner privaten BU miteinfließen lassen, da man ja bekannterweise viel eher BU als EU wird.
Gruß
Granini
Hallo Granini,
ich habe folgende Info, zur Berrechnung der Versorgungslücke und damit zur Rentenhöhe:
"… Von dem Netto-Einkommen ziehen Sie dann alle Einkünfte ab, die Sie erhalten:
Netto-Einkommen
Ob die „Einkünfte des Partners“ mit einbezogen werden sollten, ist für mich schon zweifelhaft, das Andere eigentlich nicht.
Danach muß man doch sehr wohl zumindest die gesetzl. Rente mit berücksichtigen, weil die ja unabhängig von der Privaten Zusatzvers. bezahlt wird, oder?.
-Bernst-
"… Von dem Netto-Einkommen ziehen Sie dann alle Einkünfte
ab, die Sie erhalten:Netto-Einkommen
- Mieteinnahmen
- verwertbares Vermögen
- Betriebsrente
- gesetzliche Erwerbsminderungsrente
- Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
- Einkünfte des Partners
= VERSORGUNGSLÜCKE …"
Hmm wo hast du das denn her?
Wenn die Person, die du absichern möchtest vor Januar 1961 geboren ist, kann man das so rechnen aber ansonsten gilt wie gesagt dass du VIEL wahrscheinlicher eine BU-Rente erhälst ohne dass der Staat dir irgendwas dazu gibt.
Der Unterschied BU - Erwerbsunfähig ist ein Gewaltiger, lies dir dazu mal was im Internet durch.
Leider darf man also so nicht rechnen, ausserdem finde ich es sehr „mutig“ das Einkommen des Partners mit einzurechnen, wer weiß ob die Beziehung für immer hält? Und die Betriebsrente kann man auch nicht kalkulieren, wenn man in jungen Jahren BU wird, hat sich dort fast nichts angesammelt.
Gruß
Granini
"… Von dem Netto-Einkommen ziehen Sie dann alle Einkünfte
ab, die Sie erhalten:Netto-Einkommen
- Mieteinnahmen
- verwertbares Vermögen
- Betriebsrente
- gesetzliche Erwerbsminderungsrente
- Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
- Einkünfte des Partners
= VERSORGUNGSLÜCKE …"Hmm wo hast du das denn her?
Wenn die Person, die du absichern möchtest vor Januar 1961
geboren ist, kann man das so rechnen aber ansonsten gilt wie
gesagt dass du VIEL wahrscheinlicher eine BU-Rente erhälst
ohne dass der Staat dir irgendwas dazu gibt.
Der Unterschied BU - Erwerbsunfähig ist ein Gewaltiger, lies
dir dazu mal was im Internet durch.
Woher? --> Natürlich aus dem Internet.
Da steht übrigens auch Folgendes: „Für Geburtsjahrgänge nach 1961 wird die Berufsunfähigkeitsrente von zwei Drittel auf die Hälfte einer vollen Erwerbsminderungsrente gesenkt, das entspricht ca. 20% des Bruttoeinkommens… .“
Für die gestzl. EU-Rente gilt übrigens das Doppelte.
Deshalb muß man das sehr wohl in Ansatz bringen, wenn die gesetzl. Rente trotz priv. Zusatzvers. gezahlt. Und genau darauf bezog sich ja meine Frage. Der Staat zahlt demnach sehr wohl, nur erheblich weniger.
Mit dem Ehepartner sehe ich das allerdings ebenso wie Du.
Es ist mit dieser Zus.Vers. wirklich nicht ganz einfach.
Also ich kann es nur nochmal wiederholen: wenn die private BU einspringt muss der Staat noch lange nicht zahlen, es liegen völlig verschiedene Voraussetzungen vor.
Ich habe keine Statistik zur Hand, aber die Zahl der Leute die BU sind wird deutlich höher liegen als derer, die EU-Rente vom Staat beziehen.
Musst du mir ja aber nicht glauben, wenn du das in deine Versorgungslücke miteinberechnen möchtest, kannst du das ja tun. 
Vielleicht schreibt ja auch noch ein anderer seine Meinung, aber ich bin sicher dass keiner der sich mit diesem Thema auskennt die EU miteinbeziehen wird.
Gruß
Granini