BU-Versicherung, 50% Klausel

Hallo,

in den Vertragsbedingungen einer Versicherung steht, dass eine Leistung u.a. nur dann erfolgt, wenn „der Versicherte mindestens 6 Monate zu mindestens 50% außer Stande ist,…seinem Beruf nachzugehen“.

  1. Sind diese 50% zeitlich assoziiert, oder ist es
  2. der prozentuale Anteil der zu leistenden Arbeit, wie und wer immer
    diesen auch definieren kann.

Zu 1. wäre einerseits naheliegend, denn dabei kann man mathematisch objektivierbar und genau berechnend, eine solche Reglung zur Anwendung bringen. (z.B. sind 4 von 8 arbeitsvertraglichen Tagesarbeitsstunden 50%).
Andererseits erscheint mir allerdings genau das zu einfach zu sein, denn dann hätte man die Zeit expliziet als Parameter nennen können.
Tut man aber nicht…es ist nur von 50% die Rede, in einem Zeitraum von mindestens einem 1/2 Jqahr.

Wer oder was also, entscheidet dann, wann die 50% im Sinne des Vertrages erreicht sind…oder eben nicht?
Gibt es allgemeinverbindliche Definitionen, evtl. aus schon ergangenen, dann möglichst letztinstanzlichen Urteilen?

Danke für die Antworten,
rollifern

  1. Sind diese 50% zeitlich assoziiert, oder ist es

Meines Wissens ja.

Wer oder was also, entscheidet dann, wann die 50% im Sinne des
Vertrages erreicht sind…oder eben nicht?

Ein Gutachter.

Gibt es allgemeinverbindliche Definitionen, evtl. aus schon
ergangenen, dann möglichst letztinstanzlichen Urteilen?

Urteile beziehen sich immer nur auf eine individuelle Fallkonstellation. da Krankheiten immer sehr individuell sind, wäre im Extremfall für jeden einzelnen Leistungsfall ein eigener Prozeß nötig.

Guten Tag,Rollifern!

Du willst dich selbst um deine Absicherung für den etwaigen Fall einer Berufsunfähigkeit kümmern?Davon würde ich dir dringend abraten.
Du merkst es vielleicht selbst schon an dieser ominösen 5o% Klausel.
Hier im Forum waren die Antworten dazu sehr karg und dürr.

Ich merke folgendes an:

Seit dem 01. Januar 2008 greift erstmals das neue Leitbild gem. §§ 172 - 177 VVG 2008. Der Gesetzgeber unterstreicht damit die Bedeutung dieses Produktes und führt Mindeststandards ein, die ab sofort jedes Produkt mit der Überschrift „Berufsunfähigkeitsversicherung“
erfüllen muss:
• Die vereinbarten Leistungen müssen ab Beginn der Versicherung erbracht werden.
• Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestattet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf
Dauer nicht mehr ausüben kann.
• Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht kann vereinbart werden, dass die
versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (sog.„abstrakte und konkrete Verweisung“).

Soviel zur Definition.Allerdings,wirst du feststellen müssen, dass auch diese Definition noch erhebliche Risiken für den/die unkundigen Versicherten birgt.
Meiner Erfahrung nach sind deshalb konkrete Sondervereinbarungen zum Vertrag unerläßlich.
Diese Vereinbarung zur Police garantiert dem Versicherungsnehmer(im
Leistungsfall) ein sehr hohes – nach meiner Kenntnis in Deutschland
ansonsten unbekanntes – Maß an Sicherheit. Sie präzisiert und „normiert“ den Vertrag für den/die Versicherungsnehmer.
Sie enthält also Erläuterungen und verbindliche Leistungsaussagen
der Versicherer. Unklare, mehrdeutige Auslegungen in den AGB werden so eliminiert und klare Entscheidungsgrundlagen zu Leistungspunkten, die in den AGB nicht geregelt sind, geschaffen.

Die Assekuranz hält sich mit Vereinbarungen dieser Art sehr bedeckt.
Das hat verschiedene Ursachen.Ein herausragender ist sicherlich die Preisgestaltung einer dergestaltigen Police.Sie ist zwangsläufig eine andere, da ja hier mit Leistunggarantie gearbeitet wird und nicht mit AGB-Standardvereinbarungen,die ja günstiger bepreist werden können.

Die Frage ,die sich also jede Interssentin jeder Interssent stellen muss ist also: Will ich das latent vorhandene Risiko nachweislich, verläßlich mit einer adäquaten Police absichern oder reicht es möglicherweise,aufgrund monetärer Überlegungen, ein Produkt „von der Stange“ zu nehmen.Dazu sollte man sich aber auf einen ungleichen Diskurs und Unterweisungen seitens der Versicherungsunternehmungen vorbereiten.Eben auf diese Dinge, die v o r Vertragschluß nicht konkret ausformuliert,präzisiert wurden.
Wer sich für Ersteres entscheiden möchte, sollte dazu aber bitte geeignete fachliche Unterstützung hinzunehmen.

Grüße

muslima

Hallo Muslima,

vielen Dank für deine umfangreiche Antwort und deine Einschätzung.
Final wird, - wie so oft - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, eine judikative Entscheidung von Nöten sein.
Meine These weil Lebenserfahrung ist schon lange die, dass Versicherungen nicht von dem leben was sie vertraglich fixiert haben, sondern von dem, was nicht dort steht…

Gruß, rollifern