Guten Tag Katou,
von einigen namhaften inländischen BUV-Gesellschaften sind mir die
Gepflogenheiten bekannt. Demnach würden Sie dort grundsätzlich keine
Police bekommen. Das liegt an der Risikoprüfung, die schlicht zu
aufwendig bzw. unmöglich ist (Arztanfragen in Asien).
Im Leistungsfall besteht das gleiche Hindernis. Wie soll ein
deutscher Versicherer zu zumutbaren Rahmenbedingungen, das
Gutachten eines z.B. burmesischen oder malayischen Arztes
prüfen, bzw. mit diesem korrespondieren bzw. auf juristischem Weg
mit Forderungen aus diesem Raum umgehen ?
Gruß
Günther
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Mich wuerde interessieren was unter dem Begriff ,weltweiter Versicherungsschutz" zu verstehen ist. Der Begriff steht bei den meisten Gesellschaften in den Bedingungen.
Bsp. WWK-Homepage
,…weltweiter Versicherungsschutz…zahlt die Versicherung auch, wenn Sie zeitweise oder dauerhaft im Ausland wohnen und dort arbeiten…"
Auf einigen Maklerseiten steht, dass weltweiter Versicherungsschutz gewaehrt wird, allerdings nur in Europa (weltweit, nur in Europa ???)
Es gibt auch Seiten, auf denen geschildert wird, dass nur die Leistungsueberpruefung in Deutschland statt finden wuerde. Da einem Leistungsfall oft langjaehrige Beschwerden, Arzt- und Krankenhausbesuche vorstehen kann ich mir diese Begutachtung in Deutschland schwer vorstellen.
Guten Tag Katou,
es ist ganz einfach. Wenn jemand irgendwann in D eine BUV abschließt,
danach ins Ausland geht und seinen Vertrag weiter bedient, kann die
Versicherung deswegen nicht den Vertrag auflösen. Etwas anderes ist es, wenn jemand mit Adresse in Birma versucht, eine deutsche BUV-Police zu bekommen. Das scheitert in den mir bekannten Fällen aus den genannten Gründen. Ich habe nicht gesagt, dass alle deutschen
BUV-Gesellschaften so verfahren. Es mag welche geben, die sich darauf
einlassen. In dem Fall sollten Sie aber nicht eine Woche sondern besser vier auf das Studium der Bedingungen verwenden, damit Sie
im Leistungsfall angesichts Ihrer Verpflichtungen nicht das Atmen vergessen.
Zu den widersprüchlichen Darstellungen bezüglich der Begriffe
weltweit und europaweit kann ich nichts sagen. Damit sollten Sie zu den Maklern gehen, von denen Sie sprechen. Prüfen Sie vorher, ob Sie nicht die Bedingungen für BUV und PUV (im letztgenannten Fall ist eine
weltweite Geltung Standard) verwechseln. Fragen Sie dort auch gezielt nach einem Angebot für Ihren besonderen Fall. Entsprechende
Empfehlungen dürfen hier nicht gegeben werden.
Gruß
Günther
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