Hallo,
es sei ein Student der Elektrotechnik im ersten Semester. Zuvor habe ebenjener Student eine Berufsausbildung zum „Elektroniker für Automatisierungstechnik“ absolviert. Eine Berufunfähigkeitsversicherung sei bisher noch nicht abgeschlossen worden. Dies soll nun, während des Studiums nachgeholt werden.
Zu diesem Fall stelle ich mir mehrere Fragen.
- Wie will die Versicherungsgesellschaft festlegen, wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt, sollte sie während des Studiums eintreten? Immerhin kann nach einem Abschluss B.Eng in Elektrotechnik die Anzahl möglicher Tätigkeiten kaum umrissen werden. So könnte besagter Student zum Beispiel gleichwohl als Projektingenieur arbeiten, wo er (wie in seiner Ausbildung vorher) zu 95% nur am Computer sitzen muss und Anlagen entwickelt und programmiert. Er könnte allerdings auch ein elektrotechnischer Berater, Planzeichner, Planentwickler, Selbstständiger Unternehmer, Hochspannungsingenieur, Lehrkraft, Ausbilder, was auch immer werden.
Wenn nun etwas unvorhergesehenes während des Studiums passiert, welche spätere Tätigkeit wird dann von der Versicherungsgesellschaft angenommen?
Will der Student zum beispiel später in einer kleinen Firma für Automatisierungstechnik Ingenieur werden, um dort Programme zu schreiben und Anlagen zu entwickeln, dies ist ihm aber, warum auch immer plötzlich im 5. Semester wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr möglich, was tut dann die Versicherung? Sagt sie „Tut uns leid, aber ihre persönliche Wunschtätigkeit kann im Voraus während eines Studiums nicht abgesichert werden, wir nehmen einfach an, dass Sie nach dem Studium eine andere Tätigkeit ausgeübt hätten“? Wenn ja, wäre es doch quasi sinnlos, während des Studiums eine BUV abzuschließen, obwohl immer wieder dazu geraten wird, oder? Oder gibt es während eines Studiums eine Grundregelung und mit jedem Wechsel der Tätigkeit im späteren Berufsleben ändert sich die versicherte Tätigkeit?
Man stelle sich vor, unser Student (mittlerweile Ingenieur) hat einige Jahre als Projektleiter gearbeitet und diese Tätigkeit ist versichert gegen BU.
Nun erhält er das Angebot in die Geschäftsleitung aufzusteigen. Er wechselt und lässt die neue Tätigkeit gegen BU versichern. Nun passiert ihm in der ersten Woche nach Tätigkeitswechsel etwas, das ihn daran gehindert hätte, die Tätigkeit, die er noch vor wenigen Tagen ausgeübt hat, ausüben zu können, hindert ihn aber nicht daran, seiner neuen Tätigkeit nachzugehen, hat er dann das Nachsehen und muss weiterarbeiten?
Oder wie ist das, wenn unser Student zum Beispiel vorhat, nach seinem Studium der Elektrotechnik während dem Beruf noch ein Studium der Soziologie zu absolvieren und anschließend zwei Berufe in unterschiedlichen Fachgebieten hat? Obwohl er in dem einen Fachgebiet arbeitet, wird er dann für das andere Berufsunfähig. Kann er dann dafür BU-Rente beziehen?
- Wie berechnet sich der Beitrag?
Nehmen wir an, unser Student arbeitet nach seinem Studium an saugefährlichen Sachen mit Hochspannung und so. Er verdient zwischen 3000 und 4000€ im Monat.
Nehmen wir weiterhin einen zweiten Fall an: er arbeitet als Projektingenieur für Programmierung hauptsächlich nur am PC und setzt sich keinen übermäßigen Gefahren aus, wie im ersten Fall. Dennoch erhält er ein ungefähr gleiches Ingenieursgehalt.
Was veranschlagt die Versicherung während des Studiums zunächst für einen Beitrag, da sie ja nicht wissen kann, ob der Student später einer gefährlichen oder nicht gefährlichen Tätigkeit nachgeht, die beide dieselben QUalifikationen erfordern (vermutlich muss ja der Versicherungsnehmer im ersten Fall mehr Beitrag bezahlen als im Zweiten Fall) und wird der Beitrag später je nach Risikopotential der Tätigkeit bei jedem Wechsel neu berechnet? Außerdem weiß ja die Versicherung nicht genau, ob er eher mit 3000€ oder eher mit 5000€ anfängt zu Arbeiten, was ja durchaus beides sein kann.
So das wars zumindest mal für den anfang.
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten
Grüße
Jochen