BU-Versicherung - Beitragsberechnung und anderes

Hallo,

es sei ein Student der Elektrotechnik im ersten Semester. Zuvor habe ebenjener Student eine Berufsausbildung zum „Elektroniker für Automatisierungstechnik“ absolviert. Eine Berufunfähigkeitsversicherung sei bisher noch nicht abgeschlossen worden. Dies soll nun, während des Studiums nachgeholt werden.

Zu diesem Fall stelle ich mir mehrere Fragen.

  1. Wie will die Versicherungsgesellschaft festlegen, wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt, sollte sie während des Studiums eintreten? Immerhin kann nach einem Abschluss B.Eng in Elektrotechnik die Anzahl möglicher Tätigkeiten kaum umrissen werden. So könnte besagter Student zum Beispiel gleichwohl als Projektingenieur arbeiten, wo er (wie in seiner Ausbildung vorher) zu 95% nur am Computer sitzen muss und Anlagen entwickelt und programmiert. Er könnte allerdings auch ein elektrotechnischer Berater, Planzeichner, Planentwickler, Selbstständiger Unternehmer, Hochspannungsingenieur, Lehrkraft, Ausbilder, was auch immer werden.
    Wenn nun etwas unvorhergesehenes während des Studiums passiert, welche spätere Tätigkeit wird dann von der Versicherungsgesellschaft angenommen?
    Will der Student zum beispiel später in einer kleinen Firma für Automatisierungstechnik Ingenieur werden, um dort Programme zu schreiben und Anlagen zu entwickeln, dies ist ihm aber, warum auch immer plötzlich im 5. Semester wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr möglich, was tut dann die Versicherung? Sagt sie „Tut uns leid, aber ihre persönliche Wunschtätigkeit kann im Voraus während eines Studiums nicht abgesichert werden, wir nehmen einfach an, dass Sie nach dem Studium eine andere Tätigkeit ausgeübt hätten“? Wenn ja, wäre es doch quasi sinnlos, während des Studiums eine BUV abzuschließen, obwohl immer wieder dazu geraten wird, oder? Oder gibt es während eines Studiums eine Grundregelung und mit jedem Wechsel der Tätigkeit im späteren Berufsleben ändert sich die versicherte Tätigkeit?

Man stelle sich vor, unser Student (mittlerweile Ingenieur) hat einige Jahre als Projektleiter gearbeitet und diese Tätigkeit ist versichert gegen BU.
Nun erhält er das Angebot in die Geschäftsleitung aufzusteigen. Er wechselt und lässt die neue Tätigkeit gegen BU versichern. Nun passiert ihm in der ersten Woche nach Tätigkeitswechsel etwas, das ihn daran gehindert hätte, die Tätigkeit, die er noch vor wenigen Tagen ausgeübt hat, ausüben zu können, hindert ihn aber nicht daran, seiner neuen Tätigkeit nachzugehen, hat er dann das Nachsehen und muss weiterarbeiten?
Oder wie ist das, wenn unser Student zum Beispiel vorhat, nach seinem Studium der Elektrotechnik während dem Beruf noch ein Studium der Soziologie zu absolvieren und anschließend zwei Berufe in unterschiedlichen Fachgebieten hat? Obwohl er in dem einen Fachgebiet arbeitet, wird er dann für das andere Berufsunfähig. Kann er dann dafür BU-Rente beziehen?

  1. Wie berechnet sich der Beitrag?

Nehmen wir an, unser Student arbeitet nach seinem Studium an saugefährlichen Sachen mit Hochspannung und so. Er verdient zwischen 3000 und 4000€ im Monat.

Nehmen wir weiterhin einen zweiten Fall an: er arbeitet als Projektingenieur für Programmierung hauptsächlich nur am PC und setzt sich keinen übermäßigen Gefahren aus, wie im ersten Fall. Dennoch erhält er ein ungefähr gleiches Ingenieursgehalt.

Was veranschlagt die Versicherung während des Studiums zunächst für einen Beitrag, da sie ja nicht wissen kann, ob der Student später einer gefährlichen oder nicht gefährlichen Tätigkeit nachgeht, die beide dieselben QUalifikationen erfordern (vermutlich muss ja der Versicherungsnehmer im ersten Fall mehr Beitrag bezahlen als im Zweiten Fall) und wird der Beitrag später je nach Risikopotential der Tätigkeit bei jedem Wechsel neu berechnet? Außerdem weiß ja die Versicherung nicht genau, ob er eher mit 3000€ oder eher mit 5000€ anfängt zu Arbeiten, was ja durchaus beides sein kann.

So das wars zumindest mal für den anfang.

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten

Grüße

Jochen

Guten Tag Jochen,
das ist ziemlich viel. Was Sie da alles wissen wollen.
Wer so klug ist, der schafft es auch, das Buch der Verbraucherberatung zur BUV zu lesen.
Dort steht das meiste drin, was ein Einzelner vertragen kann.
Nehmen Sie 20 Euronen in die Hand und Tränen in Kauf.
Dann sind Sie fein raus.
Gruß
Günther

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Guten Tag Jochen,
das ist ziemlich viel. Was Sie da alles wissen wollen.
Wer so klug ist, der schafft es auch, das Buch der
Verbraucherberatung zur BUV zu lesen.
Dort steht das meiste drin, was ein Einzelner vertragen kann.
Nehmen Sie 20 Euronen in die Hand und Tränen in Kauf.
Dann sind Sie fein raus.
Gruß
Günther

Hallo Günther,

danke für den Hinweis. Ist damit der Ratgeber „Berufsunfähigkeit gezielt absichern gemeint“? Kostet 12,90€ Falls der was taugt, kauf ich mir den.

Gruß

Jochen

Hallo,

es sei ein Student der Elektrotechnik im ersten Semester.
Zuvor habe ebenjener Student eine Berufsausbildung zum
„Elektroniker für Automatisierungstechnik“ absolviert. Eine
Berufunfähigkeitsversicherung sei bisher noch nicht
abgeschlossen worden. Dies soll nun, während des Studiums
nachgeholt werden.

Zu diesem Fall stelle ich mir mehrere Fragen.

  1. Wie will die Versicherungsgesellschaft festlegen, wann eine
    Berufsunfähigkeit vorliegt, sollte sie während des Studiums
    eintreten?

Ein Arzt bescheinigt, daß der Studi nicht mehr studieren kann, weil er z.B. psychische Probleme hat

Immerhin kann nach einem Abschluss B.Eng in
Elektrotechnik die Anzahl möglicher Tätigkeiten kaum umrissen
werden. So könnte besagter Student zum Beispiel gleichwohl als
Projektingenieur arbeiten, wo er (wie in seiner Ausbildung
vorher) zu 95% nur am Computer sitzen muss und Anlagen
entwickelt und programmiert. Er könnte allerdings auch ein
elektrotechnischer Berater, Planzeichner, Planentwickler,
Selbstständiger Unternehmer, Hochspannungsingenieur,
Lehrkraft, Ausbilder, was auch immer werden.
Wenn nun etwas unvorhergesehenes während des Studiums
passiert, welche spätere Tätigkeit wird dann von der
Versicherungsgesellschaft angenommen?

Alle die sich aus dem Studienbild ergeben können.
Es hängt jedoch von der schwere der BU ab.
Wird er blind, warum auch immer, wird er schwerlich in einem 3-D Planungsbüro arbeiten können. Arzt bescheingt - Geld sollte fließen. Der BU-VR hat natürlich ein Interesse, den Studi wieder so fit zu machen, daß er einer Tätigkeit (evt. auch neue Ausbildung) nachgeht. Denn dann brauch Sie nicht mehr zahlen. Zahlt aber die Rente und die Umschulung.

Will der Student zum beispiel später in einer kleinen Firma
für Automatisierungstechnik Ingenieur werden, um dort
Programme zu schreiben und Anlagen zu entwickeln, dies ist ihm
aber, warum auch immer plötzlich im 5. Semester wegen
Berufsunfähigkeit nicht mehr möglich, was tut dann die
Versicherung? Sagt sie „Tut uns leid, aber ihre persönliche
Wunschtätigkeit kann im Voraus während eines Studiums nicht
abgesichert werden, wir nehmen einfach an, dass Sie nach dem
Studium eine andere Tätigkeit ausgeübt hätten“? Wenn ja, wäre
es doch quasi sinnlos, während des Studiums eine BUV
abzuschließen, obwohl immer wieder dazu geraten wird, oder?
Oder gibt es während eines Studiums eine Grundregelung und mit
jedem Wechsel der Tätigkeit im späteren Berufsleben ändert
sich die versicherte Tätigkeit?

Man stelle sich vor, unser Student (mittlerweile Ingenieur)
hat einige Jahre als Projektleiter gearbeitet und diese
Tätigkeit ist versichert gegen BU.
Nun erhält er das Angebot in die Geschäftsleitung
aufzusteigen. Er wechselt und lässt die neue Tätigkeit gegen
BU versichern. Nun passiert ihm in der ersten Woche nach
Tätigkeitswechsel etwas, das ihn daran gehindert hätte, die
Tätigkeit, die er noch vor wenigen Tagen ausgeübt hat, ausüben
zu können, hindert ihn aber nicht daran, seiner neuen
Tätigkeit nachzugehen, hat er dann das Nachsehen und muss
weiterarbeiten?

Es zählt der zuletzt ausgeübte Beruf. Berufswechsel müssen nicht angezeigt werden.

Oder wie ist das, wenn unser Student zum Beispiel vorhat, nach
seinem Studium der Elektrotechnik während dem Beruf noch ein
Studium der Soziologie zu absolvieren und anschließend zwei
Berufe in unterschiedlichen Fachgebieten hat? Obwohl er in dem
einen Fachgebiet arbeitet, wird er dann für das andere
Berufsunfähig. Kann er dann dafür BU-Rente beziehen?

  1. Wie berechnet sich der Beitrag?

nach dem Beruf „Student“
evtl. Umstufung nachher möglich/Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung

Nehmen wir an, unser Student arbeitet nach seinem Studium an
saugefährlichen Sachen mit Hochspannung und so. Er verdient
zwischen 3000 und 4000€ im Monat.

Schon so.

Nehmen wir weiterhin einen zweiten Fall an: er arbeitet als
Projektingenieur für Programmierung hauptsächlich nur am PC
und setzt sich keinen übermäßigen Gefahren aus, wie im ersten
Fall. Dennoch erhält er ein ungefähr gleiches
Ingenieursgehalt.

wird unterschiedlich gehandhabt

Was veranschlagt die Versicherung während des Studiums
zunächst für einen Beitrag, da sie ja nicht wissen kann, ob
der Student später einer gefährlichen oder nicht gefährlichen
Tätigkeit nachgeht, die beide dieselben QUalifikationen
erfordern (vermutlich muss ja der Versicherungsnehmer im
ersten Fall mehr Beitrag bezahlen als im Zweiten Fall) und
wird der Beitrag später je nach Risikopotential der Tätigkeit
bei jedem Wechsel neu berechnet? Außerdem weiß ja die
Versicherung nicht genau, ob er eher mit 3000€ oder eher mit
5000€ anfängt zu Arbeiten, was ja durchaus beides sein kann.

Die Höhe des Gehalts ist schnuppe.
Die Art der Tätigkeit ist nur interessant.
Handhabung wie gesagt unterschiedlich

Nur mal so:
Die meisten BU-Fälle werden nach einiger Zeit wieder ins Berufsleben entlassen. Kaum einer ist ab dem 19. Lj bis zur Rente BU.
Vorteile als Studi liegen auf der Hand. Gesundheitliche Probleme können vielfältig auftreten. (Rücken, Psyche, tralala)+
Einmal drin, kann sie nicht mehr genommen werden - Beiträge brav zahlen!

So das wars zumindest mal für den anfang.

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten

Grüße

Jochen

Auch Grüsse
A.

P.S. Ist wirklich ziemlich viel Text. Ratgeber tut gut oder auch ein Telefonat mit Experte!!

Nur mal so:
Die meisten BU-Fälle werden nach einiger Zeit wieder ins
Berufsleben entlassen. Kaum einer ist ab dem 19. Lj bis zur
Rente BU.

Ich dachte, wenn man BU-Versichert ist, muss man nicht mehr zurück?? Wenn jemand keinen Bock hat, was anderes zu machen? Ich versichere mich doch dagegen, dass wenn ich meinen Beruf (kommt von „Berufung“, d.h. soll mir gefallen) nicht mehr machen kann, ich nicht irgendeinen anderen Beruf, den ich nicht machen möchte, weil ich mich nicht dazu „berufen“ fühle machen muss und dann dem Staat nicht auf der Tasche liege und trotzdem mein Geld hab jeden Monat.

Naja

danke jedenfalls für Deine Ausführliche antwort.

Gruß

Jochen

Hallo,

  1. Wie will die Versicherungsgesellschaft festlegen, wann eine
    Berufsunfähigkeit vorliegt, sollte sie während des Studiums
    eintreten?

Ein Arzt bescheinigt, daß der Studi nicht mehr studieren kann,
weil er z.B. psychische Probleme hat

So einfach geht das nicht! Zunächst wären die Bedingungen prüfenswert;
abgesichert ist i.d.R. das Studienziel, also z.B. Ingenieur für xy.
Je nach Bedingungswerk kann es sein, das während des Studiums oder bis zu einer bestimmten Studiendauer nur eingeschränkt Schutz bei Berufsunfähigkeit für den zu erlernenden Beruf gilt; oder auch andere Regelungen.Eine ärztliche Bescheinigung reicht als Grundlage zur Rentenzahlung nicht aus!
Ich würde mich hier eher den Ausführungen von Günther anschließen.
Gruß Joerg Koenig

Hallo,
ganz so einfach ist es ja nicht. Dann möchten ja alle BU werden.
Dem Parallelschreiber zur Beruhigung: ist natürlich gekürzt wiedergegeben!
Grüsse
A.

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