BU Versicherung Dynamik während der Rentenbezugsze

Hallo,
bei meinem Vertrag steht in den Bedingungen, dass die BU Rente sich während der Bezugszeit jährlich durch die Beteiligung an den Überschüssen steigert.
Im Versicherungsvorschlag ist von einer Steigerung von z.Z. 3,25 % jährlich die Rede. (Das war 2002)
Dies ist auch der Garantiezins.

Kann ich denn davon ausgehen, dass wirklich eine Steigerung der BU Rente in dieser Höhe stattfindet?
Bei einem neuen Angebot (für meinen Sohn) von jetzt ist von einer Steigerung von 0,75 % die Rede.

mfg

Jürgen

Hallo Jürgen!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BUV) gehört zu der „Familie“ der Lebensversicherungen; entsprechend werden durch die Beitragzahlung und dem daraus resultierenden Deckungkapital Überschüsse verzinslich angesammelt. Die besagten Überschüsse können allerdings in ihrer Höhe zu keiner Zeit garantiert werden. Sprich: Es kann auch zu einer runden Null kommen.

Tritt nun der Leistungs- bzw. BU-Fall ein, so werden die angesammelten Überschüsse von Jahr zu Jahr auf die versicherte BU-Rente angerechnet. Die BU-Rente steigt. Aber es gilt gleiches wie oben: Sie haben keinen garantierten Anspruch auf die Wertsteigerung respektive dessen Höhe.

Einen Garantiezins gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht! Vielleicht haben Sie eine Lebens-/Rentenversicherung mit Berufsunfähikgeitszusatzversicherung (kurz BUZ) abgeschlossen. Somit würde der Garantiezins nur für die Ablaufleistungen aus der Lebens-/Rentenversicherung gelten.

Eine weitere Möglichkeit sehe ich in der sog. Leistungsdynamik. Sollten Sie selbige beantragt haben, würde sich die BU-Rente im Leistungsfall entsprechend dem vereinbarten Dynamiksatz (meistens 3 %) jährlich anpassen. Diese Dynamik wäre jedenfalls garantiert!

Als Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, war die Kapitalmarktlage sehr gut. Die Versicherungsbranche prognostizierte sehr hohe Überschusswerte, die allerdings in den Jahren 2001 bis 2004 drastisch nach unten korrigiert werden mussten. Daraus resultiert nun die sehr niedrige Überschussprognose für Ihren Sohn. Zur Info: In ähnlicher Höhe dürfte sich die Überschussbeteiligung in Ihrem Vertrag befinden!

Ungeachtet des Wertverlustes - von dem übrigens jeder betroffen ist (mich inklusive) - können die Überschüsse selbstverständlich wieder steigen. Aber einen garantierten Anspruch haben Sie darauf zu keiner Zeit.

Sollte ich mich an einigen Stellen zu kompliziert ausgedrückt haben, können Sie gerne Rückfragen posten.

Beste Grüße

Stephan

Hallo Jürgen!

Bei der Durchsicht meines Antwortpostings musste ich feststellen, dass ich mich zu allgemein ausgedrückt habe und nicht direkt auf Ihre Fragen eingegangen bin. Ich versuche es daher erneut:

bei meinem Vertrag steht in den Bedingungen, dass die BU Rente
sich während der Bezugszeit jährlich durch die Beteiligung an
den Überschüssen steigert.

Das ist richtig und wird auch so vom BaFin vorgeschrieben!

Im Versicherungsvorschlag ist von einer Steigerung von z.Z.
3,25 % jährlich die Rede. (Das war 2002)

In Ihrem Versicherungsvorschlag erhalten Sie prognostizierte Werte, basierend auf akutelle Kapitalmarktgegebenheiten. Die dargestellte Verzinsung ist allerdings nicht garantiert; sie kann sich also höher oder niedriger entwickeln.

Dies ist auch der Garantiezins.

Einen Garantiezins gibt es in der BUV nicht. Wenn Sie eine BUZ vereinbart haben, gilt der Garantiezins für die Ablaufleistungen aus der Lebens-/Rentenversicherung.

Kann ich denn davon ausgehen, dass wirklich eine Steigerung
der BU Rente in dieser Höhe stattfindet?

Nein! Die Höhe ist wie gesagt eine prognostizierte Schätzung, um einen etwaigen und ungefähren Verlauf darstellen zu können.

Bei einem neuen Angebot (für meinen Sohn) von jetzt ist von
einer Steigerung von 0,75 % die Rede.

Das Resultat aus der Börsenflaute 2001 und 2002. Das bedeutet aber nicht, dass dieser Wert künftig noch weiter fallen oder drastisch steigen könnte.

Ich hoffe, diesmal besser geantwortet zu haben. Beste Grüße!

Stephan