BU-Versicherung, Frage zu einer Angabe

Hallo Zusammen,

ich bekam gestern von meinem Versicherungsmakler einen Fragenkatalog mit da wir eine Vorabanfrage machen müssen weil ich einmal eine Probesitzung beim Psychiater hatte.

Jetzt steht auf diesem Bogen, ob ich deshalb schon einmal Berufsunfähig war.

Was genau ist denn genau damit gemeint? Ein längerer Zeitraum oder zählt auch schon ein Tag Krankenschein?

Einen schönen Tag Euch noch!

Julia

Hallo Julia,

das ist heikel. Du solltest am besten die Hotline dieser Versichrung telefonieren und fragen was dort anzugeben ist und dir den Namen und die genaue Uhrzeit des Telefonates aufschreiben. Wenn du irgendwann BU werden solltest dann hast du auf jeden Fall die richtige Angabe im Fragebogen gemacht und kannst du nicht vorwerfen lassen falsch geantwortet zu haben.
Oder will er bei mehreren Versicherungen anfragen? Es sollte allerdings auf jeden Fall eine anonyme Anfrage sein, sonst landest du in einem Register der Versicherungen, wenn du abgelehnt wirst. Du solltest so ausführlich wie möglich auf die Frage antworten. Berufsunfähig wirst du bei einem Tag Krankenschein nicht gewesen sein, aber ich würde lieber nach der Definition bei der Versicherung fragen, damit du später keine Probleme bekommst. Verlasse dich in diesem schwierigen Fall nicht auf den Makler, sondern nur auf die Versicherung.
Welche Versicherung hat er dir denn vorgeschlagen? Bis zu welchem Endalter wärest du dort versichert? Rentenhöhe?

Gruß
Dennis

Danke für Deine Antwort,

ich denke er möchte bei mehreren Versicherungen anfragen, da es aufgrund dieser psychologischen Sache, seiner Meinung nach schwierig werden könnte.

Seine Wunschversicherung für mich wäre die Nürnberger mit einer Laufzeit von 44 Jahren und einer von 1000€.

Von der Leistung her wäre ich eher bei der Alte Leipziger oder Universa, aber es kommt ja auch immer auf den Preis an. Die Nürnberger ist ganz gut. 1000€ sollte Minimum sein, außer du verdienst aktuell natürlich weniger. Auf jeden Fall sollten die 44 Jahre bis zu deinem 67 LJ sein.
Eine Versicherung zu finden wird bestimmt nicht einfach. Wann warst du denn in Behandlung? Ich würde an deiner Stelle noch warten bis das 5 Jahre her ist. Dann brauchst du es in den meisten Fragebögen gar nicht angeben und du hast kein Problem bei einer Annahme. Oder bist du jetzt schon so krank, dass du ganz dringed eine brauchst? Ich schätze du bist so jung, dass du bestimmt noch etwas Zeit damit hast, oder?

Aktuell bin ich noch in der Ausbildung. Ich bin fast 24 Jahre alt und möchte was das betrifft eher Sicherheit haben, da ja jederzeit was passieren könnte.

Die Probesitzung hatte ich erst kürzlich und eine weitere Bahandlung wird eventuell noch folgen, da ich den Tod 2 Familienmitglieder innerhalb kürzester Zeit nicht so einfach verkraften konnte.

Geht das denn nicht auch einfach mit einem Ausschluss?
Das ich dann aber für andere eventualitäten abgesichert bin?

Das tut mir sehr leid für dich.

Allein eine Sitzung reicht bei den meisten Versicherungen aus, um eine komplette Ablehung zu erhalten. Ich frage mal einen Bekannten Makler, der sich auf BU Versicherungen speziallisiert hat. Vielleicht hat er eine Idee. Der hat schon unmögliche Fälle irgendwo untergebracht. Ich habe ihm gerade eine Email geschrieben. Sobald er antwortet sage ich dir bescheid. Was machst du beruflich?
Hast du eine direkte Emailadresse?

Gruß
Dennis

[email protected]

Hallo Julia,

bei einer Versicherung sieht mein Kollege Chancen für dich. Sonst macht er keine großen Hoffnungen.
Soll wir da mal nachfragen?
Gruß
Dennis

Hallo Julia,

diese Frage offenbart, dass dir die Begriffsdefinition „BU“ nicht klar ist: BU bedeutet im Durchschnitt einen Zeitraum von min. sechs Monaten. Und nicht einen Tag Krankenschein. Denn dieser Tag ist AU, nicht BU.

Was ist an dem von dir beauftragten Makler eigentlich verkehrt, dass du dich mit dieser Frage hier im web umschaust…und nicht ihn kontaktierst?

VG Jens
www.jens-sternberg.de

aaaalso… erstmal hätte die frage ja wohl vom makler nicht mit „ja“ beantwortet werden müssen… denn sie lautet bei allen versicherungen ja wohl gleich… es geht hier um eine psychotherapie… aber wenn du nur einmal dort warst, dann kann das beim besten willen keine therapie gewesen sein… so what… maklerfehler…! vorabanfrage unnötig…!

so… und damit beantwortet sich deine frage von selbst…
arbeitsunfähig ist nich berufsunfähig…

arbeitsunfähig = volksmund: „krankenschein“

berufsunfähig = volksmund: „rente bekommen“

ich hoffe, dass ich dir helfen konnte…

lieben gruß vom chris

Hallo Julia!

Berufsunfähig ist, wer zu mindestens 50 % (private Berufsunfähigkeitsversicherung) und über 50 % (gesetzliche Rentenversicherung) seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei einem Tag Arbeitsunfähigkeit ist man also noch lange nicht berusunfähig! Die Sitzung beim Psychiater musst Du allerdings angeben, wenn Du beabsichtigst eine Lebens-, Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Sitzung beim Psychiater kann allerdings zur Ablehnung führen, da sind die Versicherungen ganz penibel.

Liebe Grüße Chris:

Hallo Julia,

ich habe eine Versicherung gefunden, die dich voraussichtlich annehmen würde. Sag bescheid, ob die haben willst.
Gruß
Dennis
[email protected]

Hallo Julia_Delia,
Nein ! Bu heisst Berufsunfaehig. Bedeutet das Du Deinen erlernten Beruf nicht mehr oder auch auf laengere Zeit nicht mehr ausueben kannst. Somit kannst Du die entsprechende Frage mit „nein“ beantworten.Achte beim Abschluss der BU das die entsprechende Versicherung die „Verweisklausel“ nicht mehr enthaelt. Heisst, dass man im Falle einer BU dich nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann.