Hallo zusammen,
ein Versicherungsnehmer (VN) hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abgeschlossen. Der Versicherungsfall ist eingetreten die Versicherung (VS) muss - und tut es auch -, die Leistung erbringen. Die BUV ist ohne abstrakten Verweis. Der VN geht nun einer neuen - zum alten Beruf inkohärenten - Tätigkeit nach. (Der Verdienst ist ca. 25 % unter dem des alten Berufes) Die VS will nun einen Sachverständigen beauftragen ein „berufskundliches Gutachten“ zu erstellen.
- Was ist ein solches und
- welcher Gutachter (welche Art) fertigt ein solches Gutachten?
- Kann die VS ihre Leistungen solange einstellen bis der Gutachter dem VN
die Rechtmäßigkeit des Erhalts attestiert. Oder - muss sie Ihre Leistung solange erbringen, bis derselbe Gutachter sagt, dass die Leistung zu Unrecht erbracht wird?
(Unabhängig davon, dass der Gutachter nicht entscheidet; aber ich unterstelle, die VS wird sich bei entsprechendem Ergebnis auf ihn berufen)
Wie sind also die Leistungsmodalitäten? Was sagt das VVG dazu?
Und zum Schluss:
5. wie rechtsverbindlich sind diese Gutachten?
Ich kann mir vorstellen, dass, solange es kein gerichtlich beauftragter Gutachter war, dieses (gefälligkeits-) Gutachten wertlos ist. Vorstellung aber, ist eine Art von Nichtwissen…
Danke und Gruß
rollifern