BU-Versicherung kündigt :-(

Guten Tag, es geht mal wieder um eine vom Versicherer gekündigte BU Versicherung. Sachverhalt: Ich habe im Herbst 2004 eine BU abgeschlossen. Beim Vertragsabschluss habe ich alle jemals vom Arzt diagnostizierten Krankheiten angegeben und natürlich auch alle Ärzte die mich jemals behandelt haben. Des Weiteren habe ich mich für eine Untersuchung des Versicherers bereit erklärt. Alle Fragen bei Vertragsabschluss, die mir vom Versicherungsvertreter gestellt wurden habe ich Wahrheitsgemäß beantwortet.

Jetzt kommt der Kündigungsgrund des Versicherers:
Nach einem Suizidversuch im Frühjahr 2008 war ich mehrere Monate in psychiatrischen Einrichtungen. In diesen Einrichtung wurde mir nahegelegt einen BU Antrag zu stellen weil ich psychisch nicht mehr in der Lage sei meinen Beruf (Informatiker) auszuüben.
Darauf hin stellte ich mein meiner privaten BU Versicherung einen Antrag auf Berufsunfähigkeit. Ohne Einsicht in den ärztlichen Unterlagen kündigte mir die Versicherung mit sofortiger Wirkung. Nach einem Einspruch wurden die Krankenunterlagen der Kliniken angefordert. In den Gutachten der Kliniken stand, dass ich seit mehreren Jahren an Depressionen leide und von Kindheit her depressiv bin. Das nahm die Versicherung als Grund für die Kündigung weil ich diese Angaben verschwiegen habe.

Festzustellen ist:
Ich war vor Vertragsabschluss noch nie in psychologischer Behandlung.
Es wurde vor Vertragsabschluss niemals eine psychische Erkrankung festgestellt oder diagnostiziert.
Für mich war das Leben normal und ich fühlte mich nicht Krank.

Der Versicherungsvertreter hat bei Vertragsabschluss NUR nach Behandlungen und nach diagnostizierten Erkrankungen gefragt die ich auch alle Wahrheitsgemäß beantwortet habe.
Er hat mich nicht nach meinem Gefühlszustand befragt - warum sollte er auch ??

Ich habe nun einen Anwalt eingeschaltet und das ganze wird wohl vor Gericht gehen.

Meine Frage an alle und an die Versicherungsexperten:

Habe ich eine Chance gegen die übermächtige Versicherung ??

Ich Danke für Antworten
Tim

Lieber Tim,

eine Chance hat man immer. Ich hätte hier auch einen Anwalt eingeschaltet.

Meine Frage: Wenn VORHER keine Dpression diagnostiziert wurde, wie kann die Klinik dann schreiben, der Patient habe schon als Kind unter Depressionen gelitten? Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Die Fragen bei Vertragsabschluss lauten aber meist: „Leiden oder LITTEN Sie an folgenden Erkrankungen…“? Das heißt, eine Erkrankung muss natürlich angegeben werden, theoretisch auch, wenn Sie nicht diagnostiziert wurde.
Wird eine Vorerkrankung verschwiegen, hat der Versicherer das Recht auf Kündigung, allerdings nur innerhalb der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluss, sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, siehe Bedingungen.

Ich persönlich würde das juristisch bis zum Ende durchziehen. Rückmeldung über den Ausgang des Verfahrens wäre super!

Ihr Problem war und ist nicht die Versicherungsgesellschaft. Was die meisten Menschen in solchen Fällen nicht registrieren, ist der Müll den die Ärzte in Ihren Karteien horten und in Ihren Berichten weitergeben.
Eine Schadenersatzklage mit Aufforderung zum Widerruf der gemachten ärztlichen Aussagen sollte gegen die behandelnden Ärzte erfolgen.

MfG von Jutrzenka Makler seit 1979

Hallo Schuhverkäufer,

erst mal vielen Dank für Deine Antwort.

Die Kliniken haben durch tiefenpsychologische Untersuchungen den Zeitpunkt der Erkrankung bis hin zur Kindheit diagnostiziert. Ich war halt ein trauriges Kind was mir aber nicht bewusst war. Es gehört zu meinem Leben und wurde von mir nicht als Krankheit gesehen.

Wie geschrieben, habe ich vor Vertragsabschluss niemals Hilfe in Anspruch genommen. Alle ärtzlichen Aussagen der letzten 20! Jahre sind ohne einen Hinweis auf die psychische Erkrankung. Ich hätte also solche Angaben bei Vertragsabschluss nicht machen können weil die Krankheit mir selbst nicht bewusst war.

Ich werde hier mal den kompletten Verlauf des Verfahrens wiedergeben.

Danke
Tim

Hallo Herr Jutrzenka,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Ärzte haben mein ganzes Leben psychologisch untersucht. Dabei kam raus, dass ich seit der Kindheit an psychischen Problemem leide die für mich „Normal“ waren. Ich kann den Ärzten keinen Vorwurf machen das sie es so auslegen - sie haben ja irgendwie recht. Aber bis zur Diagnose nach meinem Suizidversuch war ich für mich nicht psychisch Krank.

Danke
Tim

Dann ist die BU m.E. leistungspflichtig.

Hallo, Tim,

nun, da Du keine Behandlung bzgl. Deiner psychischen Erkrankung hattest bzw. jemals bei einem Psychologen warst, hast Du alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet. Die Versicherung muß leisten, auch wenn das Krankenhaus eine „angeborene“ psychische Erkrankung diagnostiziert hat. Da Du ja bis zum Abschluß der Versicherung keine Beschwerden hattest, können die nicht aus. Da bin ich mir sicher. Und Anwalt ist gut, bei welcher Versicherung bist Du denn versichert? Manche haben hohe Prozeßquoten, das heißt, die legen es öfters darauf an, einen Gerichtsstreit aufkommen zu lassen.

Hallo mattrat,

Danke für Deine Antwort.

Die Versicherung ist die Nürnberger.

Tim

Hallo ich bin leider kein Spezialist auf diesem Gebiet, aber mit einem Rechtsanwalt bist Du auf jedenfall auf dem richtigen Weg. Vielleicht kann er ja den Hebel ganz am Anfang ansetzen - Ist der Berater seine Aufklärungspflichten über die Vertragsbedingungen Dir gegenüber nachgekommen?
Die meisten Verträge kann man schon an diesem Punkt knacken, denn nicht nur Du musst viel erklären, Dein Berater muß ebenfalls Dich über die Vertragsinhalte vollständig aufklären. Das machen die meisten nicht.
Dazu gibt es aber genaue Gesetze um den Verbraucher zu schützen.

Tut mir Leid Nette Gruesse

Der Versicherungsfall bei einer BU wird häufig durch psychische oder physische Krankheiten ausgelöst. Deshalb wird bei Beantragung auch nach entsprechenden Vorerkrankungen gefragt. Wenn das Klinikum schreibt, das Sie bereits seit mehreren Jahren an Depressionen leiden, so geht die Versicherung davon aus, das bereits bei Abschluss der BU die entsprechende Erkrankung vorgelegen hat, und Sie diese wissentlich Verschwiegen haben. Wenn Sie nie Probleme mit Depressionen hatten, wie kommt dann das Klinikum auf die Aussage „von Kindheit an“ ? Mit so einem Gutachten ist auch eine gerichtliche Auseinandersetzung völlig hoffnungslos.

Hallo Marcel, dass Problem ist, dass ich mich nicht Krank gefühlt habe. Wie soll ich eine Krankheit angeben die mir so nicht bekannt war? Es wäre rein hypotetisch gewesen. Alle Fragen bei Vertragsabschluss waren wie folgt gestellt: Sind Sie oder waren Sie in den letzten 10 Jahren wegen XXX beim Arzt oder in Behandlung ? Es wurde nicht gefragt: Sind sie fröhlich, sind sie traurig, weinen sie öfters…

Danke
Tim

Hallo Goerki, der Berater der Versicherung war mir schon lange bekannt und er kannte mich. Ich habe seit 1983 alle Verträge bei dieser Versicherung. Die Fragen wurde immer nur Sinngemäß gestllt und nicht vom PC abgelesen. Er kannte ja, genau wie die Versicherung, mein ganzes leben.

Danke
Tim

Wie ist denn der jetzige Stand der Dinge? Wurde Klage gegen die Versicherung eingereicht und gibt es ein Urteil oder hat die Versicherung vorher eingelenkt?

Es wäre sehr hilfreich, wenn Fälle nicht immer nur angerissen werden und Problemfässer geöffnet werden, sondern wenn auch der Ausgang hier gepostet wird. Nur dann kann man aus den Fragen und Antworten wirklich etwas lernen.

Guten Tag,