Hallo Wissende
Angenommen, eine Versicherungsnehmerin (Vn) hat eine BU-Versicherung ohne abstrakten Verweis. Es kommt zum Leistungsfall. Die Vn ist längere Zeit arbeitslos und erhält die vertraglich vereinbarte monatliche Rente. Zwischenzeitlich bildet sie sich weiter/fort.
Sie findet eine Stellung in derselben Branche, jedoch mit absolut inköhärenter Tätigkeit (Krankenschwester vs. Administration im med. Controlling). Die BU-Versicherung will nicht zahlen. Begründung: Die Vn hat die Aufnahme einer neuen Tätigkeit nicht gemeldet/angezeigt, wovon im Vertragswerk auch nirgendwo die Rede/Forderung war. Lediglich in den zwischenzeitlich stattgefundenen Informationsabfragen (Lebendnachweis/Status quo) gab es auf einem standardisiertem Formblatt den Hinweis, die Vn müsse die Tätigkeitsaufnahme der Versicherung anzeigen, sonst drohte die Einstellung der Rente. Noch einmal: der Vertrag ist ohne abstrakten Verweis!
Wäre die Einstellung der Rentenzahlung rechtens? Gibt es Urteils-AZ zu ähnlichen Fällen?
Danke und Grüße
rollifern