BU-Versicherung Probeantrag

Hallo zusammen,

ich schlage mich seit einiger Zeit mit den netten BU-Versicherungsgesellschaften herum. Um einen konkreten Überblick über die Angebote zu bekommen, habe ich nun mal drei Probeanträge bei den für mich „besten“ Versicherungen gestellt. Die muss man (sofern man abgelehnt wird) bei einem neuen Antrag bei einer anderen VS nicht angeben, wenn ich das richtig verstanden habe.

Nun rief mich eben eine der VS an und teilte mit, dass man einen Probeantrag nicht bearbeiten könne, da keine Entbindung von der Schweigepflicht der Ärzte gegeben sei. Wie gehe ich denn nun vor? Alle raten immer zum Probeantrag, aber die Versicherungen wollen nicht!?

Meine Frage: Hat irgend jemand mit diesem Thema Erafhrungen, gleich welcher Art???

Danke für Eure Hilfe,

Guido

Hallo Bauigel,

  1. Musst Du Probeanträge auch benennen.

  2. Werden auch Probeanträge in der „Wagnisdatei“ eingegeben.

  3. Kannst Du auch bei einem Probeantrag eine Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht abgeben.

  4. Machen „Versicherungsmakler“ Voranfragen und systematisieren die Gesundheitsangaben so, dass es i.d.R. zu keinen Rückfragen kommt.

  5. Wieso machst Du das alleine und lässt Dir nicht von kompetenten und qualifizierten Versicherungsmaklern helfen?

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Das mit den „Probeanträgen“ ist ein zweischneidiges Schwert. Den Versicherungen ist auch klar, daß eigentlich nur „Wackelkandidaten“ solche Probeanträge stellen, deren medizinische Vorgeschichte nicht mehr blütenrein ist. Da schaut der Sachbearbeiter natürlich doppelt so genau hin. Solche Kunden will eigentlich gar kein Versicherer haben.
Ich rate eher dazu, lieber einen normalen Antrag zu stellen, aber vorher ganz genaue Erkundigungen einzuholen, über welchen Zeitraum in der Vergangenheit die Gesundheitsfragen gestellt werden. Ganz vergessen kannst du alle Gesellschaften, die gar keine zeitliche Begrenzung haben (im Antrag steht dann z.B. Litten Sie JEMALS unter …). Etwas besser sind solche Unternehmen, die auf 10 Jahre eingrenzen. Am empfehlenswertesten sind natürlich Versicherungen, die nur die letzten 5 Jahre abfragen, z.B. Litten Sie in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung unter …). Schummeln hat keinen Zweck, die Versicherungen fragen bei den Krankenkassen nach und erfahren so jeden Arztbesuch und alle Diagnosen. Natürlich kannst du bei diversen Vorerkrankungen z.B. auch so vorgehen: Du gehst die nächsten 5 Jahre nur privat als Selbstzahler zum Arzt, reichst die Arztrechnung und die Rezepte nicht bei der Kasse ein und benutzt auch keine Chipkarte. Dann schliesst du eine BU ab und verschweigst diejenigen Ärzte, die du aufgesucht hast. Dann läuft natürlich auch eine Nachfrage der BU-Versicherung bei deiner Krankenkasse ins leere.
Aber dies nur so am Rande, ob du so vorgehen willst (und es dir leisten kannst), liegt natürlich bei dir. Bei einer höheren BU-Summe kann sich die Vorinvestition in die Arztkosten aber allemal rechnen.

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Hallo !

Also Probeanträge werden nicht grundsätzlich, aber häufiger in die Wagnisdatei eingegeben.
Die Aussage das nur Leute einen Probeantrag stellen die eh schon abgelehnt wurden ist allerdings nicht haltbar.
Viele wollen einfach so vorher abchecken ob sie bei irgendwelchen Wehwehchen genommen werden und wenn unter welchen Bedingungen.

Hallo Frank,

genau so ist es auch bei mir, ich will eben nicht die „Katze im Sack“ kaufen und nachher angeben müssen, dass ich schon mal abgelehnt worden bin. Ist eh schon schwer genug, eine vernünftige BU zu bekommen. Zudem hatte ich 2000/2001 eine nette Borrelieninfektion (ja, genau, das ist das mit dem Zeckenbiss, nicht zu verwechseln mit FSME), die zum Glück ohne Folgen aber mit viel Antibiotika ausgeheilt ist. Da wüsste ich jedoch schon gerne, was die einzelnen VS dazu meinen. Wenn ich nur bei einer VS einen Antrag stelle und der wird abgelehnt, stehe ich auch dumm da! Wonach richtet sich das mit der Wagnisdatei eigentlich? „Dürfen“ die VS Angaben auch beim Probeantrag speichern?

Gruß

Guido

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Hallo Guido,

das mit der Vorerkrankung würde ich anonym abchecken lassen. Wie gesagt, so etwas machen qualifizierte Versicherungsmakler ohne Antrag!

Ja, das mit der Wagnisdatei ist erlaubt und wird so gehandhabt.

Auch abgelehnte "Probe"anträge sind anzugeben.

Die Angabe des abgelehnten Antrages hat aber i.d.R. keine Auswirkung auf die Entscheidung eines Versicherers. Jeder Versicherer trifft seine eigene!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

  1. Wieso machst Du das alleine und lässt Dir nicht von
    kompetenten und qualifizierten Versicherungsmaklern helfen?

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Wie war das noch gleich, Herr Müller. Keine Werbung im Forum !? Eindeutiger geht es wohl nicht mehr.

Hallo Tom,

wer sagt Ihnen das ich „qualifiziert“ bin???

Nein Spaß beiseite - das Problem bekommt er alleine nicht gelöst - also der Hinweis auf anonyme Anfragemöglichkeiten durch einen Versicherungsmakler - z.B. in seiner Nähe! oder einem Experten des Forums.

Das ich meine Ratschläge kennzeichne, soll ausschließlich die Auskunft eines „Experten“ von dem Ratschlag eines Laien unterscheiden helfen. Außerdem mache ich das immer so!

Falls sich jemand aufgrund meiner Aktivität in diesem Forum mich anspricht - so what? Ich spreche niemanden an - und das ist letztendlich entscheidend!

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