BU-Versicherung Täuschung, Arglist

Lässt man nach Abschluss einer BU-Versicherung eine Vorsorgeuntersuchung als IGEL-Leistung durchführen (z.B. Hautkrebsscreening unter 35 Jahren), und es würde ein negativer Befund herauskommen, was ja evt. auf längere Sicht zu einer Leistungspflicht des Versicherers führen könnte, wie sieht es rechtlich, bzw. auch praktisch aus?

Wird der Versicherer einem Arglist vorwerfen? Kommt er damit durch? Nach welchem Zeitraum zwischen Abschluss und Untersuchung könnte man eine Arglist oder Täuschung ausschließen?

Oh und noch etwas: es wird vom Versicherungsnehmer eine Anfrage bei seiner Krankenkasse gestellt, nach einer Auflistung über Behandlungen und Diagnosen, wegen Abschluss einer BU-Versicherung. Das erhaltene kurze dokument scheint nicht vollständig zu sein. Entspricht diese Übersicht dem, was auch ein Versicherer auf Nachfrage erhalten würde? Oder gibt sich die Krankenversicherung da mehr Mühe???

Guten Tag Trulala,
aus einer Untersuchung und Diagnose nach Vertragsschluss kann kaum
Täuschung oder Arglist abgeleitet werden, wenn die Fragen zur Gesundheit insofern richtig beantwortet wurden.
Was eine Krankenkasse dem Versicherten schreibt und einem Versicherungsunternehmen, das sollte besser der Verteter einer solchen beantworten. Es gibt hier im Brett eine Kapazität.
Gruß
Günther

Guten Tag,

Lässt man nach Abschluss einer BU-Versicherung

Wird der Versicherer einem Arglist vorwerfen?

ich wüsste nicht wieso… bei einem Antrag muss das angegeben werden, was bekannt ist… und zwar zu dem Zeitpunkt zu dem danach gefragt wird. Hier scheint die Diagnose erst NACH Antragsstellung gestellt worden zu sein. Je nach Abschlussmodell kann der Versicherer noch einmal Fragen, ob es was neues in Sachen Gesundheit gibt (bei Invitatio). Wenn aber der Vertrag schon policiert ist, ist dem Antragssteller nichts vorzuwerfen.

Es sei denn, dass ein Arzt die IGEL Leistung aufgrund eines Verdachts empfohlen hat BEVOR der Antrag gestellt wurde (Stichtwort im Antrag: „Wurde eine Behandlung empfohlen?“).

Entspricht diese Übersicht dem, was
auch ein Versicherer auf Nachfrage erhalten würde? Oder :gibt
sich die Krankenversicherung da mehr Mühe???

Dann hätte die Krankenversicherung ein Problem. Auf Anfrage des Versicherten wird die „komplette“ Akte zur Einsicht bereitgestellt. Da darf nix weggelassen werden. Es sollte also die gleiche Übersicht sein, die auch eine private Versicherung bekommen würde.

Grüße

Lars

Vielen Dank euch beiden für die Antworten.