Hallo,
beim Abschluß einer Berufsversicherung muss man Gesundheitsfragen beantworten. Klar ist, dass Angaben über tatsächliche Vorerkrankungen gemacht werden müssen.
Was ist aber mit Verdachtsdiagnosen, die beim Arzt durch weitere Untersuchungen abgeprüft wurden und sich dann schlußendlich nicht bestätigt haben? Wenn man solche Dinge trotzdem abgibt, riskiert man von der Versicherung schon allein wegen der Nennung der Krankheiten ausgeschlossen zu werden, auch wenn es im Zusammenhang mit „nicht bestätigt“ steht. Gibt man es nicht an, verstößt man dann gegen seine vorvertraglichen Anzeigepflichten?
Vielen Dank.
Ein vernünftiger Versicherer wird sich die Arztunterlagen anfordern und sich eine Meinung bilden. Gib’s an.
Guten Tag twister,
Verdachtsdiagnosen gehören regelmäßig zum Fragenbereich der Gesundheitsprüfung. Dort wird aber auch nach Verlauf, Medikamentierung
und Ergebnis gefragt. Steht am Ende einer Verdachtsdiagnose das Ergebnis „nicht bestätigt“, so ist dies ebenso anzugeben.
Lehnt ein BU-Versicherer aufgrund der unbestätigten Verdachtsdiagnose
ab oder verlangt einen Zuschlag, so hat er in gewissem Umfang ein
Begründungsproblem. Letztlich wird aber kein Interessent einen
BU-Versicherer dazu bringen können, einen bestimmten Antrag anzunehmen. Insofern stimme ich Ihnen zu, wenn Sie anklingen lassen, dass es bei Verdachtsdiagnosen eine Grauzone in der Antragspolitik geben kann. Das Beste ist - und das klingt jetzt wie eine Gebrauchsanweisung für Analphabeten - nach wie vor, wenn jemand nicht nur gesund ist, dass die Funken sprühen sondern darüber hinaus am besten auch noch nie beim Arzt war bzw. ein jeglicher Arztbesuch - sofern er tatsächlich stattgefunden hat - am besten weder zu einem
Krankheitsbefund noch einem Verdacht geführt hat.
Dass das mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat, wissen alle Beteiligten. Dass das BU-Geschäft das hakeligste und ösigste überhaupt
ist, wissen auch alle Beteiligten. Dass ein Gutteil aller aktiven Verträge aufgrund unvollständiger und falscher Antworten zu den Gesundheitsfragen in der Luft hängt und im Schadenfall nur für den Mülleimer taugt, wissen aber nur ganz wenige Leute.
Gruß
Günther