Liebes Forum,
eine mir bekannte Person beschäftigt sich gerade mit dem Thema BUV. Wegen Schmerzen war die Person beim Arzt. Die Diagnose sollte aus BU-Sicht/Risikobewertung unkritisch sein, die eingeleitete Therapie greift bereits. Nun stellt die Person jedoch weitere Symtome fest, die befürchten lassen, dass die ärztliche Diagnose unvollständig gewesen sein und was ernsteres chronisches vorliegen könnte, das durchaus zur BU führen kann. Meine Frage ist nun, ob der Zug für den Abschluss einer BUV in solch einem Fall bereits abgefahren ist, oder ob das noch drin ist. Falls ja, wann sollte der Abschluss günstigerweise erfolgen? Erst nachdem der Arzt bestätigt hat, dass das akute Problem erfolgreich therapiert ist und die Prognose, dass so was nicht wieder kommt, günstig ist? Wahrscheinlich bevor die Person wegen der zusätzlichen Symptome einen Arzt aufgesucht oder gar schon bevor ein Termin beim Arzt vereinbart wurde? Ist nur relevant, was beim Arzt dokumentiert wurde, oder sollte auch aufgepasst werden, was man Dritten gegenüber äußert? Wie sieht es aus, falls kurz nach Abschluss tatsächlich etwas ernstes diagnostieziert werden sollte? Müssen da z.B. erst ein paar Monate vergehen, damit der Vertrag nicht ungültig wird?
Keine Ahnung, ob schon jemand solch einen Fall hatte, aber ich bin gespannt, wie da die Erfahrungen sind.
Viele Grüße,
Chris