Ich habe eine Berufsunfaehigkeitsversicherung bei der Achener und Muenchener Leben. Ich werde in Kuerze meinen Job wechseln und somit in eine hoehere Preisstufe bei einer BU fallen.
Muss ich den Jobwechsel bei der Versicherung melden damit sie den Beitrag nach oben angleichen koennen oder bleibt der Beitrag in meiner alten Preisstufe ? Ich will natuerlich verhindern, dass bei einem spaeteren Leistungsfall die Zahlung der Rente verweigert wird.
Wie sieht es generell bei einem Jobwechsel aus ? Wenn man zum Beispiel in eine niedrigere Preisstufe faellt (zB. vom Maurer zum Bueroangestellten). Faellt der Beitrag dann, wenn man dies der Versicherung meldet ?
Waere super, wenn mir jemand helfen koennte. DANKE !