Guten Tag,
folgendes Problem stellt sich dar:
junge Existenzgründerin will Berufsunfaähigkeitsversicherung abschließen, gibt beim Fragebogen u.a. eine Heilpraktikerin (HP psych.) an, bei der sie NUR KINESIOLOGIE (hpts. aus Neugier) gemacht hat (3mal-sogar selbst bezahlt). Diese esoterisch angehauchte Frau (HP) wurde dann von der Versicherung angeschrieben und sollte Auskunft über die junge Patientin erteilen und hat so ziemlich alles da reingeschrieben, was während den Sitzungen gesagt wurde und was die „Therapeutin“ an Diagnosen parat hatte.
Nun hat diese Versicherung die Existenzgründerin abgelehnt und die zweite Versicherung auch, da anscheinend über eine zentrale Auskunft dieser Stuss weitergegeben wurde.
Ist diese "Heilpraktikerin " überhaupt befugt, so etwas zu schreiben? Wie kann man da vorgehen, dass diese junge Existenzgründerin doch noch eine BU abschließen kann?!
Danke schonmal im voraus!
Gruß, Larah