Hallo zusammen,
im Versicherungslehre Buch vom BWV Verlag Band 2 Teil 1 habe ich gelesen, dass jeder der am 1.1.2001 jünger als 40 Jahre alt war keine BU-Rente mehr vom Staat bekommt.
Bedeutet das nun, dass, wenn ich am 1.1.1961 geboren wurde, noch BU-Rente vom Staat bekomme und nur ab 2.1.1961 keine BU-Rente mehr?
Ich danke schon einmal im Voraus.
Soweit ich mich erinnern kann heißt es, dass der, der nach dem 31.12.1960 geboren wurde keinen Anspruch mehr auf BU Rente aus der GRV hatte, sondern nur noch auf Erwerbsminderungs Renten.
Viele Grüße
Thorulf Müller
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Hallo Thorulf,
ich kenne es mit „vor dem 1.1.1961“, was aber glaube aufs gleiche rauskommt.
Gruß
Marco
Hallo Alex,
im Versicherungslehre Buch vom BWV Verlag Band 2 Teil 1 habe
ich gelesen, dass jeder der am 1.1.2001 jünger als 40 Jahre
alt war keine BU-Rente mehr vom Staat bekommt.
da sieht man mal wieder, wie bescheuert manche Lehrbücher doch sind. Es stimmt zwar was da steht, aber komplizierter hätte man es wohl kaum ausdrücken können.
Bedeutet das nun, dass, wenn ich am 1.1.1961 geboren wurde,
noch BU-Rente vom Staat bekomme und nur ab 2.1.1961 keine
BU-Rente mehr?
Damit hast du Recht! Dann eben nur noch Erwerbsminderungsrente.
Alle die vor dem 02.01.1961 geboren sind, haben noch den sogenannten Berufsschutz.
Ich danke schon einmal im Voraus.
Gern geschehen
Ralf
Hallo Marco,
richtig ist vor dem 02.01.1961.
Kannste beim VDR nachlesen.
Gruß
Ralf
ich kenne es mit „vor dem 1.1.1961“, was aber glaube aufs
gleiche rauskommt.
Gruß
Marco