BU-Wechsel bei Vorerkrankung

Hallo!

Ich habe im Jahr 2005 während meines Studiums eine inzwischen unterdimensionierte Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen. Die würde ich gerne an mein aktuelles Einkommen anpassen, allerdings war ich zwischendurch (2008) mehrere Monate mit der Diagnose „depressive Entwicklung“ krankgeschrieben. Das ist zwar inzwischen alles wieder in Butter, allerdings interessiert das wohl die Versicherungen nicht.

Eine Erhöhung der bestehenden BU ist ohne erneute Gesundheitsprüfung nicht möglich, da „das Vertragswerk geschlossen wurde“ (hab mich schon erkundigt, da mir der Stukki das damals so suggeriert hat, was ich jetzt natürlich nicht nachweisen kann). Über die Dynamik komme ich innerhalb der nächsten paar Jahre an eine Obergrenze , ab der die BU nicht weiter erhöht wird und diese Obergrenze ist mir zu niedrig.

Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

* Mit der geringen BU leben? - Besser als nix.
* Versuchen eine zweite, parallele BU abzuschließen und die alte weiterlaufen zu lassen?
* Versuchen jetzt eine neue BU zu bekommen?
* Oder aber ein paar Jährchen warten und dann einen neuen Vertrag abschließen?

Viele Wege führen nach Rom bzw. an dein Ziel. Die bestehende BU würde ich weiterlaufen lassen. Parallel würde ich bei anderen Unternehmen einen Probe-Antrag (Probe-Antrag ist wichtig!) auf eine weitere BU stellen. Du wirst sehen, dass jedes Unternehmen deinen Antrag unterschiedlich beurteilen wird. Mal werden depressive Erkrankungen ganz ausgeschlossen, mal kostet das einen saftigen Zuschlag oder eine Versicherung wird ganz abgelehnt.

Depressive Vorerkrankungen sind allerdings für die meisten Versicherer ein rotes Tuch, die werden dich nicht so gerne versichern. Evtl. sind ärztliche Atteste, die glaubhaft belegen, dass die depressive Episode vorüber ist, vonnöten.

Und wenn du jetzt keine zweite Bu zu guten Konditionen und bei guten Versicherungsbedingungen bekommen kannst, dann würde ich drei Jahre warten und es dann wieder versuchen.

Ich bin sicher, du wirst dein Ziel erreichen und eine angemessene Absicherung deiner Einkünfte erlangen. Es braucht evtl. etwas Geduld.

Hallo,

hier gibt es nicht wirklich…„Wahlmoeglichkeiten“
zu denen du dich bei einer anderen Gesellschaft
absichern koenntest.

Kurz…behalte deine jetzige BU-Versicherung…und
den bisherigen Versicherungsschutz…zahle immer deine
Beitraeg puenktlich…dass dir der Versicherungsschutz
nicht verloren geht.

Bei Erkrankungen…wie Depression…liegt…ein
psychisches Erkrankungsbild vor…eines der
meist verbreitesten Krankenheiten ueberhaupt.

Ich nehme mal an das die Diagnose vom Facharzt
gestellt wurde, Neurologe oder aehnliches.

Ich wuerde Dir raten…Dich an folgende
Versicherung…zu wenden.

wwww.swiess-life…und dort in 6 Jahren…erneut
einen Antrag auf BU-Versicherung zu stellen.

Die Fragen…m. Ea. nach Vorerkrankungen innerhalb
der letzten 5 Jahre.

ausserdem ist es so, dass Du…wenn es sich bei der
Depression nur um eine „kleine aerztliche Diagnose“
handelt, also Du zum Beispiel nur 4 Wochen…in
aerztlicher Behandlung warst…dies nicht unbedingt
benennen solltest.

die swiss-life…ist eine der besten versicherer wenn
es um BU-Versicherung ueberhaupt geht…kurz dort
kannst Du vereinbaren …solltest Du in deinem
ausgeuebten Beruf berufsunfaehig werden…und
spaeter mal auf einen anderen Beruf umgeschult werden
zahlen die trotzdem die BU-Rente an Dich und dies
bis zum Erreichen der normalen Altersrente.

Also, nochmal kurz zusammen gefasst

behalte deine jetzige Versicherung auf jeden Fall

in ca. 6 Jahren…die swisse-life…anschreiben…
und Antrag auf BU Versicherung stellen

Es ist von Wichtigkeit…welche Informationen Du bereits der jetzigen Versicherung…zu der Erkrankung
Depression geliefert hast…vielleicht…antwortest
Du mir ´diesbezueglich nochmal…damit ich erkenne
wie Du weiter vorgehen solltest.

Auf jeden Fall die jetzige Versicherung behalten, weil
man nicht weiss…ob eine andere Gesellschaft dich ueberhaupt noch zu ihren Konditionen annimmt.

gruss

Hallo,

allerdings war ich zwischendurch (2008) mehrere
Monate mit der Diagnose „depressive Entwicklung“
krankgeschrieben. Das ist zwar inzwischen alles wieder in Butter, allerdings interessiert das wohl die Versicherungen nicht.

In Butter ist da nix, daher wird es immer beachtet. Spätfolgen!!!

* Mit der geringen BU leben? - Besser als nix.

Ja!

* Versuchen eine zweite, parallele BU abzuschließen und die alte weiterlaufen zu lassen?

Wäre das Beste. Allerdings könnte es dann zu Zuschlägen in der zweiten BU oder sogar zu einer Ablehnung kommen.

* Versuchen jetzt eine neue BU zu bekommen?

Ja!

* Oder aber ein paar Jährchen warten und dann einen neuen Vertrag abschließen?

Würde, um die Gesundheitsfragen genau zu beantworten, etwa noch 2-7 Jahre dauern. Denn es wird meist gefragt „hatten Sie in den letzten 5 oder 10 Jahren…“

VG René

Hallo,

wegen Ihrer Vorerkrankung ergibt sich die Antwort von ganz alleine.

Nach Ablauf von fünf Jahren ab Ende der Erkrankung können Sie entweder bei der bestehenden Versicherung eine Erhöhung gegen Gesundheitsprüfung beantragen oder bei einer anderen Gesellschaft eine zusätzliche BU abschließen (Neu und Kündigung der alten Vers. ist natürlich auch möglich).

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo,

Variante 1 würde ich so nicht stehen lassen und Variante 4 klappt ganz sicher, denn die Versicherer fragen nur 5 Jahre rückblickend. Die Frage ist, was in der Zwischenzeit für ein Stand bleiben soll.

Man kann bei Versicherern sog. Vorabanfragen stellen, das mache ich für meine Kunden (gerade bei "psychischen Beeinträchtigungen) immer so, denn dann ist es kein Antrag, der abgelehnt wurde. Das müsste man bei einer späteren Beantragung, z. B. in 2 Jahren, nämlich dann auch angeben.

Bei der Psyche ist es oft recht schwer, da eine Entwicklung nur ganz bedingt abschätzbar ist. Daher sind präzise Angaben zu Hintergründen und Umfang wichtig. Wenn der Auslöser z. B. ein Todesfall war, dann hat man ganz gute Chancen, denn sowas passiert. Wenn’s der Studiumsstress war, dann sieht’s eher nicht so gut aus.

Von Vorteil ist ganz klar, dass es 3 Jahre her ist!!

Also, am besten einen Versicherungsmakler beauftragen - und das sag ich jetzt nicht, weil ich einer bin - denn der hat im Vergleich die meisten Gesellschaften im Blick, ggf. kennt er sich mit solchen Fällen aus und kann einschätzen, bei welchen Anbietern eine solche Anfrage möglich und sinnvoll ist.

Hoffe ich konnte etwas helfen.

Beste Grüße aus Berlin

Alexander Haid

PS: Im Zweifelsfall könnte man sogar gänzlich den Anbieter wechseln. Müsste man prüfen, ob es wirklich deutlich teurer wäre, denn die Höhe der Rente allein ist kein Kriterium für die Wahl eines Anbieters!

Hallo!

2005? Das war nicht mal mehr so ein schlechtes Jahr im Bezug auf die Bedingungswerke bei den BU-Versicherern. Bliebe also insofern mal zu prüfen, ob keine Anpassungs-möglichkeit ohne Gesundheitsprüfung besteht, was in den neueren Bedingungswerken sehr wohl vorgesehen ist. Bei der Gelegenheit sollte man allerdings dann auch mal genauer auf die Bedingungen schauen. Ist es noch die alte Generation BU, dann ist die erste Frage, ob die abstrakte Verweisungsklausel noch enthalten ist. Die zweite Frage ist, bis zu welchem Endalter die BU-Rente überhaupt vereinbart ist. Und was die Unterdimensionierung angeht, so macht die eigentlich ja überhaupt keinen Sinn. Gerade in den ersten 5 Berufsjahren und in der Schulausbildung mal zwei Mal, besteht ja noch gar kein Anspruch auf irgend einen gesetzlichen Versicherungsschutz. Also muß gerade da die Absicherung höchstmöglich sein, in der Regel zwischen 1.000 und 1.200 Euro als Höchstgrenze dessen, was Versicherer anbieten! Strukki klingt schon mal nicht gut, auch wenn ich es mindestens beachtlich finde, daß da ÜBERHAUPT sowas wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei rauskommt!

Vertragswerk geschlossen? Das ist relativ uninteressant und eine 0-Informatiion! Wenn in den Versicherungsbedingungen und die bleiben dem Vertrag zugrunde liegend, vereinbart war, daß eine Anpassungsmöglichkeit besteht, dann muß die Gesellschaft sich auch an ihre eigenen Bedingungen halten. Wenn der Strukki das natürlich nur erzählt hat und die Bedingungen geben es garnicht her, dann ist das eine Falschberatung und die kann zum Regreß führen, wenn man das nachweisen kann, z.B. durch Zeugen. Da hoffe ich allerdings in Ihrem Sinne, daß bereits eine gute Rechtsschutzversicherung besteht und die 3 Monate Wartezeit erfüllt sind und vor allem der Versicherungsvertragsrechtsschutz enthalten ist, damit Sie die Möglichkeit haben, sich mit der Gesellschaft anzulegen. Richtig wäre es nach Ihrer Schilderung… Aber noch mal zurück… Erst mal sehen, wie das mit den Bedingungen tatsächlich ist. Vielleicht stolpern Sie beim Lesen ja über den entsprechenden Passus (Welche Gesellschaft und welche AVB betrifft es denn?) und können dann ganz einfach die Erhöhung machen.

Zu der sehr grundsätzlichen Frage: „Was ist zu tun?“ lautet die erste Antwort: „Besser der Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach!“

Insofern geht Bestand erst mal vor Überlegungen wie Kündigung und Neuabschluß!

Dann muß man natürlich abwägen 1., welchen Einfluß hat meine „depressive Entwicklung“, bzw. könnte sie haben, auf meine berufliche Karriere, 2. wie gut oder schlecht ist das zugrunde liegende Bedingungswerk meiner jetzigen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Und dann schiebe ich noch mal eine ganz persönliche Anmerkung dazwischen: „Vielleicht sollten Sie mal über einen Ortswechsel nachdenken, denn das Klima in Deutschland, sowohl politisch, als auch sozial und natürlich auch das Wetter sind nicht unbedingt dazu angetan, einen positiven Einfluß auf depressive Verstimmungen zu nehmen.“

Man kann es auch anders sagen: „Schauen Sie sich mal den Karneval hier, verglichen mit dem in Rio an!“ :wink:

Es wird in Ihrem Fall aus meiner Sicht am Wahrscheinlichsten darauf hinauslaufen, daß, so es keine Möglichkeit einer Aufarbeitung der bestehenden BU gibt, Sie die Erhöhung bei einer gescheiten Gesellschaft machen werden und mit dem Vorabausschluß Psyche rechnen werden müssen.

Falls Sie meinen Ratschlag bzgl. d. Klimas beherzigen sollten, vergessen Sie nicht, daß die BU auch weltweiten Versicherungsschutz bieten sollte!

Und lassen Sie sich - Sie sind ja schon auf dem Weg - unabhängig beraten, denn nur so kriegen Sie einen optimalen Versicherungsschutz ohne Stolperfallen!

Ich habe vor Kurzem einen ähnlich gelagerten Fall gehabt, da hat die gute Beratung dazu geführt, daß der von mir angebotene Vertrag gekündigt, auf einen Versicherungsvertreter gehört wurde und nun ein Vertrag geschlossen wurde, bei dem die psychische Vorgeschichte einfach keine Erwähnung gefunden hat (haben kann). Das insofern die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt ist und ebenso wenig Versicherungsschutz besteht wie bei dem Vertrag, bei dem von vorne herein die Psyche ausgeschlossen war, spielt für den Vertreter, der auf die Art und Weise seine Provision verdient offensichtlich keine Rolle!

So kann auch eine gute Beratung - wie Sie sehen - nach Hinten los gehen, wenn sie nicht auf fruchtbaren Boden fällt!

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mittler

Hallo,

tja, dass ist eine unangehme Situation.

Wer ist alter Versicherer? Auf jeden Fall die Alte BU erstmal behalten. Gut wären ein paar Daten dazu, dann kann man bessere Empfehlungen geben.

Neue BU macht derzeit keinen Sinn, es sei denn, Sie akzeptieren Ausschlußklauseln oder Zuschläge. Sie benötigen auf jeddn Fall die Begleitung eines Profis. Auch 2005 gab es schon Versicherunen mit vernünftiger Nachversicherungsgarantie, die ohne Gesundheitsprüfung anpassen.

Mit dem Waretn könnte Sinn machen, wenn die Gesundheitsfragen eine 3 Jahresfrist vorsehen. Muss aber genai geprüft werden, wie die Fragen aussehen.

Alternativ Hintergrund der Depri genau beschreiben, Befunde dabei und mit Gutem versicherer, der eigenen ärztlichen Dienst hat (keine Riskoprüfer) verhandlen. Geht auch nur mit erfahrenem Profi.

MfG
Ulrich Schipporeit

Hallo,

bei der BU-Versicherung sind die Vertragsbedingungen entscheidend. Siehe dazu auch Finanztest.

Ich hatte auch eine Vorerkrankung, wo mir eine sehr gute Versicherung dann anbot dass ich zwei Jahre diese Vorerkrankung ausgeschlossen bekomme, und falls nichts ist, erhalte ich den vollen Versicherungsschutz. Ich konnte die Versicherung auf ein Jahr herunterhandeln. Nach einem Jahr habe ich den vollen Versicherungsschutz erhalten. Dass war absolut fair und die Bedingungen waren sehr gut.

So würde ich bei Dir vorgehen. WICHTIG: Frage Versicherungen wegen einem Angebot parallel ab, da die Versicherungen Daten austauschen, sobald eine schlechte Versicherung dich ablehnt, bekommst Du überhaupt nirgendwo Versicherungsschutz UND je älter bei der Vertragsabschluss umso teurer der Beitrag!

Gruss Mario

Hallo,
so ganz schlecht sind Sie ja bisher nicht beraten worden, oder? Gut, die Alte Leipziger hätte bessere Optionen zur Erhöhung ohne Untersuchung gehabt, aber besser ein Basisschutz wie gar nichts.
Deshalb hier kurz meine Empfehlungen:

  1. Die jetzige behalten
  2. Solange keine 5 Jahre rum sind und nichts, absolut gar nichts neues mehr in dem Krankheitsbild Depression aufgetaucht ist, eine Alternative suchen, gerne bin ich dabei behilflich, ich habe ein recht gutes Netzwerk im BU-Bereich,
  3. Aktuell bitte keine BU versuchen, die lehnt Ihnen jeder ab! Und bringt Einträge, die später zu Rückfragen führen!
  4. Eher über eine Alternative nachdenken, vor allem wenn lt. Ihrer Aussage alles wieder in Butter ist. Sichern Sie die Hauptrisiken Schwere Krankheiten ab, habe ich für mich auch als größeres Risiko wie BU gesehen. Dort gibt es eine einmalige Leistung bei Eintritt einer von 41 versicherten Krankheiten (Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt,…) und 14-tägigem Überleben (nur dann wird die Leistung ja auch gebraucht).
    ABER nichts bei Depression, Burn Out,…!
    Ich empfehle Kunden gerne eine Kombination (sofern sie es sich leisten können) mit einer Basis-BU und einer Ergänzung im Schweren Krankheiten Bereich.
    Aktuell aber auch noch kein Thema, vor 2013 macht dies alles keinen großen Sinn. Legen Sie die Beiträge dafür auf die Seite (Ethna Aktiv E ohne Ausgabeaufschlag gibt es bei mir)und starten Sie Ihre Anfrage über einen Makler (mich z.B.) nach 5 Jahre ohne Behandlung.
    Weiterhin alles Gute!
    mfg
    Martin Alber

Hallo,

ich würde zwei Dinge parallel versuchen: Erstens wüde ich bei der laufenden BU eine Erhöhung der Versicherungssumme beantragen und dabei die Gesundheitsprüfung in Kauf nehmen. Entweder sie schmeißen dich raus oder du musst einen Risikozuschlag zahlen. Parallel dazu würde ich eine andere BU mit den Konditionen suchen, die du dir wünschst. Klar, dass du deine Erkrankung ebenfalls angeben musst. Kann sein, dass du nicht genommen wirst. Dann ist das eben so. Aber kündigen würde ich die laufende Versicherung erst zum Schluss, wenn du was Besseres hast. Dann lieber die „schwache“ Versicherung als gar keine.

Hallo, das ist natürlich ärgerlich, wir haben bei der Allianz den Tarif, das können sich leider auch nur stark aufgestellte Unternehmen leisten.

Ich würde probieren ein neue zu bekommen, die alte aber weiter laufen lassen.

Wenn Du keine neue aufgrund der Risikoprüfung bekommst, warte die 5 Jahre und dann eine abschließen.

LG

Hallo Phil eine absolut richtige Antwort zugeben ist hier schwer. Psychovorerkrankungen sind ein KO-Kriterium bei Kranken- und BU- Versicherungen, da das Risiko für die Versicherungsunternehmen schlecht kalkulierbar ist. Ich würde versuchen eine Gesellschaft zu suchen die das Risiko eingeht, (vielleicht mit Ausschluss von Psychoerkrankungen???wenn Sie damit leben können). Ansonnsten bei der bevorstehenden Inflation in Sachwerte gehen, Wohnungen kaufen, dann können sie in Zukunft auch von den Mieten leben ohne Einfluss der Einkünfte durch Arbeit.

mfg
Karsten Dahl

Hallo,

grundsätzlih ist es immer schwer mit dieser Diagnose eine neue BU abzuschliessen.

Es gibt einige Versicherer, die je nachdem wie die Diagnose und der Verlauf der „depressiven Entwicklung“ war, einen Vertrag mit Ausschluss „Psyche und Folgeerkrankungen“ annehmen.

Das Problem, das sich hierbei stellt ist, dass auch körperliche Beschwerden die eine BU hervorrufen psychisch bedingt sein „könnten“. Der neue Versicherer würde dies also zuerst einmal ausschliessen wollen.

Wenn Du in deinem Vertrag Nachversicherungsgarantien hast (Gehaltssteigerung usw.) kannst du diese zur Erhöhung des bestehenden Vertrags in Anspruch nehmen.
(Fristen beachten!!! die zur Ausübung des Nachversicherungsrechts angegeben sind).

Ob das Vertragswerk geschlossen ist, spielt überhaupt keine Rolle. Du hast einen Vertrag, der gilt. Wenn Nachversicherungsgarantien hierin vereinbart sind, kannst du die auch in Anspruch nehmen.

Vertragswerk geschlossen heisst lediglich, dass der Tarif nicht mehr verkauft wird, nicht aber dass du keine Ansprprüche auf deine vertraglich in deinem „alten“ Tarif geschlossene Vereinbarung hast.

Viele Grüße

Ralf Weinand

hallo philphil,

* Mit der geringen BU leben? - Besser als nix.

Ja, solange bis Du eine geeignete Lösung hast.

* Versuchen eine zweite, parallele BU abzuschließen und die alte weiterlaufen zu lassen?

Ja. Bei der Vorgeschichte brauchst Du aber Hilfe. Ich empfehle den Makler vor Ort. Hör Dich einfach mal um.

* Versuchen jetzt eine neue BU zu bekommen?

Siehe oben.

* Oder aber ein paar Jährchen warten und dann einen neuen Vertrag abschließen?

Ist der letzte Ausweg. Manche Versicherer fragen nach dem Gesundheitszusatnd der letzten fünf, manche nach den letzten zehn Jahren. Makler fragen.

Der „Strukki“, der Dir den Vertrag damals verkauft hat, hat ein gutes Werk getan. Ohne ihn stündest DU heute ganz ohne Absicherung da. Für die Änderungen im VVG kann keiner was, ausser der Politik… Ich will niemand in Schutz nehmen, aber die pauschale Schelte der Vertriebler kot… mich an.

p.s. Bei den neuen Vertragsanfragen „zur Probe“ draufschreiben, dann musst die Frage nach der Ablehnung bereits gestellter Verträge nicht mit ja beantworten…

Grüsse und viel Glück, maxxler71

Hallo,

an deiner Stelle würde ich abwarten bis die „Krankheit“ 5 Jahre vorbei ist und eine neue abschließen und solange damit leben. Schau mal in deinen alten Vertrag, ob eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung bei besonderen Ereignisse mitversichert hast! Z.B. Heirat, Geburt eines Kindes oder ännliches.
Gruß
Dennis

wenn du eine neue abschliessen willt dann wird diese vorerkrankung bei allen versicherungen ausgeschlossen.