Hallo!
2005? Das war nicht mal mehr so ein schlechtes Jahr im Bezug auf die Bedingungswerke bei den BU-Versicherern. Bliebe also insofern mal zu prüfen, ob keine Anpassungs-möglichkeit ohne Gesundheitsprüfung besteht, was in den neueren Bedingungswerken sehr wohl vorgesehen ist. Bei der Gelegenheit sollte man allerdings dann auch mal genauer auf die Bedingungen schauen. Ist es noch die alte Generation BU, dann ist die erste Frage, ob die abstrakte Verweisungsklausel noch enthalten ist. Die zweite Frage ist, bis zu welchem Endalter die BU-Rente überhaupt vereinbart ist. Und was die Unterdimensionierung angeht, so macht die eigentlich ja überhaupt keinen Sinn. Gerade in den ersten 5 Berufsjahren und in der Schulausbildung mal zwei Mal, besteht ja noch gar kein Anspruch auf irgend einen gesetzlichen Versicherungsschutz. Also muß gerade da die Absicherung höchstmöglich sein, in der Regel zwischen 1.000 und 1.200 Euro als Höchstgrenze dessen, was Versicherer anbieten! Strukki klingt schon mal nicht gut, auch wenn ich es mindestens beachtlich finde, daß da ÜBERHAUPT sowas wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei rauskommt!
Vertragswerk geschlossen? Das ist relativ uninteressant und eine 0-Informatiion! Wenn in den Versicherungsbedingungen und die bleiben dem Vertrag zugrunde liegend, vereinbart war, daß eine Anpassungsmöglichkeit besteht, dann muß die Gesellschaft sich auch an ihre eigenen Bedingungen halten. Wenn der Strukki das natürlich nur erzählt hat und die Bedingungen geben es garnicht her, dann ist das eine Falschberatung und die kann zum Regreß führen, wenn man das nachweisen kann, z.B. durch Zeugen. Da hoffe ich allerdings in Ihrem Sinne, daß bereits eine gute Rechtsschutzversicherung besteht und die 3 Monate Wartezeit erfüllt sind und vor allem der Versicherungsvertragsrechtsschutz enthalten ist, damit Sie die Möglichkeit haben, sich mit der Gesellschaft anzulegen. Richtig wäre es nach Ihrer Schilderung… Aber noch mal zurück… Erst mal sehen, wie das mit den Bedingungen tatsächlich ist. Vielleicht stolpern Sie beim Lesen ja über den entsprechenden Passus (Welche Gesellschaft und welche AVB betrifft es denn?) und können dann ganz einfach die Erhöhung machen.
Zu der sehr grundsätzlichen Frage: „Was ist zu tun?“ lautet die erste Antwort: „Besser der Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach!“
Insofern geht Bestand erst mal vor Überlegungen wie Kündigung und Neuabschluß!
Dann muß man natürlich abwägen 1., welchen Einfluß hat meine „depressive Entwicklung“, bzw. könnte sie haben, auf meine berufliche Karriere, 2. wie gut oder schlecht ist das zugrunde liegende Bedingungswerk meiner jetzigen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Und dann schiebe ich noch mal eine ganz persönliche Anmerkung dazwischen: „Vielleicht sollten Sie mal über einen Ortswechsel nachdenken, denn das Klima in Deutschland, sowohl politisch, als auch sozial und natürlich auch das Wetter sind nicht unbedingt dazu angetan, einen positiven Einfluß auf depressive Verstimmungen zu nehmen.“
Man kann es auch anders sagen: „Schauen Sie sich mal den Karneval hier, verglichen mit dem in Rio an!“ 
Es wird in Ihrem Fall aus meiner Sicht am Wahrscheinlichsten darauf hinauslaufen, daß, so es keine Möglichkeit einer Aufarbeitung der bestehenden BU gibt, Sie die Erhöhung bei einer gescheiten Gesellschaft machen werden und mit dem Vorabausschluß Psyche rechnen werden müssen.
Falls Sie meinen Ratschlag bzgl. d. Klimas beherzigen sollten, vergessen Sie nicht, daß die BU auch weltweiten Versicherungsschutz bieten sollte!
Und lassen Sie sich - Sie sind ja schon auf dem Weg - unabhängig beraten, denn nur so kriegen Sie einen optimalen Versicherungsschutz ohne Stolperfallen!
Ich habe vor Kurzem einen ähnlich gelagerten Fall gehabt, da hat die gute Beratung dazu geführt, daß der von mir angebotene Vertrag gekündigt, auf einen Versicherungsvertreter gehört wurde und nun ein Vertrag geschlossen wurde, bei dem die psychische Vorgeschichte einfach keine Erwähnung gefunden hat (haben kann). Das insofern die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt ist und ebenso wenig Versicherungsschutz besteht wie bei dem Vertrag, bei dem von vorne herein die Psyche ausgeschlossen war, spielt für den Vertreter, der auf die Art und Weise seine Provision verdient offensichtlich keine Rolle!
So kann auch eine gute Beratung - wie Sie sehen - nach Hinten los gehen, wenn sie nicht auf fruchtbaren Boden fällt!
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mittler