Hallo !
ich habe 2002 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
Nach Prüfen meiner Unterlagen hat mir die Versicherung ein Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterbreitet, bei der meine Wirbelsäule wegen meiner Krankenakte ausgeschlossen wurde.
Hatte ca. 1 Jahr vor Antragstellung der BU leichte Beschwerden im Rücken und bin deshalb zu einem Orthopäden. Dieser wollte scheinbarn ur viel Geld verdienen und hat deshalb überreagiert. Außerdem hat hat er sich damals keine Zeit für mich genommen und deshalb eine Fehldiagnose gestellt.
Die Krankengymnastik, die er verschrieben hatte, hat nicht geholfen und auf eine Cortison-Spritze in den Rücken hatte ich verzichtet, da der Schmerz nicht wirklich schlimm war, eher nur ein Drücken. Ich war bei dem Arzt gewesen, um die Ursache zu erfahren und nicht um eine Schmerztherapie zu bekommen. Um die Ursache hat er sich leider jedoch gar nicht gekümmert. Da ich diese Art der Behandlungsmethode für nicht gut heiße, habe ich die Behandlung abgebrochen. Ein Beseitigen der Wirkung ohne Ursachenforschung ist kurzsichtig und zeugt nicht von einem guten Arzt.
Das Drücken im Rücken wurde von selbst besser und ca. zwei Wochen nachdem ich bei diesem Orthopäden gewesen bin, war ich wieder Beschwerdefrei und bin es bis heute (5 Jahre später) immer noch.
Deshalb möchte ich bei meiner BU-Versicherung einen Antrag stellen auf Wiederaufnahme meiner Wirbelsäule, da die Gründe des Ausschluß schlichtweg nicht gegeben sind.
Jetzt will ich einen Brief an die Versicherung schreiben und alles Schildern.
Könnt ihr mir dazu Tipps geben ? Wann muß die Versicherung die Wirbelsäule wieder aufnehmen ? Seit 5 Jahren keine Beschwerden/Arztbesuch sollten reichen, oder ?
Danke
Hans
Guten Tag Hans,
Ihre Absicht ist nachvollziehbar, allein die Erfolgsaussichten
sind eher nicht gegeben.
Sie können natürlich Ihrem BU-Versicherer schreiben was Sie mögen.
Im besten Fall wird er Sie auffordern ein medizinisches Gutachten
zum Zustand Ihrer Wirbelsäule auf Ihre Kosten und nach Maßgabe eines
Fragenkataloges erstellen zu lassen, der Ihnen vorgegeben wird.
Der Regelfall sieht so aus, dass der BU_Versicherer Ihnen einen
Brief höflichen Inhaltes schreibt, in dem er bedauert, dass er den
Ausschluss nach intensiver Prüfung nicht zurücknehmen wird.
Gruß
Günther
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Hallo !
Was bleibt mir dann übrig ?
Kündigen und eine BU bei einer anderen Versicherung abschließen ?
Möchte meine Wirbelsäule schon aufgenommen haben, da viele Leute wegen Schäden an der Wirbelsäule BU werden.
Ich habe eine sitzende Tätigkeit und bin daher wohl eher im Risikobereich.
LG
Hans
Guten Tag Hans,
Sie vergeben sich nichts, wenn Sie eine Anfrage/Begutachtung auf eigene Kosten beim gegenwärtigen Versicherer zwecks Rücknahme des
Ausschlusses starten.
Die 5 Jahre, von denen Sie sprechen,sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Ganz und gar nicht kann hier die Empfehlung ausgegeben werden, dass Behandlungen, die außerhalb dieser Frist liegen,
keine Bedeutung haben. Je nach Anbieter spielt diese Frist zwar eine
Rolle. Ob sie eine ausschließliche Rolle spielt, steht aber in vielen Fällen dahin. Denn die Anbieter waren noch nie auf den Kopf gefallen
und die Verwirrspiele bei der Gesundheitsprüfung um einander ausschließende und wieder einschließende wechselnde Fristen bei einzelnen Fragen sind Legende. In vielen Fällen sind die
Gesundheitsfragen so gestrickt, dass ein Gutteil der Verträge
von vornherein und über lange Jahre Murks sind, weil die Antragsteller
unwissentlich ob der einander widersprechenden Fristen falsche Angaben
gemacht und damit eine Obliegenheitsverletzung begangen haben.
Wenn Sie Hals über Kopf kündigen, ergibt sich der Nachteil, dass
Sie bei einem Neuabschluss höhere Beiträge bezahlen und es auch nicht sicher ist, ob der alte Ausschluss entfällt. Hinzu kommt, dass Sie
wieder ein paar Jahre älter sind und vermutlich einige Arztbesuche
hinter sich haben. Mit dem entsprechenden Risiko auf einen neuen
Ausschluss oder Ablehnung.
BU war schon immer neben irgendwelchen Fondsgeschichten das heißeste
Eisen im Lebenbereich. Beim gegenwärtigen Trend, dass die Leute
reihenweise und zunehmend bu werden, ist nicht damit zu rechnen, dass die Anbieter ihre Annahmepolitik sanfter gestalten.
Gruß
Günther
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Hallo !
Was bleibt mir dann übrig ?
Kündigen und eine BU bei einer anderen Versicherung
abschließen ?
Wenn überhaupt neu abschließen und dann kündigen! Was passiert, wenn doch noch etwas war / noch etwas passiert und der neue VR Dich nicht versichert?
Hallo,
Möchte meine Wirbelsäule schon aufgenommen haben, da viele
Leute wegen Schäden an der Wirbelsäule BU werden.
und das ist genau der Grund, warum bei der allerkleinsten sich nur ergebenen Gelegenheit die Versicherer dieses Risiko ausschließen. Ausnahmen bilden da höchstens unter 20jährige, denen man nur schwer einen kaputten Rücken unterstellen kann (von Ausnahmen abgesehen).
Du kannst gerne einen Brief schreiben und die Versicherung bitten, Dir mitzuteilen unter welchen Bedingungen sie zur Rücknahme de Ausschlusses bereit wäre. Ich sage Dir aber jetzt schon, daß Du damit Deine Zeit vergeudest. Wie alt bist Du? Über 30? Statistisch ist es sehr wahrscheinlich, daß wir alle mal mehr oder weniger Wehwechen im Rücken bekommen. Ein Grund mehr für die Versicherung, solche Risiken auszuschließen.
Ehrlicher wäre es natürlich, würden sie gleich sagen, daß sie Rückenleiden nicht versichern. Das wäre ehrlicher. Und warum ich bei einem Ausschluß dennoch 100 % der Prämie bezahlen muß, konnte mir auch noch niemand erklären.
Benni