BU will mich aus dem Vertrag haben Leistungsfall

hallo, bei mir ist der Leistungsfall eingetreten, und die Bu Versicherung hat mir daraufhin zwei Leute geschickt und die wollten mich mit ner Einmalzahlung aus dem Vers. Vertrag haben, das Problem sei nicht die 50% BU die wären erfüllt, sondern dass sie mich weil ich in meinem lezten
Beruf Nur nen Minijob hatte, also Aufstocker war, ich zahlte die Vers. trotz Arbeitslosigkeit weiter da ich dachte sie sei sinnvoll?!
Jetzt sagen die Versicherer das mein Minijob Maßstab für die 50% Bu wären, das heißt sie VERLANGEN das ich Ärztlich Nachweise das ich die Hälfte eines Minijob nur noch machen kann?! Mein Doc sagte er kennt sowas nicht da müsse man im Koma liegen oder Exitus sein sowas kann einen keiner bestätigen! Die Versicherer sagen das Problem wäre die Berechnungsgrundlage da ich als letzten Beruf leider nur Minijob gemacht habe (da ich keine andere Arbeit gefunden hatte),das Kuriose ist dass ich keine Abstrakte Verweisung im Vertrag habe, und bei Vertagsbeginn Selbständig, (über 10 Jahre her) war, auch die Vers. Summe mit Dynamik schon vereinbart wurde, ich verstehe die welt nicht mehr, irgend etwas läuft da doch schief?
Die Versicherer sagen mit der Enmalzahlung wäre ich fertig, und wenn ich aufs Gericht will, könne das schiefgehen und es wäre teuer da die Klage nach dem Vertrag angestetzt werde und ich nur wenig Einkommen habe. Wenn ich mit der Einmalzahlung mitmache habe ich KEINE BU mehr, und mit meinen Diagnosen nimmt mich keiner mehr auf, ich wäre somit im freien Fall, ich dachte BU soll genau vor sowas schützen???
Ich bin über jeden Tip dankbar.
vielen Dank

Hallo,

die Frage lässt sich ohne Kenntnis der genauen Versicherungsbedingungen leider nicht beantworten.

Eine übliche Formulierung lautet jedoch: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Andererseits wäre zu prüfen, ob es in Ihrem Vertrag eine Klausel gibt, wie bei reduzierter Arbeitszeit im Prüfungsfall vor gegangen wird.

Letztendlich kann Ihnen hier nur ein auf BU-Leistungsfälle spezialisierter Fachanwalt weiter helfen. Die Kosten können ggfls. im Rahmen der Prozesskostenhilfe gedeckt sein.

Bitte sprechen Sie einen Anwalt an.

Beste Grüße und viele Erfolg!