hallo, bei mir ist der Leistungsfall eingetreten, und die Bu Versicherung hat mir daraufhin zwei Leute geschickt und die wollten mich mit ner Einmalzahlung aus dem Vers. Vertrag haben, das Problem sei nicht die 50% BU die wären erfüllt, sondern dass sie mich weil ich in meinem lezten
Beruf Nur nen Minijob hatte, also Aufstocker war, ich zahlte die Vers. trotz Arbeitslosigkeit weiter da ich dachte sie sei sinnvoll?!
Jetzt sagen die Versicherer das mein Minijob Maßstab für die 50% Bu wären, das heißt sie VERLANGEN das ich Ärztlich Nachweise das ich die Hälfte eines Minijob nur noch machen kann?! Mein Doc sagte er kennt sowas nicht da müsse man im Koma liegen oder Exitus sein sowas kann einen keiner bestätigen! Die Versicherer sagen das Problem wäre die Berechnungsgrundlage da ich als letzten Beruf leider nur Minijob gemacht habe (da ich keine andere Arbeit gefunden hatte),das Kuriose ist dass ich keine Abstrakte Verweisung im Vertrag habe, und bei Vertagsbeginn Selbständig, (über 10 Jahre her) war, auch die Vers. Summe mit Dynamik schon vereinbart wurde, ich verstehe die welt nicht mehr, irgend etwas läuft da doch schief?
Die Versicherer sagen mit der Enmalzahlung wäre ich fertig, und wenn ich aufs Gericht will, könne das schiefgehen und es wäre teuer da die Klage nach dem Vertrag angestetzt werde und ich nur wenig Einkommen habe. Wenn ich mit der Einmalzahlung mitmache habe ich KEINE BU mehr, und mit meinen Diagnosen nimmt mich keiner mehr auf, ich wäre somit im freien Fall, ich dachte BU soll genau vor sowas schützen???
Ich bin über jeden Tip dankbar.
vielen Dank
Hallo,
hier kann evtl. der Ombudsmann helfen:
http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html
Grüße J.K.
Der Ombudsmann ist tatsächlich der ideale Ansprechpartner. Der kann etwas intensiver Nachbohren als ein Normalverbraucher.
Zum Fachlichen: Es zählt nur der letzte ausgeübte Beruf, und das wäre dann der Minijob. Es geht aber noch schlimmer: Wurde in den letzten 3 Jahren kein Beruf ausgeübt (längere Arbeitslosigkeit), dann ist bei vielen Versicherern wieder eine abstrakte Verweisung drin.
Ihr Glück im Unglück ist: Der Versicherer kommt ihnen entgegen, normalerweise könnte er alles ablehnen und Sie müssten alles erklagen (mit ungewissem Ausgang). Sie hätten immerhin eine Einmalzahlung, jedoch verlieren Sie den BU-Schutz für den Rest Ihres Lebens (wieviel der tatsächlich wert wäre zeigt ja gerade das Handeln der Versicherung)
Aber warten Sie am Besten ab, was der Ombudsmann dazu sagt.
P.S.: Ihr Fall interessiert mich sehr, bitte halten Sie mich doch auf dem Laufenden mail: [email protected]
da hier weder die Vertragsbedingungen noch der ausübende Beruf bekannt ist (Selbständigkeit + Minijob) kann hier niemand eine Auskunft erteilen.
Wie gesagt entweder in Verbindung treten mit dem Ombudsmann oder Rücksprache mit einem Anwalt.
Beste Grüße!
Hallo Paula-Emma,
die Sache mit der Einmalzahlung klingt nach einem „gefundenen Fressen“ für Juristen
Da aus rechtlichen Gründen (FAQ:1129) keine individuelle Beantwortung möglich ist, hier einige allgemeine Hinweise:
Welcher Beruf Maßstab der Leistungsprüfung ist, ob ein sog. Ausscheiden aus dem Beruf vorliegt und falls ja, ob das zur abstrakten Verweisung führen kann … all das hängt von den genauen Bedingungen im Vertrag ab. Das unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer, von Tarif zu Tarif.
Sinnvoll wäre es (gewesen), genau diese Fragen vor Vertragsabschluss dem Vermittler zu stellen. Ein guter Vermittler kann Angebote u.a. danach selektieren und entsprechende Angebote abgeben.
Ein Versicherer, der sicher ist, eine Leistung ablehnen zu können, schickt eine Ablehnung und kein Abfindungsangebot. Es kommt in der Praxis immer wieder vor, bei einigen Versicherern gehäuft, dass die Notlage des Versicherten ausgenutzt wird. Genau dafür gibt es den …
… Ombutsmann , der kann möglicherweise helfen. Möglich ist dies bei Streitfällen bis 100.000 €, die bei BU-Fällen schnell überschritten sind. Für den Versicherer verbindlich ist die Entscheidung des Ombutsmannes nur bei Fällen bis 10.000 €.
Falls das Verfahren dort nicht möglich oder nicht erfolgreich ist, bleibt der Klageweg offen. Wer mittellos ist, sollte seine Ansprüche auf Prozesskostenhilfe klären lassen.
Viel Erfolg und alles Gute
oscar.
Ich nehme an, es geht um eine private BU-Versicherung. Leider wissen wir nicht, wie alt der Fragende ist und um welchen Beruf es ursprünglich ging.
Mich stimmt mißtrauisch, dass die Versicherung mit zwei Personen anrückt, um die Abfindung anzubieten. Wahrscheinlich droht die Angelegenheit sonst für sie teuer zu werden.
Es kommt auf die Details in den Bedingungen an (Verweisung ?, letzter ausgeübter Beruf oder Beruf bei Antragstellung ?). Ich würde den Ombudsmann nehmen, ein Anwalt, der nicht auf private BU-Versicherungen spezialisert ist, hilft einem wenig.
Grenze Ombutsmann & spezialisierte Anwälte
Ich würde den Ombudsmann nehmen, ein Anwalt, der nicht auf private BU-Versicherungen spezialisert ist, hilft einem wenig.
Das ist richtig und ein guter Hinweis. Es gibt nur wenige auf BU-Sachen spezialisierte Anwälte. Diese Anwälte sind in den Schadenabteilungen bekannt, so dass zumindest die ganz dreisten Versuche unterbleiben, sobald die Mandatierung bekannt ist.
Die Namen können recherchiert werden, indem man nachforscht, wer Urteile am BGH oder am OLG Saarbrücken, dem in BU-Sachen führenden OLG, erstritten hat.
Der Ombutsmann ist nur für Fälle bis 100.000 € zuständig. Bei 1.000 € versicherter BU-Rente ist bei acht Jahren und vier Monaten verbleibender Leistungsdauer Schluß. Dann hilft nur noch der Weg zum Spezialisten.
Viele Grüße
oscar.
…die BU ist mit einer LV gekoppelt, so dass die Vers. mir meine LV und die bereits einbezahlten BU Beitäge ausbezahlen will, sie erklärten dass sie meine LV vorzeitig auflösen müssen und auch die BU! (Laufzeit bis jetzt über 10 Jahre) würde noch 17 Jahre laufen wenn ich nicht freiwillig aussteige!? Was nützt mir die Vers. die monatlich nicht billig ist, wenn sie mich so billig raushaben will, Quote 1/8 zahlen will??? (Ob das als Entgegenkommen zu sehen ist?)
Das trurige ist das: die Summe nicht im geringsten Verhätlnis zu dem steht was ich an Bu Rente bis womöglich zum Ende der Laufzeit bekommen müsste, da meine Diagnosen (Krankheit) derzeit nicht heilbar sind!??? Ob das Vorgehen der Versicherung damit zusammenhängt?
Verweisungsklausel habe ich keine, und die mögliche Rente wurde bei Versicherungbeginn (Antrag mit Beruf: Selbständig)schon festgelegt und somit auch der monatliche Beitrag mit Dynamik wurde so ermittelt und festgelegt. Mein Bedarf wurde so festgelegt das ich nicht vom DRV, bzw. Staat, die ja für nach 1961 geb. fast nie was zahlen auch wenn sie fast kaputt sind, ich so nicht in alle möglichen Helfers Helfer Berufe verwiesen werden sollte, und somit finanziell sehr schlecht dahstehe, und jetzt stehe ich da gesundheitlich schwer angeschlagen und muss den Eiertanz und die Willkür der Behörden u. a. Arge, DR mitmachen, DR hat schon Erwebsminderung festgestellt (befristet)ist befristet, bin jetzt Alg 2 Empfänger und DR Rente (ist sehr wenig) wird mit Alg 2 verrechnet, ich liege also dem Staat auf der Tasche und das ist sehr traurig obwohl das ja gerade über BU verhindert werden sollte.
Die Bu Versicherung schert sich um nix, interessiert sich für Gutachten und Atteste null, das ist sehr traurig!
Vielleicht hat noch jemand einen Tip, freue mich über Antworten und Tips
Vielen lieben Dank an euch da draußen!
Miss Paula-Emma
Wenn Erwerbsminderung schon bestätigt ist, lohnt es sich vielleicht, das ganze einmal durchzukämpfen.
Der Ombudsmann findet in der Regel immer Gehör, auch schon mal außerhalb seiner Zuständigkeit. Und der große Vorteil: Er ist meines Wissens kostenlos.
Wenn das nichts fruchtet, kann nur noch ein Anwalt helfen.
Bei einer Rückabwicklung des Vertrages kann es meiner Meinung nach nur einen Gewinner geben, die Versicherung.
Hallo,
Zum Fachlichen: Es zählt nur der letzte ausgeübte Beruf, und
das wäre dann der Minijob.
Und was ist mit den davor ausgeübten Berufen und Tätigkeiten?
Steht so oder so ähnlich in den Bedingungen: „…die nach ihrem Kenntnisstand und Fachwissen…“
Es geht aber noch schlimmer: Wurde
in den letzten 3 Jahren kein Beruf ausgeübt (längere
Arbeitslosigkeit), dann ist bei vielen Versicherern wieder
eine abstrakte Verweisung drin.
Erwerbsminderung ist noch lange keine abstrackte Verweisung!
Ihr Glück im Unglück ist: Der Versicherer kommt ihnen
entgegen, normalerweise könnte er alles ablehnen und Sie
müssten alles erklagen (mit ungewissem Ausgang).
Klingt danach, als kennst Du den Fall?
Hier kommt die Gesellschaft niemanden entgegen, denn es gibt keine Ablehnungsgünde! Hier versucht die Vers. nur um die hohen Kosten drumrum zu kommen. Das ist ein schäbiges Verhalten.
Und ja, notfalls muss geklagt werden und auch dies kann dauern! Aber sich mit ner Einmalzahlung abspeisen zu lassen…nee Du, das ist kein Tip!
Aber warten Sie am Besten ab, was der Ombudsmann dazu sagt.
Das ist ein schöner Tip!
VG René
Hallo
Die Versicherer sagen mit der Enmalzahlung wäre ich fertig,
und wenn ich aufs Gericht will, könne das schiefgehen und es
wäre teuer da die Klage nach dem Vertrag angestetzt werde und
ich nur wenig Einkommen habe.
Ein Versicherungsfall in der BU kommt den Versicherer üblicherweise recht teuer. Da kommen effektiv Summen zusammen, die ein abgebranntes Haus locker in den Schatten stellen.
Jeder Versicherungsfall, der mit einer Abfindung erledigt wird, ist ein großer Erfolg für die Schadenabteilung.
Wie in einem anderen Beitrag erwähnt, gibt es Versicherer, die es drauf ankommen lassen, die Generali hat beispielsweise so einen Ruf. Dein Versicherer weiss, dass er vor Gericht sehr geringe Chancen hat, deswegen sendet er dir zwei Leute, die dir Angst machen sollen.
Gehe, wie empfohlen, zu einem Fachanwalt und setze deinem Versicherer eine Frist. Möglicherweise gibt dein Versicherer direkt ohne Gerichtsverhandlung nach, wenn er weiss, dass du dich nicht ins Bockshorn jagen lässt.
Gruß
Carlos
Dass das ganze stinkt, merkt man schon daran,dass die Gesellschaft (hier würde mich langsam wirklich interessieren, wer das ist) auch die LV auszahlen will. Der schlechteste Rat, den man geben kann.
…mit dem Abfindungsbetrag käme ich gerade mal knappe 3 Jahre über die Runden (Miete, KV, Lebenskosten usw.) wäre dann zwar vom Staat unabhängig MUSS DANACH aber LEBENSLÄNGLICH wieder hin (Sozialhilfe, bzw. Grundsicherung)beantragen, da die BEDINGUNG ja ist, dass ich aus der BU mit Unterschrift(Vertrag auf Verzicht einer mon. Rente und Abfindungssumme, sowie Erledigung des Vers. Vetrages (BU+LV) wurden mir schon zugesandt, für IMMER austrete,das ist die Höchststrafe auf Lebenslänglich, auf der einen Seite habe ich Angst das wenn es zur Klage kommt ich gar nichts mehr bekomme, weil die auf stur machen, also auch keine Abfindung mehr!?
Kopfzerbrechen macht mir auch. was ist wenn die DR mich beim nächsten Verlänerungantrag abweist und auf den „Allgemeinen Arbeitsmarkt“ verweist zwar mit ner riesen Liste Einschränkungen aber eben Arbeitsfähig? Lehnt sich da die Private BU an, hängt das zusammen?
viele Fragen, Wenn und Abers!
vielen Dank
Grüße von
miss Paula-Emma
Ich würde das auf keinen Fall vorschnell machen.
Wenn die BU unstrittig ist, müßte die Versicherung auf jeden Fall doch die Lebensversicherung beitragsfrei weiterführen.