BU-Zahlung als Gärtner mit Karpaltunnelsyndrom!?!

Hallo netter wissender Mitbürger!!!
x hat eine BUZ bei der swiss life abgeschlossen!? was ja ansich als Gärtner bzw.Gartenlandschaftsbauer :wink: auch nicht verkehrt ist…dachte ich!!! Na ja , jetzt ist x leider im zarten Alter von 29 j. durch das Karpaltunnelsyndrom (kts) „bedingt Berufsunfähig“ geworden…was diverse Ärzte auch belegen. aber der Gdb Grad der Behinderung beträgt nur 10% ! Was natürlich sogesehen ok ist aber in meinem Beruf schon nicht tragbar durch eine verschlechterung der Symtome bei arbeiten mit „vibrierenden Maschienen“ (Motorsäge/Heckenschere etc.) Die swiss life hat ein Gutachten erstellen lassen ,das einige Fehler enthält (falsche Daten; neue Stelle in Aussicht…) , x zwar auch bedingt berufsunfähig erklärt , aber zahlen möchten die netten Herren nicht nur eine Beitragsfortzahlung… (mache grade in Eigenregie eine schul. Ausb. zum Heilerziehungspfleger = 0 $ ) Ich danke allen aufmerksamen Lesern für hilfreiche tipps schon mal im Vorraus!!! DANKE [email protected]

Hallo !

Vorab: die MdE hat nichts mit der Berufsunfähigkeit zu tun.

Wie gut die Chancen sind, hängt u.a. von den speziellen BU-Bedingungen des Vertrages zusammen. Wenn eine abstrakte Verweisung nicht ausgeschlossen ist, und es andere Berufe gibt, die bei vergleichbarem Einkommen und Ansehen theoretisch ausgeübt werden können, stehen die Chancen auf Leistungen schlecht.

Wenn abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist, könnte eine Leistung möglich sein, mindestens bis eine neue Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Dann brauchst Du einen Anwalt oder Versicherungsberater, der sich mit BU auskennt. Das ist leider nicht jeder.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

aus der Schilderung ist nicht klar ersichtlich, ob es sich hier um einen Unfall handelt. Jedoch eine 10 % Behinderung bedeutet nicht,
dass es sich gleichzeitig um eine Berufsunfähigkeit handelt.

Wurde schon einmal über eine mögliche OP nachgedacht?

Warum ich diese Frage stelle - ein befreundeter Landschaftsgärtner hatte ähnliche Beschwerden und dies wurde nach einer gut verlaufenden OP geheilt.

Gruß Merger

mache grade in Eigenregie eine schul. Ausb. zum Heilerziehungspfleger

Für die spätere körperliche Arbeit mit (schwer) behinderten Personen ist also Deine Erkrankung kein Hindernis… Klar „vibrieren“ die nicht, aber z.B. mußt Du Erwachsene windeln und transportieren.

Zumindest ich würde mir mit dieser Art der Erkrankung 'nen Bürojob suchen…

Ich kann verstehen, daß die swiss life hier hellhörig wird.

Eine Rechtsberatung wäre angebracht.

kein unfall schleichender Verlauf!?! bei arbeiten mit vibr.Gerät kommrn symtome (taubheit , kribbeln) verstärkt zurück .bestätigt der arzt etc… (top „stromschalgt“ test zur nervenlängenfeststellung!?!;( )