Hallo Experten,
ich hatte neuliich einen Zeitungsartikel in der Hand, in dem beahuptet wurde, der 1977 ermorderte S.Buback habe verlangt, Rechtsanwälten per Standesrecht zu untersagen, Terroristen zu verteidigen.
Kann man ein solches Zitat überprüfen? Den Artikel habe ich leider nicht mehr. Würde es stimmen, wäre B. ja kaum ein tauglicher Märtyrer des Rechtsstaats, oder?
Hallo,
Kann man ein solches Zitat überprüfen? Den Artikel habe ich
leider nicht mehr. Würde es stimmen, wäre B. ja kaum ein
tauglicher Märtyrer des Rechtsstaats, oder?
Das ist er auch nicht. Und seine übertrieben harte Vorgehensweise hat ihn ja auch zur Zielscheibe für die RAF werden lassen - die haben ihn ganz bewußt ausgewählt. Herr Buback hätte da gerne einige rechtsstaatliche Grundsätze ausgehebelt.
Nur egal wie - das ist noch lange kein Grund, ihn zu ermorden, zumal er ja in Ausübung seines Amtes an geltendes Recht gebunden war und sich wohl auch daran gehalten hat.
Der Begriff Märtyrerstimmt nicht im Übrigen eh nicht. Ein Märtyrer ist jemand, der bewußt für seine Überzeugung leidet und stirbt. Aber die RAF-Opfer hatten ja gar nicht erst die Wahl. Die haben denen ja nicht die Pistole auf die Brust gesetzt und gesagt „Entweder - Oder“ - die haben sofort geschossen. Und all diese Opfer konnten auch nicht damit rechnen, daß sie die nächsten auf der Liste sind - es wußte niemand, wenn es da treffen würde.
Das Ganze war blinder individueller Terror, der durch nichts zu entschuldigen ist.
Gernot Geyer
Hallo,
natürlich ging es nicht um Rechtfertigung von Terror und Mord. Auch nicht um eine präzise Märtyrerdefinition. Sondern es ging mir um dieses Zitat.
Grundsätzlich muss man ja festhalten, dass das fundamentale Prinzip, vor Gericht stehe jedem Angeklagten (ab einer gewissen Schwere des Tatvorwurfs) ein Verteidiger zu, nicht den Grund hat, möglichst viele Täter unbestraft zu lassen. Sondern es soll quasi mit verteilten Rollen die Wahrheitsfindung verbessert werden, besser als sie wäre, wenn nur ein Ankläger und ein Richter beteiligt sind, die beide gegenüber dem Verdächtigen („Täter“ gibt es überhaupt nicht vor Gericht, denn die Täterschaft ist ja gerade das, was noch zu klären ist) voreingenommen sein können. Es ist daher doppelt problematisch, wenn man „Sonderverbrechen“ definiert, denen gegenüber man sich überhaupt nicht mehr effizient soll verteidigen dürfen, denn gerade bei besonders brutalen Taten ist die präzise Klärung der Tatvorwürfe besonders entscheidend. Und dreifach bedenklich wäre es, wenn der oberste Strafverfolger der Republik, der ja auch als Garant rechtstaatlichen Vorgehens gedacht ist, solche Ansichten vertreten würde.
Hallo,
ich hatte neuliich einen Zeitungsartikel in der Hand, in dem
beahuptet wurde, der 1977 ermorderte S.Buback habe verlangt,
Rechtsanwälten per Standesrecht zu untersagen, Terroristen zu
verteidigen.
Er hat (nach meinem Verständnis) nur an das „Gewissen“ der Anwälte appelliert:
Buback hatte, noch bevor er Generalbundesanwalt wurde, öffentlich behauptet, es sei »standeswidrig«, wenn Anwälte sich zur Verteidigung von Terroristen bereit erklärten.
DIE ZEIT, 22.03.2007 Nr. 13
http://zeus.zeit.de/text/2007/13/RAF-Terror
Von untersagen oder verbieten ist da jedenfalls nicht die Rede…
Gruß
Hallo,
natürlich dürfen rechtsstaatliche Grundsätze nicht ausgehebelt werden und natürlichist es sehr bedenklich, wenn jemand als Staatsanwalt tätig ist, der eine solche Meinung vertritt.
Allerdings muß man bedenken, daß es damals ja um eine echt neue Dimension des verbrechens ging - auch die RAF-Terroristen selber sahen ja ihre Taten nicht als kriminell sondern als politisch motiviert.
Es gibt Fälle, da stößt der Rechtsstaat an Grenzen - auch heute. Und dann sind Politiker schnell dabei, diese Grenzen zu verschieben. Schau Dich doch um: Das Bankgeheimnis ist schon ausgehebelt - es besteht hier eine Auskunftspflicht auch ohne den direkten tatverdacht - wo bleibt dadie Unschuldsvermutung? Und wenn der Innenminister durchkommt mit seiner Gesetztesänderung, dann hat er bald das Recht, unbemerkt auf jedem PC rumzuschnüffeln rein vorbeugend und ohne Tatverdacht und dann darf er Fingerabdrücke aller Bürger in zentralen Karteiel erfassen. Die NAchweise über Telefonverbindungen werden eh schon generell ein halbes Jahr lang gespeichert - auch für rein vorbeugende Recherchen ohne Tatverdacht. Die angebliche Terrorgefahr macht da vieles möglich und hebelt alles aus - wenn es darum geht, hier vorbeugend tätig zu werden. Dann kann es ja noch gar keine Tat und einen tatverdacht geben - da wird erst einmal alles durchsiebt. Wo bleibt dann der Rechtsstaat? Mal ehrlich - die Staasi in der DDR und olle Mielke war ein Scheißdreck dagegen, die wären hell begeistert gewesen, wenn sie diese technischen Möglichketen auch nur im Ansatz gehabt hätten.
Was wird denn dann, wenn Du Dir einen entsprechenden arabischen Text runterlädst eventuell ohne den recht zu verstehen und die stoßen drauf? Dann mußt in Zukunft Du Deine Unschuld beweisen und daß Du kein Terrorist bist.
Komischerweise regt sich da nicht mal einer wirklich auf darüber. Und das zeigt ja wohl, daß wir die allerletzten sind, die da den Stab brechen sollten über Gedanken, die andere damals hatten.
Gernot Geyer
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Hi,
ich hatte neuliich einen Zeitungsartikel in der Hand, in dem
beahuptet wurde, der 1977 ermorderte S.Buback habe verlangt,
Rechtsanwälten per Standesrecht zu untersagen, Terroristen zu
verteidigen.
Buback hatte, noch bevor er Generalbundesanwalt wurde,
öffentlich behauptet, es sei »standeswidrig«, wenn Anwälte
sich zur Verteidigung von Terroristen bereit erklärten.
DIE ZEIT, 22.03.2007 Nr. 13
http://zeus.zeit.de/text/2007/13/RAF-Terror
ausführlicher zitiert und v.a. mit einer Angabe, die es
ermöglicht, seine Quelle aufzufinden:
Schon 1972 hatte der spätere Generalbundesanwalt Buback in
einem Interview mit der Illustrierten Stern behauptet „dass
die Entgegennahme solcher Mandate standeswidrig ist“.
http://www.rav.de/infobrief94/mueller.htm
Von untersagen oder verbieten ist da jedenfalls nicht die
Rede…
Sehe ich nicht ganz so, denn „standeswidrig“ verweist, aus dem
Mund eines Bundesanwalts in einem öffentlichen Zusammenhang
gesprochen, eindeutig auf das Standesrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Standesrecht
Viele Grüße
GÖ
Hallo Experten,
vielen Dank für die Mithilfe. Aus den Texten (Das Original-Stern-Interview lässt sich noch nicht so einfach recherchieren) folgt, das Buback „die Entgegennahme solcher Mandate“ „standeswidrig“ nannte. Damit war nicht zwangsläufig jegliche Verteidigung von Terrorverdächtigen gemeint, sondern der Zusammenhang handelt von Verteidigern, die mit den Angeklagten konspirativ zusammenarbeiteten, Kassiber schmuggelten, den politischen Standpunkt der Angeklagten öffentlich vertraten u.a.