angenommen man kauft sich ein teures gebrauchtes Buch, welches in dieser Version auch mehr gedruckt und verkauft wird.
Da man viel mit dem Buch arbeitet (Markierungen, Ergänzungen, Notizen) möchte man es gerne digital speichern. Das Buch ist aber sehr groß und scannen würde eine Ewigkeit dauern.
Deshalb frage ich mich ob es legal wäre, das Buch als PDF im Internet herunterzuladen.
Der Autor ist tot allerdings denke ich das schon noch Rechte
für die Ausgabe bestehen.
75 Jahre sinds glaub ich.
Also wäre es in diesem Fall nicht legal. Seh ich das richtig?
Das kommt drauf an
Solange noch jemand anders die Rechte besitzt und man selbst keine Nutzungsrechte eingeräumt bekommen hat, wäre das nicht legal.
Grund der Frage ist, dass Sicherungskopien von erworbenen
Dingen ja grundsätzlich erlaubt sind. Das wäre ja eine
„Sicherungskopie“.
Nein. Das Scannen wäre vielleicht eine Sicherungskopie. Das Runterladen aus dem Internet nicht. Das wäre (wahrscheinlich) eine illegale Veröffentlichung und dann ein Download von offensichtlich illegalem Material.
Das wäre (wahrscheinlich)
eine illegale Veröffentlichung
nein, denn der downloader veröffentlicht ja nicht (es sei
denn, er nutzt eine tauschbörse)
es scheint also unter anderem davon abhängig zu sein, ob der,
der es zum Download anbietet dies öffentlich tut oder nicht.
Seh ich das richtig.
nein, jemand, der etwas veröffentlicht, stellt es anderen zur verfügung. das kann ich per tauschbörse tun oder per direktlink. unterschied: im ersten fall laden die user auch untereinander wieder hoch. wer herunter lädt, veröffentlicht auch gleich. beim direktlink wird nur herunter geladen. wo das theater mit den urheberrechten losgeht, ist immer der punkt, wo es um das veröffentlichen geht.es kann dir als user zum beispiel niemand was, wenn du das aktuellste musikvideo auf youtube ansiehst. allerdings bekommt youtube dann ärger, weil die es dir zur verfügung stellen.
und dann ein Download von
offensichtlich illegalem Material.
offensichtlich illegal? woher weiß der downloader, dass der
anbieter nicht über die notwendigen rechte verfügt, das pdf
zur verfügung zu stellen?
jetzt wirds mir zu hoch
offensichtlich illegal: wenn du einen film im inet findest, der gerade im kino läuft, dann kannst du davon ausgehen, dass da eine urheberrechtsverletzung vorliegt. allerdings weißt du nicht, ob der anbieter das nicht evt. doch darf.
nein, jemand, der etwas veröffentlicht, stellt es anderen zur
verfügung. das kann ich per tauschbörse tun oder per
direktlink. unterschied: im ersten fall laden die user auch
untereinander wieder hoch. wer herunter lädt, veröffentlicht
auch gleich. beim direktlink wird nur herunter geladen. wo das
theater mit den urheberrechten losgeht, ist immer der punkt,
wo es um das veröffentlichen geht.es kann dir als user zum
beispiel niemand was, wenn du das aktuellste musikvideo auf
youtube ansiehst. allerdings bekommt youtube dann ärger, weil
die es dir zur verfügung stellen.
Verstanden: Das Problem des Hochladens während des Runterladens.
Ist in meinem Fall nicht gegeben. Ist ein direktlink.
offensichtlich illegal: wenn du einen film im inet findest,
der gerade im kino läuft, dann kannst du davon ausgehen, dass
da eine urheberrechtsverletzung vorliegt. allerdings weißt du
nicht, ob der anbieter das nicht evt. doch darf.
Bsp Film: Der Runterlader kann nicht wissen ob der Anbieter den Film hat oder nicht.
Außer bei nem Kinofilm. Hier ist es offensichtlich dass der Anbieter den Film nicht haben legal haben kann. Okay hab ich glaub ich auch geschnallt.
Bsp Film: Der Runterlader kann nicht wissen ob der Anbieter
den Film hat oder nicht.
ob er ihn hat oder nicht ist komplett egal. es geht darum, ob er das RECHT hat, den zu veröffentlichen. das betrifft aber nur denjenigen, der das material zur verfügung stellt, nicht den downloader
Grund der Frage ist, dass Sicherungskopien von erworbenen
Dingen ja grundsätzlich erlaubt sind. Das wäre ja eine
„Sicherungskopie“.
§53(4) schränkt das ein, Sicherheitskopien sind also nicht grundsätzlich erlaubt (siehe auch §69).
Und da es sich hier um eine Komplettkopie eines Buches handelt, darf man dieses aktuelle erhältliche Buch auch für den eigenen Gebrauch nicht scannen, sondern nur abschreiben.
§53(4) schränkt das ein, Sicherheitskopien sind also nicht
grundsätzlich erlaubt (siehe auch §69).
Und unter eben diesem Paragraphen ist auch zu finden, wie es sich mit dem Download verhält. „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“ http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html