Buch-Scans und Urheberrecht

Hallo,

es gibt inzwischen zahlreiche Services, die anbieten komplette Bücher gegen Geld einzuscannen.
Wie sieht denn da die Rechtslage aus? Nach § 53 ist ja nur die private Vervielfältigung, die weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dient, zulässig. Diese Anbieter scannen ja aber nicht privat sondern gewerblich zu Erwerbszwecken.

Oder ist das so zu sehen, dass hier Privatkopien im Auftrag erstellt werden?

Und was ist unmittelbaren und mittelbaren Erwerbszwecken gemeint?
Bedeutet unmittelbar: Buch einscannen und den Scan verkaufen und
mittelbar: Bich einscannen um den Scan beruflich zu verwenden?

Sorry, Laie.

Gruß
Jooge

hallo jooge,

die rechtslage scheint da doch ziemlich eindeutig zu sein.

die kopierservicefirmen müssen immer davon ausgehen, daß der auftraggeber die vervielfältigungsrechte vorher abgeklärt hat. dieser wird dann auch in die haftung genommen, sollte sich dann später herausstellen, daß die frage nach den rechten nicht geklärt war.

wenn der auftraggeber über den privatgebrauch eines scans hinaus mehrere scans von einem buch anfertigen lassen möchte, muß er das vorher mit dem verlag oder mit autor oder auch mit beiden abklären. in der regel finden sich copyright bedingungen im impressum eines buches.

schon wenn er 2 kopien anfertigen läßt, ist es nicht mehr privat, es ist dabei unerheblich, ob es sich um einen mittel- oder unmittelbaren erwerbszweck handelt.

ein mittelbarer erwerbszweck wäre z.b. wenn der auftragegeber dann seine private kopie für unterrichtszwecke verwenden würde. offiziell darf er davon aber auf keinen fall weitere kopien, auch keine einzelnen seiten aus dem für sich selbst privat kopierten buch anfertigen (lassen).

hoffe ihnen etwas weitergeholfen zu haben.
b.jott

Hallo,

vielen Dank zunächst für die ausführliche Antwort!
Sie schreiben:
„ein mittelbarer erwerbszweck wäre z.b. wenn der auftragegeber dann seine private kopie für unterrichtszwecke verwenden würde“
Was meinen Sie mit einer Verwendung für Unterrichtszwecke konkret?

Gruß
Jooge