gesetz den Fall, daß jemand mit dem Gedanken spielt, eigene und fremde Erlebnisse - positive und negative - mit z.B. der Post oder mit Bastelläden zu veröffentlichen, würde dem etwas entgegensprechen? So sich überhaupt ein Verleger finden würde, sonst würde die Person das vielleicht in Internetkreisen als „Mappe“ (selbstgedruckt und abgeheftet/gebunden) verkaufen wollen… oder auf eine Seite setzen…?
Was wäre erlaub, was nicht…? Beschimpfungen natürlich nicht, aber die Wahrheit (oft nicht kontrollierbar) , die oft auch nicht so toll ist…?
Könnte man das anders deklarieren? „Freud und Leid mit dem gelben Riesen“ z.B.? oder „Bastlers Einkaufsfreud und -leid“…
Ich vermute ganz stark, dass der Spaß dort aufhört, wo Personen (natürliche oder juristische) eindeutig zu identifizieren sind. Post wäre von daher mit Vorsicht zu genießen. Hier wären nur solche Sachen unkritisch, die hieb-, stich- und wasserfest beweisbar sind.
Anonymisiert kann man natürlich wahre, halbwahre und erdichtete Begebenheiten verbramseln. Hier nur darauf achten, dass die Identifikation der Person nicht hintenrum/Ost® erfolgen kann („hach, bei Schmidts ist mir am Montag was passiert, nein, eigentlich nicht bei Schmidts, sondern bei denen, die da wohnen, wo mal Schmidts gewohnt haben, gegenüber von Müllers, die auch nicht Müller, aber so heißen wie die Schmidts“).
Vereinfacht ausgedrückt : Veröffentlichen darf man alles, was weder Personenrechte beeinträchtigt noch legitime Interessen (wie z.B. Geschäftsbetrieb).
also eins über die Bahn gibt es schon (irgendwann Mitte 2004 erschienen). Hier sollten noch weitere folgen.
Scheint also OK zu ein. Michael Moore hat ja auch gezeigt, wie Wahlkampf, Waffen und Co. zusammen passen. Ganz zu schweigen von der McDonalds-Fress-Doku!