Hallo! Wenn man ein Buch im Besitz hat, aus dessen Erstauflage aus rechtlichen Gründen Passagen herausgenommen bzw. geschwärzt wurden - darf man dieses Buch, das also gar nicht mehr so erscheinen darf, privat noch weiterverkaufen, z.B. bei eBay? Eure Einschätzung dieses Sachverhalts würde mich sehr interessieren. Danke und liebe Grüße -Martin
ich kenne die agb von ebay nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass sie den verkauf solcher artikel über ihre plattform verbieten.
sollte man es also dennoch tun, drohen zivilrechtliche ansprüche seitens e-bay.
vorschriften aus dem stgb sehe ich nicht verletzt, allerdings wird dieses verhalten mit sicherheit mit einer ordnungswidrigkeit (geldstrafe) belegt sein, wenn nicht sogar eine strafvorschrift freiheitsstrafe anordnet
fas
p.s. es kommt natürlich auf den grund der schwärzung an
z.b. nationalsozialismus --> landesgesetze
urheber-/verlagsrecht (schwärzung durch verlag) -> bundesrecht