Es gibt ja immer mehr Hörbücher.
Leider immer nur von den neueren. Von älteren Büchern meistens nicht.
Wenn ich mir also meine alten Lieblingsbücher nähme, diese „vorlesen“, also laut verlesen würde und das per Mikro aufnehme und abspeichere, habe ich ein Hörbuch produziert.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich diese Dateien (z.B. .mp3) auf eine Internetplattform oder eigene Homepage hochlade, und die Dateien kostenlos zum Download anbieten würde.
Wäre das urheberrechtlich bedenklich oder gar strafbar?
Ich hätte ja sozusagen ein Buch kopiert und dieses dann auch noch zum Download angeboten. Jedoch hätte ich die Dateien selbst erzeugt und wäre ja der Urheber dieser Dateien.
Weiß da jemand was?
Hallo!
Sowas gibt es:
https://librivox.org/
Da findet sich auch einiges über die rechtliche Situation. Wenn das Buch also gemeinfrei ist, stellt das kein Problem dar.
Danke für den Hinweis.
Leider ist die Webseite in Englisch verfasst, weshalb rechtliche Hinweise für jemanden, der des Englischen nur bedingt mächtig ist, nicht allgemein zu verstehen.
Was ist, wenn das Buch nicht gemeinfrei ist?
Unter welchen Umständen kann das Buch dann vorgelesen und die Audiodatei nicht kommerziell veröffentlicht werden?
Gibt es hier eine Rechtsprechung? Oder greift das Urheberrecht des Authors des Buches?
Hallo!
Unter welchen Umständen kann das Buch dann vorgelesen und die
Audiodatei nicht kommerziell veröffentlicht werden?
Die Frage kommerziell oder nicht kommerziell stellt sich bei der Verbreitung von Buchinhalten in irgendeiner Form nicht. Vielmehr ist entscheidend, ob die Verbreitung durch den Rechteinhaber gestattet wurde oder nicht.
Oder greift das Urheberrecht des Authors des Buches?
So ist’s. Der Autor hat die Verwertungsrechte i. d. R. an einen Verlag verkauft. Der Autor bleibt natürlich Urheber, aber Rechteinhaber ist der Verlag. 70 Jahre nach dem Tod des Autors erlöschen die Verwertungs- und Verbreitungsrechte.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
das beantwortet meine Frage.
Vielen Dank
Jens