Buch zu Software schreiben

Hallo

Darf man eigentlich irgendeine Software hernehmen wie Blender, SketchUp, Star office, Explorer, Firefox oder andere „kostenlose Programme“ und da dann ein Tutorial-Buch schreiben und dies dann über eine Webseite verkaufen?
Oder bekommt man da Ärger, weil die Namen rechtlich geschützt sind und nicht in Büchern genannt werden dürfen, ohne dafür einen „Obolus“ zu zahlen?

Vielen Dank

Gruß
Andreas

Hallo

Darf man eigentlich irgendeine Software hernehmen wie Blender, SketchUp, Star office, Explorer, Firefox oder andere „kostenlose Programme“

„Kostenlose Programme“ sind nicht gleich „kostenlose Programme“. Es gibt verschiedene Formen der Lizensierung.

und da dann ein Tutorial-Buch schreiben und dies dann über eine Webseite verkaufen?
Oder bekommt man da Ärger, weil die Namen rechtlich geschützt sind und nicht in Büchern genannt werden dürfen, ohne dafür einen „Obolus“ zu zahlen?

Ein Tutorial wird selten nur aus Text bestehen. Es wird zahlreiche Screenshots enthalten. Ich sehe ehr bei den benutzten Hardcopies den Pferdefuss.
Es wird von der Lizenz des Programmes abhängen, ob mit dem Herausgeber des Programmes besser im Vorfeld zu sprechen ist - damit anschließender Ärger vermieden wird.

Bei einem Tutorial zum MS IE kann ich mir gut vorstellen, dass MS eine Beteiligung aufgrund der Bildrechte wünscht. Beim Firefox kann dies ganz anders ausschauen.
Eine Prüfung der Lizenz des Programmes und ggf. eine Rückfrage an den Hersteller erachte ich - als juristischer Laie - als sinnvoll.

vG 2011muc

Hallo

Danke für die Antwort.
Ich sehe das ganz ähnlich. Ist nur die Frage ob „Branchen-Riesen“ wie Google oder Microsoft auf eine Anfrage a la „Hallo, ich möchte ein Tutorial für Ihr Programm XYZ machen und dies online als PDF für X Cent Pro Ausgabe vertreiben“ überhaupt antworten würden …

Und ob diese es „für eigene Zwecke“ benutzen möchten gegen einen kleinen „Nutzungsbetrag“ ist auch wieder so eine Sache…

OK. Auf jeden Fall war ich da mit meinen Überlegungen nicht so verkehrt :smile:

Andere Frage: Die kostenlose weitergabe kann mir aber keiner Verbieten, oder?

Vielen Dank

Gruß
Andreas

reHallo

Ich sehe das ganz ähnlich. Ist nur die Frage ob „Branchen-Riesen“ wie Google oder Microsoft auf eine Anfrage a la "Hallo, ich möchte ein Tutorial für Ihr Programm XYZ machen und dies online als PDF

Eine Antwort würde ich schon erwarten.

für X Cent Pro Ausgabe vertreiben" überhaupt antworten würden …

Den Preis würde ich in die Anfrage nicht mit rein schreiben, dass es sich um ein kommezielles Vorhaben handelt hingegen schon.

Und ob diese es „für eigene Zwecke“ benutzen möchten gegen einen kleinen „Nutzungsbetrag“ ist auch wieder so eine Sache.

Man weiß nie wie es kommt. Was ein „kleiner“ Nutzungsbetrag ist liegt auch im Ermesssen des Begünstigten.

Andere Frage: Die kostenlose weitergabe kann mir aber keiner Verbieten, oder?

Möglicherweise schon, insbesondere wenn Bildrechte durch Screenshots verletzt werden und bspw. MS zu der Anwendung ebenfalls Tutorials vertreibt. Eine Klage auf bspw. entgangende Gewinne ist vorstellbar.
Es wird in erster Linie davon abhängen an Wem und in welcher Form die Weitergabe erfolgt. Geht das Tutorial an die Familie und einen engen Freundeskreis - sprich es bleibt im privaten Rahmen - wird es etwas anderes sein, als wenn es im Web für Jederman zum Download steht.
Bei Letzterem denke ich an Parallelen zum Download von Musik, Bilder etc.

vG 2011muc

Hallo

Zunächst muß ich mal sagen, das es sich einleuchtend anhört. ABER ich frage mich, ob das wirklich stimmt, was du über die Bilder an sich sagst…

Also ich kenne mich jetzt auch nicht aus, aber ich MEINE, das es ein Unterschied ist, ob man ein Bild „kopiert“ oder eines selber macht.
Wenn ich nun ein Programm hernehme und dies fotografiere, ist es ja „mein“ Foto… Genau wie ich kein (Presse oder Autogramm) Foto eines Stars in Wikipedia einstellen darf. Wenn ich ihn aber „live“ sehe und SELBER ein Bild von ihm mache, kann ich das auf Wikipedia einstellen (wenn ich das richtig gesehen habe, kann natürlich auch sein, das die Stars das erlaubt haben).

Das selbe doch im grunde genommen mit der Musik. Ich darf keine Musik 1:1 kopieren und weitergeben. Aber ich darf meine Bontempi-Orgel nehmen und es nachspielen und dies dann weitergeben (ich sag jetzt mal extra nicht verkaufen). Oder besseres Beispiel; selber Musik machen und die weitergeben. Da kann ja auch nicht Sony kommen und mich verklagen, weil ich denen „irgendwelche Hörer gestohlen habe“ :smile:

Wie gesagt; Ist jetzt nur mein „Empfinden“!

Gruß
Andreas

Moin,

Also ich kenne mich jetzt auch nicht aus, aber ich MEINE, das
es ein Unterschied ist, ob man ein Bild „kopiert“ oder eines
selber macht.

Nein, nicht wirklich. Weil das Machen des Fotos an sich ist nicht das Problem, sondern das Veröffentlichen. Was Du privat unter Verschluss hältst oder Deinen Freunden oder der Familie zeigst, interessiert niemanden. Aber z.B. ein Foto eines Menschen zu veröffentlichen, der der Veröffentlichung nicht zugestimmt hat, ist verboten. Hat aber nichts damit zu tun, ob Du das Foto gemacht hast oder nicht. Und es ist auch irrelevant, ob Du für das Ansehen Geld verlangst oder nicht.

Wenn ich ihn
aber „live“ sehe und SELBER ein Bild von ihm mache, kann ich
das auf Wikipedia einstellen

Von jedem beliebigen Menschen ist das so falsch. Bei Prominenten handelt es sich glaub ich um „Personen von öffentlichem Interesse“ - so oder ähnlich heißt das beim Recht am eigenen Bild. Wobei Du damit auch Probleme kriegen könntest, wenn Du ein Bild in einer kompromitierenden Situation veröffentlichst - egal ob Du das geschossen hast oder nicht. Wenn Du es nicht warst, dann kommt noch u.U. die Urheberrechtsverletzung dazu.

Das selbe doch im grunde genommen mit der Musik. Ich darf
keine Musik 1:1 kopieren und weitergeben.

Doch. Privat darfst Du das. Und Deine eigene Musik sowieso.

Aber ich darf meine
Bontempi-Orgel nehmen und es nachspielen und dies dann
weitergeben

Wäre ich mir nicht so sicher. Vor allem ist relevant, an wen Du das weitergibst. Evtl. begeben wir uns hier auch in den Bereich der GEMA.

besseres Beispiel; selber Musik machen und die weitergeben.

Da bist Du Urheber und verletzt keine rechte anderer.
Ist nicht mit dem Screenshot fremder Software zu vergleichen. Screenshots eines von Dir selbst geschriebenen Programmes könntest Du sicher genauso vertreiben wie die eigene Musik.

Wie gesagt; Ist jetzt nur mein „Empfinden“!

Was ja nicht richtig sein muss :smile:

Liebe Grüße,
-Efchen

Moin,

Zunächst muß ich mal sagen, das es sich einleuchtend anhört. ABER ich frage mich, ob das wirklich stimmt, was du über die Bilder an sich sagst…

Es kann stimmen - muss aber nicht stimmen.
Wieso? Es hängt grundsätzlich von der Lizenz des Programmes ab.

MS Press wird sicherlich unliebsame Konkurenz - evt. dein Tutorial - anders betrachten, als bspw. die Mozilla Group. Software ist nicht gleich Software.

Wie gesagt; Ist jetzt nur mein „Empfinden“!

Wo es um Geld geht, gehören andere Maßstäbe angelegt. MS Press will / muss Geld verdienen. Streit mit deren Anwälten zu vermieden halte ich für den besserne Weg. Ein Jeder mag da anders denken.

Generell: Im Vorfeld Rücksprache mit dem Anbieter / Hersteller der Anwendung zu führen halte ich für den besten Weg, damit keine bösen Überraschungen nach der Erstellung des Tutorials auftreten.
Ein Tutorial zu schreiben ist eine anspruchsvolle Tätigkeit - erst recht wenn es ein gutes Tutorial werden soll - … und, ja ich weiß das :wink:

vG 2011muc

Hallo,

Darf man eigentlich irgendeine Software hernehmen wie Blender,
SketchUp, Star office, Explorer, Firefox oder andere
„kostenlose Programme“ und da dann ein Tutorial-Buch schreiben
und dies dann über eine Webseite verkaufen?

Grundsätzlich: Ja, warum auch nicht.

Oder bekommt man da Ärger, weil die Namen rechtlich geschützt
sind und nicht in Büchern genannt werden dürfen, ohne dafür
einen „Obolus“ zu zahlen?

Du musst natürlich anstelle von „SketchUp“ „SketchDown“ schreiben, genau wie in diesem Forum.

Gruß

osmodius

Hallo noch mal :smile:

Ja, wie gesagt, war ja nur so „mein Gefühl“, bzw. das „Endergebnis von immer mal wieder aufgeschnappten Rechts-Wirrwarr“ :smiley:

Man muß sich ja stets weiterbilden :wink:

Gehört jetzt zwar nicht mehr direkt zum Thema, aber möchte trotzdem noch was zu dem „Recht am eigenen Bild“ sagen. Ich muß gestehen, das ich gar nicht weiß, wie so etwas zu „bewirken“ ist?
Ich meine, wenn ich jetzt mal so Seiten nenne wie Facebook oder Stayfriends. Da sind so viele Fotos wo ich auch mit drauf bin… Da kümmert sich ja auch niemand drum?
Und irgendwie habe ich persönlich die Lust und Zeit ständig und immer „meine Freunde und Bekannten abzugrasen“, ob diese vielleicht Bilder von mir eingestellt haben. Zumal man ja rein Theoretisch sagen kann: Einmal eingestellt = 100 mal heruntergeladen und zig mal kopiert :wink:
Natürlich nur alles sehr theoretisch… oder wie ist das in Discos… Bei uns gibts hier ein paar Großdiscos, wo dann auch der Fotograf „durchgeht“ und die Bilder gibts dann auf der Internet-Seite zu sehen.
Konnte dort auch schon mal eine „optisch ansprechende“ Arbeitskollegin in einem „höchst Prikanten Outfit“ entdecken…
Aber hierbei kann man ja vielleicht sagen, das sich die Person gerade „in der öffentlichkeit befunden habe und sowieso für alle zu sehen war“… Oder vielleicht doch nicht? :wink:

Naja… Wie gesagt, gehört nicht zum Thema, ist aber immer wieder interessant durchzudiskutieren, wie ich finde…

Gruß
Andreas

Moin,

Gehört jetzt zwar nicht mehr direkt zum Thema, aber möchte
trotzdem noch was zu dem „Recht am eigenen Bild“ sagen.

Link zur Lektüre: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

oder Stayfriends. Da sind so viele Fotos wo ich auch mit drauf
bin… Da kümmert sich ja auch niemand drum?

Wer sollte sich denn dadrum kümmern, wenn nicht Du? Du bist doch der einzige, der Interesse daran haben könnte, dass Dein Recht am eigenen Bild gewahrt wird.

Und irgendwie habe ich persönlich die Lust und Zeit ständig
und immer „meine Freunde und Bekannten abzugrasen“

Dann kann es für Dich ja nicht so schlimm sein.
Das kann ja okay sein. Aber wenns Dich stört, musst Du aktiv werden.

Natürlich nur alles sehr theoretisch… oder wie ist das in
Discos.

Wenn nicht eine bestimmte Person fotografiert wird, sondern eine Gruppe, in der die Person zufälligerweise vorkommt, dann gilt auch nicht das Recht am eigenen Bild. Steht bestimmt alles in dem Wikipedia-Artikel.

Bei uns gibts hier ein paar Großdiscos, wo dann auch
der Fotograf „durchgeht“ und die Bilder gibts dann auf der
Internet-Seite zu sehen.

Möglicherweise stimmt man auch mit dem Kauf der Eintrittskarte gewissen AGB zu.

Aber hierbei kann man ja vielleicht sagen, das sich die Person
gerade „in der öffentlichkeit befunden habe und sowieso für
alle zu sehen war“… Oder vielleicht doch nicht? :wink:

Ich glaube, das ist nicht ausschlaggebend.

Grüße,
-Efchen