Moin,
Also ich kenne mich jetzt auch nicht aus, aber ich MEINE, das
es ein Unterschied ist, ob man ein Bild „kopiert“ oder eines
selber macht.
Nein, nicht wirklich. Weil das Machen des Fotos an sich ist nicht das Problem, sondern das Veröffentlichen. Was Du privat unter Verschluss hältst oder Deinen Freunden oder der Familie zeigst, interessiert niemanden. Aber z.B. ein Foto eines Menschen zu veröffentlichen, der der Veröffentlichung nicht zugestimmt hat, ist verboten. Hat aber nichts damit zu tun, ob Du das Foto gemacht hast oder nicht. Und es ist auch irrelevant, ob Du für das Ansehen Geld verlangst oder nicht.
Wenn ich ihn
aber „live“ sehe und SELBER ein Bild von ihm mache, kann ich
das auf Wikipedia einstellen
Von jedem beliebigen Menschen ist das so falsch. Bei Prominenten handelt es sich glaub ich um „Personen von öffentlichem Interesse“ - so oder ähnlich heißt das beim Recht am eigenen Bild. Wobei Du damit auch Probleme kriegen könntest, wenn Du ein Bild in einer kompromitierenden Situation veröffentlichst - egal ob Du das geschossen hast oder nicht. Wenn Du es nicht warst, dann kommt noch u.U. die Urheberrechtsverletzung dazu.
Das selbe doch im grunde genommen mit der Musik. Ich darf
keine Musik 1:1 kopieren und weitergeben.
Doch. Privat darfst Du das. Und Deine eigene Musik sowieso.
Aber ich darf meine
Bontempi-Orgel nehmen und es nachspielen und dies dann
weitergeben
Wäre ich mir nicht so sicher. Vor allem ist relevant, an wen Du das weitergibst. Evtl. begeben wir uns hier auch in den Bereich der GEMA.
besseres Beispiel; selber Musik machen und die weitergeben.
Da bist Du Urheber und verletzt keine rechte anderer.
Ist nicht mit dem Screenshot fremder Software zu vergleichen. Screenshots eines von Dir selbst geschriebenen Programmes könntest Du sicher genauso vertreiben wie die eigene Musik.
Wie gesagt; Ist jetzt nur mein „Empfinden“!
Was ja nicht richtig sein muss 
Liebe Grüße,
-Efchen