Buchaltungsfrage zur Honorarabrechung

Ich betreibe (demnächst) einen kleinen Verlag.
Jeder Autor bekommt einen bestimmten Prozentsatz vom Verkaufsreis des Buches. Abgrechnet wird 2 mal im Jahr.

Nun mein Frage:

Was ist Buchalterisch sinnvoller, soll der Auto mir eine Rechnung schreiben oder schreibe ich ihm eine Gutschrift?

Freue mich über jeden Hinweis.

Hallo Christoph,

Ich betreibe (demnächst) einen kleinen Verlag.
Jeder Autor bekommt einen bestimmten Prozentsatz vom
Verkaufspreis des Buches. Abgrechnet wird 2 mal im Jahr.

Nun mein Frage:

Was ist buchalterisch sinnvoller, soll der Auto mir eine
Rechnung schreiben oder schreibe ich ihm eine Gutschrift?

wenn Du die technisch-buchhalterische Seite ansprichst: Sinnvoll ist die Gutschrift. Weil: Alles, was sich in einem einheitlichen Ablauf einmal anfassen und durchklopfen lässt, ist besser als Stückeleien.

Die Basis („Verkaufspreis“ = Umsatz? Umsatz zuzüglich USt?) kennst sowieso bloß Du. In der Zeit, in der Du entsprechende Mitteilungen an die Autoren verfasst hast, sind auch die Gutschriften schon fertig.

Wenn Umfang und Anzahl der Vorgänge das rechtfertigt, kannst Du Dir in diesem Fall auch Wege der Rationalisierung / Teilautomatisierung überlegen, z.B. Export der mit Kostenträgern verbuchten Umsätze pro Titel in excel, dort das Honorar per Knopfdruck berechnen usw.

Hierzu wichtig § 14 (5) UStG, im wesentlichen:

Du darfst auf der Gutschrift bloß USt ausweisen, wenn die Autoren zum Ausweis von USt berechtigt sind. Lass Dir das bestätigen, bzw. die Kleinunternehmereigenschaft, und auch, dass Dir jede Änderung mitgeteilt wird.

Besorg Dir die Steuernummern oder ersatzweise USt-ID-Nummern der Autoren.

Führe Nachweis über die Zusendung der Gutschriften.

Gutschrift gilt nur wie eine Rechnung, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger Einverständnis darüber herrscht; besorg Dir die Zustimmung schriftlich.

Was sonst noch auf den GSn stehen muss: § 14(1) UStG.

Schöne Grüße

MM