ich bin seit kurzem freischaffender Buchautor und habe in diesem Jahr ein Buch veröffentlicht. Der Verlag hat mir auf Rechnung in 2009 das Netto-Honorar + 7% USt. ausbezahlt. Die Aufwendungen für das Manuskript wurden jedoch schon 2008 geleistet.
Kann ich die Aufwendungen in die Steuererklärung 2008 einbringen und wie kennzeichne ich dann in der Steuererklärung, dass ich Buchautor bin? Die Steuern vom Honorar setze ich ja erst in der Steuerklärung 2009 ab.
Können Sie mir da einen Tip geben?!
Ich würde mich sehr freuen und bedanke mich bei Ihnen im Voraus!
Ich kann jetzt nur aus eigener Erfahrung antworten. Notfalls müssten Sie dann doch noch einen Steuerberater
befragen.
Ausgaben kennt das Finanzamt nur an, wenn man als „Gewerbetreibender“ angemeldet ist. Sie berechnet Ihnen zwar die Honorare in dem einen Jahr als Einkünfte, aber Ihre Unkosten bewertet Sie im Jahr zuvor als „Hobby“.
Mir erging es genau so. Ich hatte Ausgaben, weil ich mich beim Verlag an dem Druck kosten beteiligen musste ( 1500,00€ ) Das hat das Finanzamt nicht anerkannt. Weil es nicht als „Gewerbe“ angemeldet war. Und wenn man als Gewerbe angemeldet ist, gilt es nur, wenn man nach drei Jahren einen kontinuierlichen Gewinn vorweisen kann.
Eine ziemlich verworrene Geschichte. Die Einnahmen im Jahr darauf sind aber dennoch zu versteuern.
Natürlich kann man dann, wenn man in einem Jahr Ausgaben und Einnahmen hat, das gegen rechnen, dann sind die Einnahmen nicht so hoch.
Wie ich das beurteile, aus meiner eigenen Erfahrung, können Sie die Ausgaben von 2008 nicht geltend machen, so erging es mir wenigstens.
Ich vermute, dass ich Ihnen keine gute Auskunft geben konnte. Es könnte sein, dass es bei Autoren eine andere Regelung gibt. Aber mir hat das Finazamt die Auskunft gegeben, die ich Ihnen jetzt (hoffe ich verständlich) weiter gegeben habe.
Liebe Grüsse H.Kapp
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Ihre Anfrage müssten Sie an einen Steuerberater stellen. Ich bin zwar seit über 25 Jahren als Kunstmaler und Autor tätig, lasse aber auch seit dieser Zeit meine Steuerangelegenheiten immer von einem Fachmann erledigen und habe daher nur sehr wenig Ahnung von der Materie. So leid es mir tut - ich kann Ihnen nicht weiterhelfen.
Viele Grüße!
Thomas Weisenberger
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