Hallo liebe Expertinnen und Experten!
Hoffe ich bin hier richtig!
Wer kann mir zu folgendem Umstand einen Tipp geben:
Vor zwei Jahren hat ein Bekannter ein Bilder-Buch mit Text komplett durchlayoutet, über 100 Seiten, nur Collagenarbeiten mit eigenen (neuen) und auch fremden Bildern (dort war eine Einwilligung vorhanden).
Nun möchte ein Verleger das Buch mit der Autorin in einer neuen Auflage herausbringen mit einem veränderten aber ähnlichen Layout und teilweise auch Bildern aus dem alten Werk.
Tja - wie ist das nun rein rechtlich mit den Collagen - sind das Neuschaffungen? Darf er überhaupt (ohne Zustimmung meines Bekannten) irgendetwas in diese Neuauflage übernehmen?
Gruß und Dank an Euch für Tipps oder Webseiten - bin noch nicht recht fündig geworden, bleib aber dran!
Tschüss
Dani
Hallo
Auch hier der Hinweis,daß ich nicht weiß ob es richtig ist.
Was steht denn im Vertrag ,der mit dem Verlag oder Anderen Personen abgeschlossen wurde.Hat er sich das Recht eingeräumt , bei Änderungen am Layout usw., ein Mitspracherecht zu haben ? Oder hat er sein komplettes Werk ,ohne wenn und aber verkauft ?
Vielleicht ist das ein Ansatzpunkt.
Gruß Nino
Danke Nino,
ich checks mal ab!
Grüße
Dani