Buchen von Gutscheinbeträgen in Kasse und Journal

in unserem kleinen Laden geben wir auch Gutscheine aus. Wie wird der Betrag des Gutscheins, der ja schon vorab bezahlt wird, in die Kasse getippt und wie verbucht?
Gruss babi

Hallo Babi,
ich gehe mal davon aus , dass ihr eine Einnahme-Überschuss-Rechnung macht. Wenn der Gutschein bezahlt wird, wird der Betrag als Umsatzerlöse in die Kasse gebucht. Wenn der Gutschein dann eingelöst wird, wird der verringerte Betrag, also Kaufpreis abzgl. Gutschein, in die Kasse als Umsatzerlöse gebucht.
Grüsse
Michael

in unserem kleinen Laden geben wir auch Gutscheine aus. Wie
wird der Betrag des Gutscheins, der ja schon vorab bezahlt
wird, in die Kasse getippt und wie verbucht?
Gruss babi

Sehe ich genauso. Gutschein buchen beim bezahlen als Erlöse und dann der Rest bei Einlösen des Gutscheines.

in unserem kleinen Laden geben wir auch Gutscheine aus. Wie
wird der Betrag des Gutscheins, der ja schon vorab bezahlt
wird, in die Kasse getippt und wie verbucht?
Gruss babi

Hallo babi,

das buchst du wie jeden anderen (Bar)Auftrag auch, der bezahlt wurde, nämlich inkl. 19% UmsatzsteuerLAST als Einnahme. Der Unterschied zur Rechnungsschreibung beim „SOLL + IST-Versteuerer“ ist der zur „SOLL-Leistung“! Hierbei bitte beachten, dass nicht nur die STEUERPFLICHT (sogleich gebucht als Einnahme UMSATZ bar (oder auch bei anderen Eingängen wie Online-Banking per Giro, Einzug oder Paypal)strafrechtlich relevant ist.
Eine Nichteinhaltung der Leistungspflicht Deinerseits kommt bei Gutscheinleistung sehr schnell in den Ruch einer beabsichtigten Vertragsverletzung und damit in den strafrechtlichen des Betrugs.

Nix für Ungut, aber achte auf deine Leistungspflicht innerhalb deines „kleinen Ladens“.

lg
karin

in unserem kleinen Laden geben wir auch Gutscheine aus. Wie
wird der Betrag des Gutscheins, der ja schon vorab bezahlt
wird, in die Kasse getippt und wie verbucht?
Gruss babi

Hallo babi,
also so genau weis ich es nicht, aber ich würde sagen, ein bezahlter Gutschein wird erstmal als Erlös eingebucht und später beim Einlösen wieder ausgebucht.
Schönes Adventwochenende noch.

in unserem kleinen Laden geben wir auch Gutscheine aus. Wie
wird der Betrag des Gutscheins, der ja schon vorab bezahlt
wird, in die Kasse getippt und wie verbucht?
Gruss babi

Ich würde diesen Gutschein wie einen normalen Warenverkauf buchen und bei der Einlösung als Betrag Minus auf der Rechnung / Kassenzettel berücksichtigen.

MfG
Manfred

in unserem kleinen Laden geben wir auch Gutscheine aus. Wie
wird der Betrag des Gutscheins, der ja schon vorab bezahlt
wird, in die Kasse getippt und wie verbucht?
Gruss babi

Die Gutscheine sind zunächst auf ein Merkposten zu buchen, da noch keine Erlös vorliegt.
Erst bei Einlösung des Gutscheines ist der Erlös zu erfassen und ggf. zu versteuern. Der merkposten ist um den (Brutto-)Betrag zu verringern. Daher ist bei Auststellung des Gutscheins auch keine Steuer auszuweisen !!!

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

LG,
Reent75

Grüß Dich babi,

ich lege mal zugrunde, dass Du Umsätze zu 19% hast.

Beim Verkauf eines Gutscheins trägst Du den Gesamtbetrag im Soll ins Kassenbuch ein und kontierst bei SKR03 als Gegenkonto 1700 = sonstige Verbindlichkeiten. Noch besser legst Du aber das Unterkonto 1701 = Verbindlichkeiten Gutscheine an und hast hier die Kontrolle, welche GS bereits eingelöst sind.

Beim Einlösen buchst Du Kto 1701 an 8400 + 1776 USt 19%
Sollte die Ware teurer sein als der Gutscheinbetrag, buchst Du die Diff. wie normalen VK.

Sollltet ihr in eurem Laden allerdings Gutscheine für bestimmte Leistungen ausgeben, ist der gesamte Betrag mit Abgabe der nächsten USt-Voranmeldung umsatzsteuerpflichtig.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!

Gruß Ramona

in unserem kleinen Laden geben wir auch Gutscheine aus. Wie
wird der Betrag des Gutscheins, der ja schon vorab bezahlt
wird, in die Kasse getippt und wie verbucht?
Gruss babi

Hallo babi,

Ich hoffe Ihr arbeitet nicht mit der EÜR und habt Euch nicht von der Umsatzsteuer befreien lassen. Sonst passt die Antwort nicht!

Es gibt da zwei Fälle zu unterscheiden. Die Buchungssätze sind nach dem SKR04 gebildet, bei anderen Konten, bspw. SKR03, bitte das entsprechende Konto raussuchen.

Fall 1: Die Leistung ist nicht konkret, dies ist meist bei Geschenkgutscheinen der Fall:

Ein Herr mittleren Alters kommt in die Parfümerie Dagobert und erwirbt einen Geschenkgutschein für 357 €. Dieser kann gegen alle Artikel im Geschäft eingelöst werden:

1600 Kasse: 357 €
an
3300 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen: 357 €
(oder 3304 Verbindlichkeiten aus Gutscheinverkäufen)

Einen junge Dame erscheint mit leuchtenden Augen in der Parfümerie Dagobert und shoppt. Sie legt Schächtelchen und Döschen mit einem Gesamtpreis von 238 € und einen Gutschein im Wert von 357 € auf die Theke.

3300 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen: 238 €
an
4400 Erlöse 19%: 200 €
3806 Umsatzsteuer 19 %: 38 €

Die Verkäuferin stellt ihr für den Restbetrag einen Gutschein in Höhe von 119 € aus.

Nach 3 Jahren (vgl. § 195 BGB) verfällt der Gutschein. Es kann ja bspw. sein, dass der Gutschein nie mehr eingelöst wird, weil der mittlerweile Ex-Freund einer jungen Dame ihren Gutschein in einer dramatischen Szene verbrannt hat und er somit nicht mehr existiert.

3300 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen: 119 €
an
4830 sonstige betriebliche Erträge: 119 €

(Achtung: Es gibt eine Entscheidung des EuGH, nachdem dieser Fall eventuell nicht mehr lange möglich ist.)

Fall 2: Die Leistung ist konkret. In diesem Fall gilt der Gutschein als Anzahlung und Umsatzsteuer wird sofort fällig (§ 13 Abs. 1 UStG).

Eine junge Dame erwirbt einen Gutschein für einen Trainingsschnupperkurs im Sportstudio Kiesgrube für 119 €:

1600 Kasse: 119 €
an
3272 Erhaltene Anzahlungen 19%: 100 €
3806 Umsatzsteuer 19 %: 19 €

Ein junger, schmächtiger Herr kommt zum Sportstudio Kiesgrube und nimmt an einem Trainingsschnupperkurs für 119 € teil. Zusätzlich kauft er dort eine Wasserflasche für 11,90 €:

1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 130,90 €
an
4400 Erlöse 19%: 110 €
3806 Umsatzsteuer 19 %: 20,90 €

Ein junger, kräftiger Herr bezahlt die Rechnung von 130,90 € mit einem Gutschein i. H. v. 119 € und 11,90 € in bar:

1600 Kasse: 11,90 €
3272 Erhaltene Anzahlungen 19%: 100 €
3806 Umsatzsteuer 19 %: 19 €

an
1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 130,90 €

Ein junger kräftiger Herr geht in den Massagesalon Ki-Mo-No und kauft einen Gutschein für eine Massage Ki-A-Mo für 119 €

1600 Kasse: 119 €
an
3272 Erhaltene Anzahlungen 19%: 100 €
3806 Umsatzsteuer 19 %: 19 €

Nach 3 Jahren wurde der Gutschein immer noch nicht eingelöst, weil bspw. eine junge Dame, die einen Gutschein für eine Thai-Massage von ihrem mittlerweile Ex-Freund erhalten hatte, nicht so auf Thai-Massagen stand.

3272 Erhaltene Anzahlungen 19%: 100 €
an
4830 sonstige betriebliche Erträge: 100 €

Die Umsatzsteuer ist schon beim Finanzamt und weg.

Viele Grüße,

Lulumba

Hallo,
die Gutscheine werden als Umsatzerlöse jeweils mit 7% und 19% verbucht. Das bedeutet, zum jetzigen Zeitpunkt wurde das Geld eingenommen (Umatz) nur später wird die Leistung erbracht. Falls Sie im Laden noch spezielle Warengruppen aufgeteilt haben sollten Sie zur Gutscheinquittung das dazu schreiben. Z.B.: Bürobedarf (Warengruppe 3) Gutschein verkauft für 10€ inkl. 19% am 03.12.2012, Umsatz im Dezember netto 8,40€, Kunde kommt im Januar und kauft für 20€ und legt den Gutschein vor, dann sind im Januar nur noch die restlichen 10€ (je nachdem 7%/19%) als Umsatzerlös zu buchen.
Hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
MfG Horenburg

in unserem kleinen Laden geben wir auch Gutscheine aus. Wie
wird der Betrag des Gutscheins, der ja schon vorab bezahlt
wird, in die Kasse getippt und wie verbucht?
Gruss babi

Hallo Babi,
je nachdem wie Ihr es in Eurem Laden handhaben wollt.

Gutscheinverkäufe werden auf jeden Fall ohne Mehrwertsteuer gebucht, weil ja noch kein Warenwert dagegensteht und man daher ja auch nicht weiss, ob die halbe oder die volle Mehrwertsteuer anfällt.

Der Gutscheinverkauf sollte jetzt auf ein Sammelkonto für Gutscheine gebucht werden, wo er so lange liegen bleibt, bis er eingelöst wird. Du verkaufst die Ware dann ganz normal über die Kasse (und somit wird dann ja auch der korrekte Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen und abgeführt) und als Bezahlung buchst Du den Betrag von Deinem Sammelkonto gegen, so dass der Gutschein dann ausgeglichen ist.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Wenn nicht, dann einfach nochmal nachfragen :smiley:

Hallo,

ich weiß nicht ob ihre Kasse eine „Gutschein ausgeben“ und „Gutschein einlösen“ Kasse hat. Verbunden mit einem Warenwirtschaftssystem.

Theoretisch müssten Sie den ausgegebenen Gutschein nur als „Geldausgang“ buchen und ein eigenes Forderungskonto „Gutscheinkonto“ führen.

Wenn sie aber nur einen kleinen Laden haben und nur gelegentlich Gutscheine ausgeben, würde ich den Geldbetrag, den der Käufer des Gutscheins bezahlt als Umsatz buchen und die Warenausgabe dann überhaupt nicht buchen, weil keine Geldbewegung.

Ist schon gängige Praxis bei kleineren Unternehmen.
Aber ganz richtig ist das nicht… wollte nur nochmal drauf hinweiwsen.

in unserem kleinen Laden geben wir auch Gutscheine aus. Wie
wird der Betrag des Gutscheins, der ja schon vorab bezahlt
wird, in die Kasse getippt und wie verbucht?
Gruss babi

in unserem kleinen Laden geben wir auch Gutscheine aus. Wie
wird der Betrag des Gutscheins, der ja schon vorab bezahlt
wird, in die Kasse getippt und wie verbucht?
Gruss babi

Wenn der Kunde den Betrag für den Gutschein bezahlt, wird er als Einnahme in die Kasse getippt.
Verbucht wird diese Einnahme bei einer doppelten Buchführung dann wie folgt:
Kasse (Soll) / Erlöse (Haben) + ggf. MwSt (Haben)

Wird der Gutschein später bei einem höherpreisigen Einkauf in Abzug gebracht, wird folgerichtig nur der vom Kunden (nach Abzug des Gutscheins) gezahlte Betrag in der Kasse als Einnahme erfasst und mit gleichem Buchungssatz wie vorgenannt verbucht.

MfG