Buchen von Gutscheinen

Hllo, ich habe mit meinem Mann eine Firma eine GmbH aufgebaut und unser Ziel Ist es einem Patienten vom Zahnarzt (ZA) einen Gutschein zukommen zu lassen. Den wenn ein Patient beim ZA ist wird oft etwas heraus-gefallenes oder entnommenes, ja wieder ersetzt und dafür soll der Patient ein Gutschein erhalten. Der dann über das Dental Labor(DL) verrechnit wird. Der Patient nutzt in erster linie den Gutschein um seinen Betrag des Eigenanteils bei der Rechnung vom ZA zu reduzieren. Der ZA soll das dann mit dem DL wieder Verrechnen. Wie ist der Buchhalterische weg zwischen ZA und DL und mir?
Danke für eure bemühen, Maxishorty

Hallo Maxishorty,
Ich würde in diesem Fall den Gutschein als Werbekosten oder ein extrakonto machen, da ihr dem ZA ja die Gutscheinkosten zahlt - gehe ich jetzt mal von aus
Beispiel GU 10 € von euch an den Patienten
Patient löst ein,
Ihr zahlt für ihn die 10€
Beim ZA bzw. DL muß meiner Meinung nach nichts zusätzlich gemacht werden, da das Geld ja kommt es sei denn ZA und/ oder DL beleiligen sich auch.
Bei solchen sachen geh ich immer zusätzlich auf nummer sicher und frage beim Steuerbüro nach, wie die es haben möchten. Also Ihr bucht Kosten an ZA
und der Zahnarzt - ZA an Pat.
Viele Grüße
Papiertiger09

da müssen schon genauere Angaben gemacht werde:
den Wert des Gutscheins (die höhe des Eigenanteils usw.)für wen ist der Gutschein gedacht ?
mit den besten Grüßen

KUJ

Hallo Papiertieger09,

Also eigentlich ist das so das der Patient den Gutschein vom ZA ausgestellt bekommt mit einer Summe X. Diese Summe ist von Patient zu Patient unterschiedlich. Da es vomInlay in einer besonderen Sammeldose haufhebt. Wenn diese ein gewisses Gewicht ereicht hat übergibt das DL die Sammeldose an uns. Wir Analysieren es und das DL erhält eine Summe X für diese Sammeldose.

Der ZA gibt dem Patienten den Gutschein den er zur minderung seiner Selbstbeteiligung nutzen kann. Da der ZA das mit dem Gutschein nur mit seinem DL Verrechnen kann, da ein ZA keine Geldwerten GU ausstellen darf, da nicht alle UmSt. /MwSt. zahlen geht das nur mit dem DL. aber wie ist da nun der Aufwand für ein DL?

Danke für denine mühen, Maxishorty

Hallo Maxishorty,
Sorry, hatte es so verstanden das ihr da mit involviert seid. Ihr macht also schlicht die Buchhaltung.
Sammeldose klingt nach Buchhaltung im Schuhkarton - kenn ich :smile:
Dann sollte der Gutschein über das DL laufen
Gutschein des DL wird von ZA ausgegeben
Patient löst beim DL ein.
Buchung DL an ZA - da das Geld beim ZA eingeht
Arbeitet ja sicher mit Personenkonten.
Eine andere Lösung wüßte ich im Moment nicht.
Viele Grüße
Papiertiger09

soweit ich informiert bin sind Gutscheine beim Zahnarzt verboten

mfg

Müller

Ja, das ist auch richtig ZA dürfen nur Gutscheine für Zahnärztliche leistungen ausgeben wie ein Bleching… doch hier gehen wir nicht wirklich über den ZA sondern über das Dental Labor.