Hallo,
angenommen eine Firma gewährt einen Preisnachlass. Wie bucht sie den? Muss sie die gebuchte USt und die Forderung korrigieren oder bucht sie eine Verbindlichkeit?
wenn gezahlt, verbindlichkeit, oder?
Hallo,
angenommen eine Firma gewährt einen Preisnachlass. Wie bucht sie den? Muss sie die gebuchte USt und die Forderung korrigieren oder bucht sie eine Verbindlichkeit?
wenn gezahlt, verbindlichkeit, oder?
Servus,
ein nachträglich gewährter Preisnachlass verringert die Forderung ggü. dem Kunden:
Betrag per Erlöse und USt an Debitor; falls Rabatte und dergleichen auf einem separaten Konto gebucht werden, das erst in der GuV mit den Erlösen saldiert wird: Betrag per Rabatte und USt an Debitor.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
kommt darauf an:
angenommen eine Firma gewährt einen Preisnachlass. Wie bucht
sie den? Muss sie die gebuchte USt und die Forderung
korrigieren oder bucht sie eine Verbindlichkeit?
wenn die Forderung noch offen ist, dann stellt das eine Gutschrift dar, die buchst Du Umsatzerlöse 19% an Kundenkonto, Buchungstext „Gutschrift“. Vergiß nicht, einen Beleg zu erstellen. Umsatzsteuer wird beim Kontenabschluss von der Software korrigiert.
Wenn das Geld kommt, der Kunde hat aber etwas abgezogen und ihr seid damit einverstanden (z.B. wegen Mängeln) dann kannst Du auf Erlösminderung 19% buchen. Die USt wird dann beim Monatsabschluss von der Software automatisch korrigiert.
wenn gezahlt, verbindlichkeit, oder?
Wenn die Rechnung bereits bezahlt war, dann
Umsatzerlöse 19% an Kundenkonto
und bei Überweisung
Kundenkonto an Bank.
Umsatzsteuer ergibt sich wieder beim Kontenabschluss.
Gruß, Bernd