buchführung?!?

wie bekommt man als (gerade erst) selbstständig gemachter einen durchblick in der buchführung?! gibt es da zum beispiel im internet links?! gibt es (günstige, eintägige) kurse oder muss man da einfach so mit klarkommen?! wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Hallo Sarah!

gibt es (günstige, eintägige) kurse…

Obwohl Buchführung ganz und gar nichts Geheimnisvolles an sich hat, muß man sich mit der Materie beschäftigen, die Sache braucht Zeit „zum Sacken“ und ohne Übung gehts auch nicht. Buchführung ist so wichtig, daß zum Erlernen etwas mehr als nur ein Tag Zeit sein sollte. Ich empfehle die an jeder VHS angebotenen Kurse.

Gruß
Wolfgang

wie bekommt man als (gerade erst) selbstständig gemachter
einen durchblick in der buchführung?! gibt es da zum beispiel
im internet links?! gibt es (günstige, eintägige) kurse oder
muss man da einfach so mit klarkommen?! wäre toll, wenn mir
jemand weiterhelfen könnte!

hallo,

IHK, VHS, gibts immer mal seminare für einsteiger - sich über das internet oder literatur mit dem thema auseinanderzusetzen ist für die katz wenn keinerlei vorwissen besteht…

gruß inder

wie bekommt man als (gerade erst) selbstständig gemachter
einen durchblick in der buchführung?! gibt es da zum beispiel
im internet links?! gibt es (günstige, eintägige) kurse oder
muss man da einfach so mit klarkommen?! wäre toll, wenn mir
jemand weiterhelfen könnte!

Hallo
Die Buchführung wird ja hauptsächlich fürs Finanzamt gemacht.
Sie dient dabei unter anderem zur Gewinnermittlung.
Für die verschiedenen Arten von Unternehmen gibt es verschiedene Anforderungen.
Genaue Auskunft gibt eine Broschüre vom Finanzamt:
„Steuerwegweiser“
Da steht auch etwas über die Notwendigkeit von Rechnungen und deren Inhalte.
Mein Tip:
Verschiedene Waren oder Dienstleistungen haben verschiedene Steuersätze (Umsatzsteuer).
Besonderheiten gibt beim Geschäftsverkehr mit dem Ausland und mit Kunden, welche eine Umsatzsteuer ID haben.
Mein Vorschlag:
Nachdem Du Dir das Wichtigste durchgelesen hast, erstelltst Du ein Muster Deiner Buchführung und eine Musterrechnung und versucht mal im Finanzamt einen Sachkundigen zur Verifizierung zu finden.
Diese Materie muß ich mir zum Teil selbst noch aneignen.
Wenn nämlich hinterher irgendwas fehlt oder falsch sein sollte, gibts wahrscheinlich reichlich Ärger.
MfG

Hallo,

Die Buchführung wird ja hauptsächlich fürs Finanzamt gemacht.

das ist eine fatale Einstellung. Die Buchführung in ihrer Gesamtheit dient vor allem dazu, den eigenen Erfolg zu berechnen, d.h. den Gewinn und den Liquiditätsüberschuß. Ohne Buchhaltung merkt der Gewerbetreibende u.U. erst wenn es zu spät ist, daß er (teilweise) defiziitäre Produkte erzeugt oder Dienstleistungen erbringt. Gerade bei Kleingewerben wird eine Schieflage oft erst erkannt, wenn die privaten Ersparnisse aufgebraucht sind. Daß das Gewerbe zu keiner Sekunde Gewinn abwarf, fiel dummerweise nie auf, weil noch kein Steuertermin anstand.

Gruß,
Christian

Hallo
Das stimmt zwar in etwa was Du sagst, aber die eigentliche Pflicht zur Buchführung kommt vom Finanzamt, und wenn jemand eine Buchführung ohne die Erfordernisse des Finanzamtes macht, kann er das ganze gleich vergessen. Die Buchführung hat auch nicht unbedingt etwas mit der Steigerung vom Gewinn eines Unternehmers zu tun, denn er kann sich ja irgendwas beliebiges aussuchen( zum Beispiel ein Computerprogramm, welches das automatisch macht), um seinen Gewinn und seine Aktivitäten zu überwachen.

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Hallo
Das stimmt zwar in etwa was Du sagst, aber die eigentliche
Pflicht zur Buchführung kommt vom Finanzamt, und wenn jemand
eine Buchführung ohne die Erfordernisse des Finanzamtes macht,
kann er das ganze gleich vergessen. Die Buchführung hat auch
nicht unbedingt etwas mit der Steigerung vom Gewinn eines
Unternehmers zu tun, denn er kann sich ja irgendwas beliebiges
aussuchen( zum Beispiel ein Computerprogramm, welches das
automatisch macht), um seinen Gewinn und seine Aktivitäten zu
überwachen.

Hallo,

ich möchte hier noch einwerfen, das eine Buchführungspflicht nach den Steuergesetzen, d.h. nach § 141 AO erst besteht wenn im Vorjahr Umsätze von mehr als 260.000 € (ab 2004 350.000 €) oder ein Gewinn von mehr als 25.000 € (ab 2004 30.000 €) erzielt wurde und das Finanzamt dazu aufgefordert hat.
Freiberufler sind grundsätzlich nie Buchführungspflichtig.

Natürlich entbindet das niemanden von sauberen Aufzeichnungen, einer durchdachten vor- und Nachkalkulation, einer Kontrolle seiner Liquidität und seinen anderen steuerlichen Pflichten (UStVA).

Dies sind aber m.E. für einen Existenzgründer die geeigneteren Mittel seinen Erfolg zu messen, als eine aufgebohrte Buchführung.
Das wichtigste und einfachste ist für mich ein eigenes Konto, auf welches nur kontrolliert private Mittel füe bestimmte Investitionen oder Zwischenfinanzierungen fließen.

Grüße
Chris

Hallo Matthias!

Das stimmt zwar in etwa was :smiley:u sagst, aber die :eigentliche Pflicht zur :Buchführung kommt vom :Finanzamt, und wenn jemand
eine Buchführung ohne die :Erfordernisse des Finanzamtes :macht, kann er das ganze :gleich vergessen. Die :Buchführung hat auch
nicht unbedingt etwas mit der :Steigerung vom Gewinn eines
Unternehmers zu tun, denn er :kann sich ja irgendwas :beliebiges aussuchen( zum :Beispiel ein :Computerprogramm, welches das
automatisch macht), um seinen :Gewinn und seine Aktivitäten :zu überwachen.

Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber so etwas kann nur jemand von sich geben, der von kaufmännischen Belangen so gar keine Ahnung hat. Mit oder ohne Finanzamt: Kein Kaufmann verzichtet je auf seine Buchführung. Woher, wenn nicht aus der Buchführung, kommen Zahlen als Entscheidungsgrundlage? Du bist Werkzeugmacher. Soll sich der Betrieb eine eigene Erodiermaschine anschaffen oder die Arbeiten lieber vergeben? Ohne Zahlen wird das eine Bauchentscheidung. Wie will jemand ohne Buchführung Kosten kennen und Preise kalkulieren? Vom rechtzeitigen Bezahlen der Rechnungen bis zur Verfolgung von Zahlungseingängen trifft sich alles in der Buchführung.
Ohne Buchführung wirst Du nie erfahren, ob Du ein Auto kaufen oder leasen solltest oder ob vielleicht ein Taxi günstiger wird. Ohne Übertreibung: Die Buchführung gehört zum kaufmännischen Kern eines jeden Geschäfts. Für sich allein genommen ist die Buchführung nichts wert. Aber der ganze Rest aus Technik und Handel ist ohne die Buchführung absehbar auch nichts mehr wert.

„Ich kaufe die Kisten für 1 Euro, verkaufe für 3 Euro und von den 2 Prozent lebe ich.“ Dieser Mensch versteht Buchführung als Pflichtübung fürs Finanzamt. Alle anderen sehen das kaufmännische Erfordernis.

Das von Dir erwähnte Computerprogramm für die Buchführung muß zwar nicht sein, ist aber überaus praktisch. Nur mit automatischer Funktion ist es nicht weit her. Vergleiche es mit einer Textverarbeitung. Wer nicht lesen und schreiben kann, wird an Windows Word nicht viel Freude haben. Wer Buchführung nie gelernt und die Systematik nicht begriffen hat, wird mit der tollsten Software nur Müll fabrizieren.

Gruß
Wolfgang

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Zusatz
HI Matthias

Das von Dir erwähnte Computerprogramm für die Buchführung muß
zwar nicht sein, ist aber überaus praktisch. Nur mit
automatischer Funktion ist es nicht weit her. Vergleiche es
mit einer Textverarbeitung. Wer nicht lesen und schreiben
kann, wird an Windows Word nicht viel Freude haben. Wer
Buchführung nie gelernt und die Systematik nicht begriffen
hat, wird mit der tollsten Software nur Müll fabrizieren.

Es ist ja nicht nur das. Um mit einem solchen Programm umgehen zu können, muß man auch vestehen was man da tut. Da ist von Kontenrahmen die Rede, von Kreditoren, Debitoren, Skonto, Verbindlichkeiten, Forderungen, Sachkonten usw. Wenn man keine Ahnung hat, was das alles bedeutet, nützt das Programm herzlich wenig.

Nicht für jeden ist das Gleiche Programm sinnvoll. Man muß darauf achten, wie man am besten damit klar kommt und welche Funktionen es enthält, die man unbedingt braucht.
Aber um zu wissen was man braucht und um ein Programm einzurichten und alles notwendige anzulegen, damit man hinterher sinnvoll damit arbeiten kann, muß man wissen, was man da fabriziert.
Es gibt gute Programme, wo sehr viel erklärt wird, aber einen Buchführungskurs ersetzt das nicht.

Das Gleiche ist es mit dem Steuerberater. Es ist schön, wenn man sich einen leisten kann. Aber wenn man den Menschen einfach machen läßt und sich nicht weiter darum schert, gibt man damit das wichtigste Kontrollinstrument des Unternehmens aus der Hand.

Gruß
Novalee

.

Hab ich Haare gesträubt oder konnte ich helfen??
Hallo

Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber so etwas kann nur
jemand von sich geben, der von kaufmännischen Belangen so gar
keine Ahnung hat. Mit oder ohne Finanzamt: Kein Kaufmann
verzichtet je …

Ich möchte darauf hinweisen, das es eigentlich nicht um gut und böse geht. Warum hängst Du Dich an einem Satz von mir und ignorierst meinen Artikel als ganzes??
Ich habe selber beigefügt, das ich mich noch etwas mit der Materie beschäftigen muß.
Außerdem findet man in der Broschüre vom Finanzamt einen schnellen Einstieg ohne, man verzeihe mir, blödsinnige Wichtigtuer in blödsinnigen(und teuren) Kursen mit zahlreichen Paradoxen und unnötigen Komplexitäten.
Eine Internetrecherche könnte ich noch akzeptieren, ich selber kann mir allerdings eine Buchführung aussuchen, Freiberufler.

auf seine Buchführung. Woher, wenn nicht aus der
Buchführung, kommen Zahlen als Entscheidungsgrundlage? Du bist
Werkzeugmacher. Soll sich der Betrieb eine eigene
Erodiermaschine anschaffen oder die Arbeiten lieber vergeben?
Ohne Zahlen wird das eine Bauchentscheidung. Wie will jemand
ohne Buchführung Kosten kennen und Preise kalkulieren? Vom
rechtzeitigen Bezahlen der Rechnungen bis zur Verfolgung von
Zahlungseingängen trifft sich alles in der Buchführung.
Ohne Buchführung wirst Du nie erfahren, ob Du ein Auto kaufen
oder leasen solltest oder ob vielleicht ein Taxi günstiger
wird. Ohne Übertreibung: Die Buchführung gehört zum
kaufmännischen Kern eines jeden Geschäfts. Für sich allein
genommen ist die Buchführung nichts wert. Aber der ganze Rest
aus Technik und Handel ist ohne die Buchführung absehbar auch
nichts mehr wert.

Und was ist mit einer Vorrauskalkulation??

„Ich kaufe die Kisten für 1 Euro, verkaufe für 3 Euro und von
den 2 Prozent lebe ich.“ Dieser Mensch versteht Buchführung
als Pflichtübung fürs Finanzamt. Alle anderen sehen das
kaufmännische Erfordernis.

Diese mathematische Besonderheit kannst Du mir nicht unterschieben, find ich zwar etwas witzig, geht aber ebenso am Thema vorbei.

Ich grüße einen Propheten der Kaufleute.

MfG

Hallo Matthias!

Außerdem findet man in der :Broschüre vom Finanzamt einen
schnellen Einstieg ohne, man :verzeihe mir, blödsinnige
Wichtigtuer in :blödsinnigen(und teuren) :Kursen mit zahlreichen
Paradoxen und unnötigen :Komplexitäten.

Zum Missionieren fehlt mir die Lust. Die oben wiedergegebene Aussage zeigt, daß Du wirklich nicht weißt, wovon die Rede ist.
Wer nicht hören will…

Gruß
Wolfgang

zusatz: STEUERN?!

IHK, VHS, gibts immer mal seminare für einsteiger - sich über
das internet oder literatur mit dem thema auseinanderzusetzen
ist für die katz wenn keinerlei vorwissen besteht…

Hm okay… dann ist wohl son Kurs anscheinend das beste… Ich werds weitersagen (die Nachfrage war nicht für mich selbst)
Aber:
Ist es in Ordnung, dass wenn die Selbstständige Person (sagen wir seit einem halben Jahr selbstständig) es vernachlässigt hat, diese Buchführung zu machen (aufgrund von Nichtwissen, keinerlei Einfühung darin usw), dass das Finanzamt einfach von einer gewissen Summe Umsatz für den ersten, das doppelte für den zweiten usw Monat ausgeht und es jetzt zu 10.000 Euro (eine Zahl, die einfach so im Raum steht und nun verlangt wird) Steuern kommt, die diese Selbstständige Person zahlen muss??? Wie kommt man nun aus dieser Situation raus (denn soviel war niemals Umsatz…)?!
Danke schon mal für ne Antwort… =) Sarah

Hallo Sarah!

Ist es in Ordnung, dass wenn :die Selbstständige Person :frowning:sagen wir seit einem halben :Jahr selbstständig) es :vernachlässigt
hat, diese Buchführung zu :machen (aufgrund von :Nichtwissen, keinerlei :Einfühung darin usw), dass :das Finanzamt einfach von
einer gewissen Summe Umsatz :für den ersten, das doppelte :für den zweiten usw Monat :ausgeht und es jetzt zu :10.000 Euro (eine Zahl, die :einfach so im Raum steht und :nun verlangt wird) Steuern :kommt, die diese :Selbstständige Person zahlen
muss??? Wie kommt man nun aus :dieser Situation raus (denn
soviel war niemals :Umsatz…)?!

Wer sich selbständig macht, kann sich nicht auf Unwissenheit zurückziehen. Das ist einer der Gründe, die mich veranlassen, jedem Gründungswilligen fast schon gebetsmühlenartig einen VHS Kursus Buchführung nahezulegen. Dabei geht es um Begrifflichkeiten, Verständnis und die erforderliche Übung, sonst steht man wie der Ochs vorm Berg.

Wenn das FA keine Zahlen zu sehen bekommt, keine Vorsteuer-Voranmeldungen, kein gar nichts, wird geschätzt. Die geschätzten Beträge sind zu zahlen und werden nötigenfalls per Zwangsvollstreckung geholt. Darüberhinaus kann das FA wegen Vernachlässigung steuerlicher Pflichten die Ausübung des Gewerbes untersagen. Das alles ist überhaupt nicht mehr lustig.

Wenn es eine laufende Buchführung gibt, sind die Umsatzsteuervoranmeldungen binnen Minuten ausgefüllt oder werden auf Knopfdruck per Software unterschriftsreif erzeugt. Das möge sich auch Matthias Kattelmann anhören, der das alles für Unsinn hält und glaubt, sich die Art seiner Buchführung aussuchen zu können.

Um aus den Schätzungen und drohenden Vollstreckungen herauszukommen, gibt es nur einen Weg: Das FA muß schnellstens Zahlen sehen! Bei einer Neugründung und einem halben vertrödelten Jahr wird die Umsatzsteuer das Problem sein. Der VHS-Kursus ist wirklich wichtig, aber man kann das FA jetzt nicht hinhalten, die Kuh muß sofort vom Eis. Und das geht so:
Alle Belege für Einnahmen und Ausgaben nach Monaten sortieren. Dabei entstehen für jeden Monat zwei Haufen Belege, nämlich ein Haufen mit Einnahmen für Mai und ein Haufen mit Ausgaben für Mai und in gleicher Weise für alle anderen Monate seit Gründung. In jedem Beleg für eine Ausgabe ist gezahlte Umsatzsteuer = Vorsteuer enthalten, i. d. R. 16%. Auch in jeder Ausgangsrechnung ist 16% Umsatzsteuer enthalten. Jetzt werden die Vorsteuerbeträge der Ausgaben eines Monats addiert und die Summe ins Formular für die Voranmeldung per Hand eingetragen. Das Gleiche machst Du mit der Summe Deiner Einnahmen und dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag. Nach Eintragen von Name, Adresse, Steuernummer, Datum und Unterschrift ist die Vorsteueranmeldung für einen Monat fertig. Nächstes Blanko-Formular schnappen und die nächsten beiden Monatsstapel mit Belegen zur Brust nehmen. Für ein kleines Unternehmen mit einigen zig oder wenigen hundert Belegen pro Monat ist das Ganze die Sache eines Tages.

Gebraucht werden: Für jeden Monat ein Formular Vorsteueranmeldung. Die Formulare des FA sehen schlimmer aus als sie sind. Zum Ausfüllen gibts eine Anleitungsbroschüre. Wenn Du das Formular vor Dir liegen hast, kannst Du aber auch einfach hier im Forum fragen, in welche Zeile welcher Betrag gehört. Praktisch ist ein Tischrechner mit Streifen, wenn lange Kolonnen zu addieren sind.

Wenn das geschafft ist, bringst Du die ausgefüllten Formulare zum FA. Dann sind die Schätzungen aus der Welt. Nicht aber die Säumniszuschläge, die fürchterlich ins Geld gehen können. Das FA macht Dich von alleine nicht darauf aufmerksam, daß solche Zuschläge auf Antrag ermäßigt werden können. Also gehe hin zum Sachbearbeiter oder zur Sachbearbeiterin des FA, lerne die Leute kennen, mit denen Du viele Jahre zu tun haben wirst und die auch bei einzelnen Fragen helfen.

Wieder zu Hause angekommen, kommen alle Beleghaufen wieder in den großen Karton, das FA ist zufrieden, Buchhaltung kann warten … NEIN! Denn bis dahin hat noch überhaupt keine Buchhaltung stattgefunden. Die mußt Du ja überhaupt erst lernen. Jeder Haufen kommt in eine separate, beschriftete Klarsichthülle, z. B. „Einnahmen April“ und wird so wie er ist aufbewahrt, bis Du weißt, für was der ganze Zirkus mit der Buchhaltung überhaupt gut sein soll. Genau das vermittelt ein VHS-Kursus.

Was hier noch reine Zettelsortiererei ist, kommt später nie wieder vor, weil die Belege gleich ins richtige Fach wandern und z. B. einmal wöchentlich kontiert und gebucht werden. Was Kontieren und Buchen ist, erfährst Du im VHS-Kursus.

Falls Du das alles für lästiges, trockenes Zeug halten solltest: Am Ende geht es immer um das Vermögen des Kaufmanns/der Kauffrau. Das kann ausgesprochen spannend sein.

Gruß
Wolfgang

1 „Gefällt mir“

Hi sarah,

m.E. gibt es hier nur eine vernünftige Möglichkeit.
Sofort zum Steuerberater, das wird zwar ein paar Euro kosten aber wenn das FA so vorgeht ist ein Laie hoffnungslos überfordert.

Grüße
Chris

Hallo Wolfgang,

würde mich schon einmal interessieren was du an meinem Beitrag so haarsträubend findest.

Grüße
Chris

HI Sahra

Natürlich ist ein Buchführungskurs sinnvoll, aber VOR der Selbständigkeit. Ein Kleinunternehmer, der seine Bücher immer auf dem laufenden hat, braucht in der Woche nich sehr lange, um alles auf den aktuellen Stand zu bringen, aber bei einem halben jahr, ist auch der routinierteste noch lange beschäftigt (vorausgesetzt alle Belege sind vorhanden).

Eine dringende Empfehlung von mir ist, das mit dem Crash Kursen zu vergessen. Er soll sich einen intensiven Kurs suchen, wo er möglichst viel mitbekommt und (mindestens!) für dieses Jahr einen Steuerberater angagieren. Wenn er seine Sachen nämlich nicht für die Einkommenssteuererklärung rechtzeitig auf die Reihe bekommt, wird geschätzt und das fällt in der Regel übel für den Betroffenen aus.

Also gleich einen Fachmann suchen und dem das ganze übergeben, damit dein Bekannter da noch die Kurve bekommt. Wird wohl etwas mehr ins Geld gehen, aber das hätte er sich mit einer besseren Vorbereitung auch ersparen können.

Jetzt ist hauptsächlich erstmal Schadensbegrenzung angesagt.

LG
Novalee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wie bekommt man als (gerade erst) selbstständig gemachter
einen durchblick in der buchführung?! gibt es da zum beispiel
im internet links?!

Meine grundlegenden Erfahrungern habe ich hier gesammelt (und weil oft nachgefragt) veröffentlicht: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#buchh

Buchhaltung lernt man nicht in einem Tag. bei einem kleinen Gewerbe reichen recht einfache Listen. Ansonsten sollte man sich einen (z. B. selbständigen) Buchhalter suchen.
Jochen