es gibt die eine Möglichkeit diese als GWG zu erfassen bis 410 € netto, da die Regelung wieder in Kraft getreten ist. Alternativ können Sie einen Sammelposten bilden von 150- 1.000 € und über 5 Jahre abschreiben, (WJ+4), was aber, denke ich hier, nicht in Frage kommt.
also auf 4855 mit sofortiger Abschreibung im Wirtschaftsjahr.
Hallo Kathrin,
über 150 € alles in GWG-Sammelposten buchen ( ich glaube im kleinen Kontenrahmen 485)dann am Jahresende abschreiben über Abschreibung Sammelposten (4862???), bitte die Kontennummern überprüfen, bin nur fit im SKR 04. Abschreibung über 5 Jahre mit je 20%.
Mit freundlichen Grüßen
S. Horenburg