Hallo erstmal,
wenn ich im Ausland (EU)eine rechtlich selbstständige Firma gründe, kann ich die Buchführung dieser Firma aus Deutschland betreiben und was ist dabei zu beachten ???
Wo finde ich die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ???
Vielen Dank im voraus
Enrico
Hallo erstmal,
wenn ich im Ausland (EU)eine rechtlich selbstständige Firma
gründe, kann ich die Buchführung dieser Firma aus Deutschland
betreiben und was ist dabei zu beachten ???
Ja die BuFü kann auch in D angefertigt werden. Es ist jedoch nach dem Recht das Ansääsigkeitsstaates zu erfassen. Und da könnte es dann u.U. Schwierigkeiten mit dem Wissen der deutschen Belegerfasser geben.
Wo finde ich die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ???
In den jeweiligen landeseigenen Rechnungslegungsvorschriften (u.a. IAS,GB-GAAP)
BARUL76
Hallo Enrico,
wenn ich im Ausland (EU)eine rechtlich selbstständige Firma
gründe, kann ich die Buchführung dieser Firma aus Deutschland
betreiben und was ist dabei zu beachten ???
für in Deutschland steuerpflichtige Personen und Gesellschaften ist die Führung der Bücher in Deutschland vorgeschrieben (§ 146 Abs 2 AO), falls nicht nationales Recht in einem anderen Staat positiv die Führung der Bücher in diesem Staat vorschreibt. Also Ort der Führung der Bücher nicht frei wählbar.
Falls in dem Land, in dem die Firma gegründet wird, analoge Vorschriften bestehen (um welches Land handelt es sich, vielleicht können wir dann suchen helfen?), sind diese anzuwenden. In der Regel sind die steuerlichen Vorschriften enger als die allgemeinen Rechnungslegungsnormen.
Ferner kann in „grenzüberschreitenden“ Fällen, in denen nicht eindeutig klar ist, wo die Gesellschaft steuerpflichtig ist, der Ort, an dem die Bücher geführt werden, als wichtiges Indiz für den Ort der tatsächlichen Führung des Unternehmens gewertet werden. Je nach Situation, konkreter Aktivität der Firma, Land ihres (formalen) Sitzes, bestehenden DBA kann die Führung von Büchern in Deutschland unter Umständen zu einer Steuerpflicht in Deutschland führen.
Wenn Du uns Land, Tätigkeit, Betriebsstätten, Einsatzort von Arbeitnehmern, Wohnsitz/Aufenthalt der Geschäftsführung konkreter benennst, können wir wahrscheinlich mehr zu diesem Risiko sagen.
Schöne Grüße
MM