Buchführung bei einem Kleinunternehmen im Handel

Guten Tag, ich bin leider ziemlich neu auf dem Gebiet der Geschäftsleitung und mir ist die Sache mit der Buchführung noch nicht ganz geläufig. Zunächst einmal möchte ich erklären worum es denn genau geht: Ich habe mir ein Gewerbe angemeldet im größten Sinne für den Verkauf von Nahrungsergänzungmitteln mit dem Hintergedanken die über einen Onlineshop zu machen. Aus dem Onlineshop ist bis heute aber noch nixhts geworden und steht momentan auch nicht in Aussicht. Derzeit verkaufe ich die Produkte direkt an Freunde, Bekannte oder von Kunden Geworbene. Meine Firma fällt unter den Bereich des Kleinunternehmens, da ich nur ca. 3000€ Umsatz im ersten Jahr erwarte und im Folgejahr auch nur unbedeutend mehr. Meine Fragen sind nun: Wie genau muss ich buchführen? Bis her habe ich noch keine Rechnungen geschrieben, muss ich unbedingt mit Rechnungen arbeiten, oder kann man das auch irgendwie anders regeln? (Mein Gedanke dabei ist, dass jemand der auf der Straße Sachen verkauft doch auch keine Quittungen aushändigt.) Gelte ich bereits als Kaufmann mit solch einem kleinem Geschäft (ohne Verkaufsräume)? Ich kann leider keine Informationen im Internet finden mit denen ich etwas anfangen kann. Desshalb frag ich hier nach und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann und auch wird. Vielen Dank schon im Vorraus. Grüße Mark

Hey!

Entschuldige. Aber „Wie genau muss ich buchführen?“ ist eine Frage, die diesen Rahmen leider sprengt. Das kann Dir keiner in zwei Sätzen sagen.

Aber mit Deinem Projekt bist Du ja z.Z. Kleinunternehmer. Du wirst mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung auskommen und umnsatzsteuerfrei agieren dürfen (wenn Du das beides willst). Das macht es so einfach, dass man es sich selbst beibringen kann. Und dann mit seinem Geschäft in der Buchführung wächst.

Aber - leider -: nicht sooo einfach, dass Du es hier lernen könntest, fürchte ich. Wenn Du ein Autodidakt bist, würde ich an Deiner Stelle zwei oder drei Bücher studieren und anhand dessen meine ersten Erfahrungen in der Praxis machen…

Sorry…
Marco.

Hallo Mark, generell gilt der Leitsatz „Keine Buchführung ohne Beleg“. Es müssen auf alle Fälle Aufzeichnungen getätigt werden. Bei einem so „kleinen“ Betrieb reicht in der Regel ein „gebundendes Buch“ (vergleichbar wie beim Fahrtenbuch), das im Nachhinein nicht verändert werden kann. Es empfiehlt sich eine Art Inventur (auch aus Gründen der Glaubwürdigkeit). Wenn Sie Ware einkaufen, muß das in Summe ja das ergeben, was nach Verkauf als Saldo übrigbleibt (d.h. Einkauf ./. Verkauf = Bestand). Das kann das Finanzamt Ihnen auch leicht vorrechnen. Beim Einkauf gibt es also den Beleg des Lieferanten und beim Verkauf kommt obengenannte Aufzeichnung als Beleg zum Tragen. Einfache Form reicht aus, aber die sollte es nun doch auch sein. Ich hoffe, ich konnte behilflich sein. Gruß und viel Erfolg.

Hallo MArk, sorry da kann ich leider nicht weiter helfen.

Hallo Mark,

sorry, dass ich erst jetzt antworte (Stress zum Quartalsende).

Ich gehe davon aus, dass Du bereits von anderen Teilnehmern bei Wer-weiß-was richtig und umfassend informiert wurdest.

Falls nicht, so melde Dich kurz über [email protected]

Ich fasse für Dich dann das Thema entsprechend zusammen.

Herzliche Grüße

Michael