Buchführung bei einem Kleinunternehmen im Handel

Hallo zusammen,

ich bin leider ziemlich neu auf dem Gebiet der Geschäftsleitung und mir ist die Sache mit der Buchführung noch nicht ganz geläufig.

Zunächst einmal möchte ich erklären worum es denn genau geht:

Ich habe mir ein Gewerbe angemeldet im größten Sinne für den Verkauf von Nahrungsergänzungmitteln mit dem Hintergedanken die über einen Onlineshop zu machen. Aus dem Onlineshop ist bis heute aber noch nixhts geworden und steht momentan auch nicht in Aussicht. Derzeit verkaufe ich die Produkte direkt an Freunde, Bekannte oder von Kunden Geworbene. Meine Firma fällt unter den Bereich des Kleinunternehmens, da ich nur ca. 3000€ Umsatz im ersten Jahr erwarte und im Folgejahr auch nur unbedeutend mehr.

Meine Fragen sind nun:

Wie genau muss ich buchführen?
Bis her habe ich noch keine Rechnungen geschrieben, muss ich unbedingt mit Rechnungen arbeiten, oder kann man das auch irgendwie anders regeln? (Mein Gedanke dabei ist, dass jemand der auf der Straße Sachen verkauft doch auch keine Quittungen aushändigt.)
Gelte ich bereits als Kaufmann mit solch einem kleinem Geschäft (ohne Verkaufsräume)?

Ich kann leider keine Informationen im Internet finden mit denen ich etwas anfangen kann. Desshalb frag ich hier nach und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann und auch wird.

Vielen Dank schon im Vorraus.
Grüße Mark

Hallo,
da Du schon Infos aus dem Netz hast, mit denen Du aber nichts anfangen kannst, versuche ich es mal mit kurzen Antworten auf Deine konkreten Fragen. Wenn die zu kurz sind oder daraus neue Fragen entstehen: einfach nochmal nachhaken. Soweit die Vorrede.

Auf Grund der Tätigkeit giltst Du grundsätzlich als Kaufmann, fällst jedoch unter die Ausnahmeregelung des §1,Abs.2 HGB: Dein Betrieb erfordert keinen in „kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“.
Also: kein Kaufmann nach HGB
Folge: Keine Buchführungspflicht
Stattdessen: Belegsammlung über alle Geschäftsvorfälle (Wareneinkauf, Umsätze, etc.)

Zur Frage der Rechnungen:
Die Aufzeichnung der Umsätze kann z.B. durch das Führen eines (physischen) Kassenbuches geschehen, in welchem die Einnahmen aufgezeichnet werden.

Soweit ich Deinen Text verstanden habe, waren das Deine Fragen (Buchführungspflicht, Ausstellen von Rechnungen, Kaufmann). Würde mich über ein Feedback freuen und hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Hallo Mark,

auf der folgenden Seite findest Du Infos zum Thema „Rechnung schreiben“:
www recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-existenzgruender/wer-muss-rechnungen-schreiben-mindestangaben-auf-rechnungen html
(hinter dem www und vor dem html mußt Du noch den Punkt setzen, ich weiß nicht inwieweit Links hier wiedergegeben werden)
Ob Du Gewerbetreibender bist, hängt nicht umbedingt mit Geschäftsräumen zusammen. Verkaufst Du z.B. im Internet E-Books, bist Du ja auch ein Gewerbetreibender ohne entsprechende Räume. Es hängt also davon ab, ob Du gewerblich handelst, was Du ja tust. Aber Du hast ja schon ein Gewerbe angemeldet, von daher gibst Du die Einnahmen entsprechend auf Deiner Steuererklärung an und gut ist. Buchführungstechnisch kannst du die Aufstellung Deiner Einnahmen und Ausgaben ganz simpel in einer Exceltabelle aufführen. Das wäre so die einfachste Form der EÜR. Ansonsten kannst Du auch mal nach entsprechenden Programmen googlen, ist sicher nicht verkehrt auf Dauer, wenn Du das Ganze größer aufziehen willst.
Ich hoffe, es hilft Dir weiter!

LG
Silke

Super…
Vielen Dank…
Kurz, bündig aber genau was ich gesucht habe.
Meine Fragen komplett damit beantwortet.
Vielen Dank nochmal…
lg

Hallo Mark,

sie müssen eine ihre Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen und eine „Einnahmen-Übeschuss-Rechnung“ abgeben.

Umsatzsteuerlich haben sie bis zu einem Umsatz von 17.500 EUR ein Wahlrecht ob Sie ihre Waren mit oder ohne Umsatszteuer verkaufen wollen.

Zur korrekten Abwicklung empfehle ich Ihnen sich an an einen Steuerberater oder Buchführungsbüro in Ihrer Nähe zu wenden.

Ok, da ist jetzt doch nochmal eine Frage aufgetreten.
In dem Kassenbuch schreib ich nur rein was ich wann zu
welchem Preis verkauft habe?? Oder muss da mehr drin
stehen (oder sogar weniger?), wie z.B. meine Ausgaben
auch?
Also mein Gedanke ist:

Datum - Rechnungsnr. (vom Wareneingang) - -Einkaufspreis
Datum - Verkaufte® Artikel - +Verkaufspreis
usw.

Ist das so ausreichend, zu wenig oder zu viel?

Hi,
ich will es mal so sagen -> das kommt darauf an…
nämlich, ob Du mit den im Kassenbuch aufgezeichneten Daten ALLE Geschäftsvorfälle aufzeichnen oder NUR die EINNAHMEN dokumentieren möchtest.
Es gibt in diesem Sinne kein zu wenig oder zu viel (da keine Buchführungspflicht besteht).

Immer vor Augen halten:
Es geht darum, im Falle einer Prüfung Aufzeichnungen vorlegen zu können, die alle Geschäftsvorfälle glaubhaft machen. Das sind in der Regel Rechnungen über Wareneinkauf, Aufzeichnungen über erzielte Umsätze, Bürobedarf, Porto, KM-Gelderstattungen, usw.,usf.

Die kannst Du jetzt ALLE in diesem Kassenbuch aufzeichnen (entsprechende Belege sollten für den Fall einer Prüfung existieren und entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt werden) oder in getrennten Aufzeichnungen: z.B. Umsätze im Kassenbuch; Ausgaben wie Wareneingang und Telefon und Porto in einer anderen Aufstellung/einem anderen Verzeichnis.

Es gibt Vorteile der GESAMTAUFZEICHNUNG im Kassenbuch und Vorteile der getrennten Aufzeichnung (Umsätze im Kassenbuch, Ausgaben in einer anderen Aufstellung).

Das ist eine Frage des „womit komme ich am besten klar“ und was kommt meinen Eigenschaften entgegen UND: was macht weniger Arbeit.

Quintessenz meiner Ausführungen:
Die Aufzeichnungen im Sinne des eigenen Gedankens (Datum - Rechnungsnr. (vom Wareneingang) - -Einkaufspreis;
Datum - Verkaufte® Artikel - +Verkaufspreis)
sollten auch vor dem Finanzamt bestehen und sind vollkommen in Ordnung.

Solange die Umsätze unter den 17.500 / anno bleiben, kann der Gewinn in einer frei gewählten Form (z.B. Excel-Tabelle; und nicht Anlage EÜR) ermittelt werden. Diese kann sehr einfach aufgebaut sein und sollte auf Daten beruhen, die belegt, bzw. glaubhaft gemacht werden können. Insofern würde ich auf leichte Zusammenfassung und Übertragbarkeit der Daten in eine Gewinnermittlung achten und eine dementsprechende Form der Aufzeichnung wählen.

Tschuldigung wenn ich ein wenig ausschweifend war und hoffentlich habe ich nicht mehr Verwirrung als Klarheit gestiftet. Für weitere Rückfragen immer wieder gerne und
VG

Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass jmd der ein Gewerbebetrieb unterhält buchführungspflichtig ist. Nun gibt es Grenzen und Ausnahmen. Als „Kaufmann“ der Waren An- und Verkauft bist Du Gewerbetreibender per Definition. Da Du aber gewisse Umsätze und Grenzen nicht überschreitest, gilst Du als sogenannter Kleingewerbetreibender und braucht keine Buchführung zu machen. Du musst aber eine sog. EüR (Einnahmeüberschußrechnung) machen, da das Finanzamt ja gerne wissen möchte, was Du zu versteuern hast. Also Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben. Rechnungen sind m.E. erst ab einer gewissen Betragssumme vorgeschrieben (ein Bäcker mit Laden und Buchführungspflicht schreibt auch keine Rechnung für die Brötchen). Rechnungen wären für Deine Kunden interessant, wenn die den Einkauf geltend machen wollen. Ansonsten, wenn es im kleinen Rahmen bleibt, reicht eine Aufzeichnung der Ein- und Verkäufe quasi ein einfaches Kassenbuch.

lg
Eckhard

Hallo McSnoop,

soweit ich informiert bin beginnt die Buchführungspflicht ab einem Jahresumsatz von 500000,00 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder wenn der Jahresgewinn 50.000 EURo übersteigt.
Info: http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/controlli…

Zur Info Umsatzsteuer hilft folgender Link: http://www.steuertipps-business.de/?menuID=287&navID…

Am besten mal einen Steuerberater fragen.

Ich hoffe, ich habe etwas helfen können.
Mit freundlichen Grüßen