Buchführung beispiel HILFE! BITTE

Hallo an alle experten die sich in Buchhaltung auskennen. Ich brauche hilfe mit einen Beispiel.

Es geht hier glaube ich um Buchungen bei der Einzelbewertung von Forderungen und kann mir jemand diese Aufgabe erklären bitte?

  1. Ihr Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 soll im Juni 2005 durch einen Steuerberater überprüft werden. Sie schätzen die Kosten für diese Prüfung auf 1.200,-- + 240,-- USt = 1.440 €

Hier muss ich die buchungssätze für 31.12.2004 Aufstellen und es auf Haupbuchkonten verbuchen.

Ich weiss jetzt garnicht wir ich die buchungsätze für das Jahr 2004 erstellen soll denn es gibt ja keine angaben nur die Kosten für die Prüfung für 2005. Das macht mir es schwer diese aufgabe zu lösen.

Danke

Hallo gryd,

um Forderungen geht es in diesem Fall keinesfalls. Wenn die Rechnung des WPs für den Jahresabschluss geschätzt wird musst Du im Jahresabschluss 2004 eine Rückstellung für die Verbindlichkeit, die in 2005 entsteht, sich aber auf 2004 bezieht, bilden. Da der Betrag noch nicht feststeht, sondern geschätzt wird, handelt es sich nicht um eine sonstige Verbindlichkeit, sondern um eine Rückstellung.

Gebucht wird im Jahresabschluss 2004 wie folgt:

Rechts- und Beratungskosten an Jahreabschlussrückstellung 1.440 €

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Gruß, Sprossi79

Sorry, dachte ich hätte mich vor 2 Jahren schon als Experte gelöscht.

Hallo,

sorry für die späte Rückantwort, aber aktuell habe ich sehr viel beruflich zu tun.
Leider liegt mein derzeitiges Aufgabenspektrum außerhalb der Buchführung, sodass ich mich nur auf mein Wissen auf der Schule stützen kann.
Aber ich denke, obwohl die Kosten für 2005 anfallen, kann man diese in 2004 als Rückstellung für die Steuerprüfung 2004 buchen. Denn es betrifft ja eine Gegebenheit aus dem alten Jahr; zumal man es 2004 bereits wusste, dass diese Prüfung anfällt.
Somit muss buchhalterisch die 1.440 EUR in 2004 anstelle 2005 gebucht werden.

Ich hoffe ich konnte trotzdem etwas weiterhelfen bzw. einen Denkanstoss geben.
Viele Grüße
Stev

Es geht hier um die Kosten für den Prüfer.
Es muss im alten Wirtschaftsjahr eine aktive Rechnungsabgrenzung gemacht werden, weil die Rechnung erst 2005 kommt, die Kosten aber dem Jahr 2004 zuzuordnen sind.
Der Buchungssatz lautet also Kosten an ARAP

LG