Ein Unternehmen lässt seine Buchführung durch ein externes Unternehmen, keinen Steuerberater, erledigen.
Regelmäßig werden für das Unternehmen auch Steuervoranmeldungen und Steuererklärungen erstellt.
Fraglich ist, ob damit durch das externe Unternehmen gegen das Steuerberatungsgesetz oder ein anderes Gesetz verstoßen wird.