Buchführung für Selbständige

Hallo,

ich beginne gerade meine Selbständigkeit und bin in Buchführungsfragen noch Anfänger. Ich stolpere immer wieder über eine Frage:

Viele Ausgaben, die für meine selbständige Tätigkeit relevant sind (z.B. anteilige Handykosten, Internet, Softwarekäufe) tätige ich gelegentlich aus unterschiedlichen Gründen über ein privates Konto oder mittels einer private Kreditkarte, z.B. auf Reisen. Darüber hinaus habe ich z.B. gar keine geschäftliche Kredit- oder EC-karte.

Wie rechne ich derartig privat abgewickelte Ausgaben richtig auf das korrigierte Betriebsergebnis an? Ich hebe natürlich einen Beleg auf, aber muss ich wirklich in der Fibu die Ausgabe nun als Umbuchung vom Geschäfts- auf das Privatkonto extra verbuchen? Geht das nicht ohne dieses Zwischenschritt?

Und: kennt jemand ein gutes Kompendium zu Fragen wie diesen für Selbständige online?

Danke im Voraus!

Hallo!
Arbeitest du mit einem Buchführungsprogramm wie Lexware? Es ist nicht erforderlich die Konten von Privat zu Betrieb abzugrenzen.
Im Buchführungsprogramm werden solche Buchungen nachträglich wie folgt gemacht:

Handy 30,-€ Gesamtkosten laut Beleg
Betrag in Buchungsmaske (anteilig z.B.) 15,-€
Sollkonto 4920 (Telefon)
Habenkonto 1900 (Privateinlagen)

Oder so: Einnahme - Ausgabe in den Stapel

Beleg über 30,-€

Verwendung: Telefon
Gesplittet: 15,-€ =4920 (Telefon), 15,-€ =1900 (Privatentnahme)

Hallo, ich gehe davon aus, dass Du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst, um den Gewinn / Verlust zu errechnen.
Dann reicht es aus, wenn Du die aus der privaten Tasche verauslagten Kosten über das Konto 1371 (im SKR 03 - Verrechnungskonto für 4/3Rg) einbuchst. Alternativ geht auch das Konto Privateinlagen 1890.

Ein Handbuch-Online kann ich nicht empfehlen, da ich keines kenne.
Viel Spaß.

Hallo Bijan Kafi,

das Prinzip, nach dem Sie die Betriebskosten über das Privatkonto abrechnen ist schon richtig und es gibt auch leider keine andere Alternative. Man muss als Privatperson quasi den Betrag an das eigene Geschäft leihen oder als Einlage geben. Sollte später mal eine Entnahme nötig sein wird die entsprechend wieder über dieses Konto abgerechnet.

Deshalb ist es unter Umständen ratsam, nicht nur eine private EC- bzw. Kreditkarte zu haben. Es muss ja nicht gleich eine kostenintensive teure Goldcard sein, da gibt es mittlerweile schon kostenfreie Karten, die allerdings meistens auf Guthabenbasis arbeiten. Aber buchhalterisch gesehen ist es viel einfacher alles zu trennen. Außerdem mögen die Prüfer des Finanzamtes das auch viel lieber!!!

Viel Spaß und Erfolg wünsche ich,

freundliche Grüße
A. v. Poblotzki

Hallo Bijan Kafi,

ganz konkrett kann ich Dir da nicht helfen. Ich würde mir aber auf jeden Fall ein rein geschäftliches Konto einrichten ebenso wie Kreditkarte etc., dann spart Du dir die ständigen Umbuchungen. Ausserdem ist es einfacher in der Buchführung Privatausgaben zu buchen.

LG, Moni

hallo,

natürlich können sie solche Kosten geltend machen. Auch wenn sie über das private Konto gezahlt wurden.

Falls sie überhaupt eine Buchhaltung erstellen (also mit echten Buchungssätzen u.a.) wird ihnen nicht anderes übrig bleiben als immer zu buchen "Aufwand (je nachdem welcher) an Privateinlage. Das ist ein durchaus gängiges Verfahren.

Falls Sie ihre Kosten und Erträge nur „zusammenschreiben“ und daraus eine Gewinnermittlung machen können Sie die aufwendungen die vom privaten Konto gezahlt wurden ja als Ausgabe mit berücksichtigen.

Ich empfehle ihnen jedoch ein geschäftliches Konto anzulegen. Ist üblich und vor allem übersichtlicher.

Hallo,

ich meine, Du kannst die kosten direkt als Bareinlage „bar verauslagte Betriebskosten“ erfassen.

Die Kosten sind ja zumindest anteilig betrieblich veranlasst. Du kannst also anstelle gegen Bank gegen Privat (-einlage) buchen.

Hallo bijan kafi,

  1. ohne Geschäftskonto (auf Guthabenbasis auch bei Kleinstunternehmen meistens kein Problem bei der Haubank) begeben Sie sich als Gewerbetreibender auf dünnes Eis (automatische Umwandlung in ein Geschäftskonto bei vorwiegend gewerblichem Einkommen schon durch die Hausbank). Also 2tes Geschäftskonto einrichten.

1.AAAAA: Privatkonto: ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen: ggfls. sofort als sog. P-Konto einrichten, damit Ihnen aus Ihren Anfängen nicht auch sofort privat ein (seit 2012) schneller nachteil entsteht.
Nur bei ihrem nochPRIVATkonto haben sie den gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung. Neue P-konten sind schwer zu ergattern. INFO: sollten keine probleme zu erwarten sein, ist ein P-Konto ein ganz normales Girokonto, erst wenn Pfändungen für dieses konto durch dritte vorgenommen werden, ändert sich die handhabung. Bei bestehenden Dispokrediten müsste ggfls. eine gesonderte Vereinbarung zusätzlich zur Umwandlung getroffen werden.

  1. würde ich die vielen kleinen ausgaben immer per Geschäft-Ec-Karte machen, dann tauchen die belastungen auf dem kontoauszug auf.

  2. wenn dass nicht geht, machen sie kassenbuchungen über den einzelbeleg mit einer doppelbuchung pro beleg:

Beispiel: Tanken für 20 Euro aus dem privaten portemonnaie:

Beleg 098a: 1000(Kasse) an 1800 (+ Pr.ent.) 20,00 euro (= eingang Kasse von privat = - PE)
gleicher Beleg mit 2. Buchungsvermerk 098b:
4530 (lfd. KfZ-Kosten) an 1000 (Kasse) (= - Pe.ent. = 0 = - Kasse = Betr.-Kost.-Buchg. = Vorsteuer, Kassenstand und PE real) ok

Bei ganz vielen Kleinstbelegen würde ich eine Zusammenfassung der Einzelbelege machen
und per „Eigenbeleg“ (eine ganz normale Quittung ausfüllen mit dem aufgelaufenen Gesamtbetrag netto, plus MwSt = Gesamt pro Monat) dokumentieren (dringend Einzelbelege an die jeweilige Quittung anheften) und den Quittungsbeleg per Ultimo buchen wie oben.
Im eigenen Interesse würde ich aber ggfls. eine interne Kostentrennung wie z.b. Benzinkosten (4530), Büromaterial (4930) etc. vornehmen.

Auf jeden Fall müssen Belege gemäß Umsatzsteuer getrennt werden: 0%, 7%, 19%.

Ebenfalls bitte Einzelbelege für GWG-Pool und Anlage IMMER einzeln buchen (MIT RECHNUNG/QUITUUNG für Gegenstand. wenn auch hier von privat: Doppelbuchung pro beleg wie oben. (2.Kopie für Afa nicht vergessen!)

SOLLTE sich daraus ein Minus in den Privatentnahmen ergeben, haben sie mehr privat eingezahlt, als dem Ergebnis des betriebes entnommen werden konnte =
VERLUST. Also vorsicht mit privateren belegen, dass dürfen nur die grossen >:wink:

Für die Abschlussfrage bitte Info an mich, würde ich auch gerne wissen. :wink:

Viel Erfolg lg karin

Hallo,

ich beginne gerade meine Selbständigkeit und bin in
Buchführungsfragen noch Anfänger. Ich stolpere immer wieder
über eine Frage:

Viele Ausgaben, die für meine selbständige Tätigkeit relevant
sind (z.B. anteilige Handykosten, Internet, Softwarekäufe)
tätige ich gelegentlich aus unterschiedlichen Gründen über ein
privates Konto oder mittels einer private Kreditkarte, z.B.
auf Reisen. Darüber hinaus habe ich z.B. gar keine
geschäftliche Kredit- oder EC-karte.

Wie rechne ich derartig privat abgewickelte Ausgaben richtig
auf das korrigierte Betriebsergebnis an? Ich hebe natürlich
einen Beleg auf, aber muss ich wirklich in der Fibu die
Ausgabe nun als Umbuchung vom Geschäfts- auf das Privatkonto
extra verbuchen? Geht das nicht ohne dieses Zwischenschritt?

Und: kennt jemand ein gutes Kompendium zu Fragen wie diesen
für Selbständige online?

Danke im Voraus!

Hallo,

ich beginne gerade meine Selbständigkeit und bin in
Buchführungsfragen noch Anfänger. Ich stolpere immer wieder
über eine Frage:

Viele Ausgaben, die für meine selbständige Tätigkeit relevant
sind (z.B. anteilige Handykosten, Internet, Softwarekäufe)
tätige ich gelegentlich aus unterschiedlichen Gründen über ein
privates Konto oder mittels einer private Kreditkarte, z.B.
auf Reisen. Darüber hinaus habe ich z.B. gar keine
geschäftliche Kredit- oder EC-karte.

Wie rechne ich derartig privat abgewickelte Ausgaben richtig
auf das korrigierte Betriebsergebnis an? Ich hebe natürlich
einen Beleg auf, aber muss ich wirklich in der Fibu die
Ausgabe nun als Umbuchung vom Geschäfts- auf das Privatkonto
extra verbuchen? Geht das nicht ohne dieses Zwischenschritt?

Hallo,

der Zwischenschritt ist in der Regel nicht nötig. Die Buchung Privat an das betreffende Konto reicht meist aus. Ein Beispiel: Die Büromaterialien werden im örtlichen Bürohandel gekauft und aus eigener Tasche gezahlt. Jetzt kann der Beleg kontiert werden mit Privateinlagen an Büromaterialien.

Und: kennt jemand ein gutes Kompendium zu Fragen wie diesen
für Selbständige online?

Für weitere Buchführungsfragen lohnt ein Blick auf http://www.betriebsausgabe.de, dort gibt es viele hilfreiche Infos und Tipps zum Buchen und Co.

Hallo Karin,

herzlichen Dank, das wer sehr hilfreich!

Beste Grüße,
Bijan