Hallo bijan kafi,
- ohne Geschäftskonto (auf Guthabenbasis auch bei Kleinstunternehmen meistens kein Problem bei der Haubank) begeben Sie sich als Gewerbetreibender auf dünnes Eis (automatische Umwandlung in ein Geschäftskonto bei vorwiegend gewerblichem Einkommen schon durch die Hausbank). Also 2tes Geschäftskonto einrichten.
1.AAAAA: Privatkonto: ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen: ggfls. sofort als sog. P-Konto einrichten, damit Ihnen aus Ihren Anfängen nicht auch sofort privat ein (seit 2012) schneller nachteil entsteht.
Nur bei ihrem nochPRIVATkonto haben sie den gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung. Neue P-konten sind schwer zu ergattern. INFO: sollten keine probleme zu erwarten sein, ist ein P-Konto ein ganz normales Girokonto, erst wenn Pfändungen für dieses konto durch dritte vorgenommen werden, ändert sich die handhabung. Bei bestehenden Dispokrediten müsste ggfls. eine gesonderte Vereinbarung zusätzlich zur Umwandlung getroffen werden.
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würde ich die vielen kleinen ausgaben immer per Geschäft-Ec-Karte machen, dann tauchen die belastungen auf dem kontoauszug auf.
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wenn dass nicht geht, machen sie kassenbuchungen über den einzelbeleg mit einer doppelbuchung pro beleg:
Beispiel: Tanken für 20 Euro aus dem privaten portemonnaie:
Beleg 098a: 1000(Kasse) an 1800 (+ Pr.ent.) 20,00 euro (= eingang Kasse von privat = - PE)
gleicher Beleg mit 2. Buchungsvermerk 098b:
4530 (lfd. KfZ-Kosten) an 1000 (Kasse) (= - Pe.ent. = 0 = - Kasse = Betr.-Kost.-Buchg. = Vorsteuer, Kassenstand und PE real) ok
Bei ganz vielen Kleinstbelegen würde ich eine Zusammenfassung der Einzelbelege machen
und per „Eigenbeleg“ (eine ganz normale Quittung ausfüllen mit dem aufgelaufenen Gesamtbetrag netto, plus MwSt = Gesamt pro Monat) dokumentieren (dringend Einzelbelege an die jeweilige Quittung anheften) und den Quittungsbeleg per Ultimo buchen wie oben.
Im eigenen Interesse würde ich aber ggfls. eine interne Kostentrennung wie z.b. Benzinkosten (4530), Büromaterial (4930) etc. vornehmen.
Auf jeden Fall müssen Belege gemäß Umsatzsteuer getrennt werden: 0%, 7%, 19%.
Ebenfalls bitte Einzelbelege für GWG-Pool und Anlage IMMER einzeln buchen (MIT RECHNUNG/QUITUUNG für Gegenstand. wenn auch hier von privat: Doppelbuchung pro beleg wie oben. (2.Kopie für Afa nicht vergessen!)
SOLLTE sich daraus ein Minus in den Privatentnahmen ergeben, haben sie mehr privat eingezahlt, als dem Ergebnis des betriebes entnommen werden konnte =
VERLUST. Also vorsicht mit privateren belegen, dass dürfen nur die grossen >:wink:
Für die Abschlussfrage bitte Info an mich, würde ich auch gerne wissen. 
Viel Erfolg lg karin
Hallo,
ich beginne gerade meine Selbständigkeit und bin in
Buchführungsfragen noch Anfänger. Ich stolpere immer wieder
über eine Frage:
Viele Ausgaben, die für meine selbständige Tätigkeit relevant
sind (z.B. anteilige Handykosten, Internet, Softwarekäufe)
tätige ich gelegentlich aus unterschiedlichen Gründen über ein
privates Konto oder mittels einer private Kreditkarte, z.B.
auf Reisen. Darüber hinaus habe ich z.B. gar keine
geschäftliche Kredit- oder EC-karte.
Wie rechne ich derartig privat abgewickelte Ausgaben richtig
auf das korrigierte Betriebsergebnis an? Ich hebe natürlich
einen Beleg auf, aber muss ich wirklich in der Fibu die
Ausgabe nun als Umbuchung vom Geschäfts- auf das Privatkonto
extra verbuchen? Geht das nicht ohne dieses Zwischenschritt?
Und: kennt jemand ein gutes Kompendium zu Fragen wie diesen
für Selbständige online?
Danke im Voraus!